ananbear 发表于 2009-9-5 20:45



可以拿寡妇养老金, 数额和你LG生前的退休金有关。

如果太少, 还有社会救济, 吃的住的不用担心。 不过如果想过得好一点, 还是应该趁早打算, 房产, 积蓄, 私人养老保险等等。。。

我认识两个德国经济 ...
DLIII 发表于 2009-9-5 20:48 http://dolc.de/forum/images/common/back.gif

这个跟国内不是一样的吗???我说跟国内一样,只是不喜欢很多人没想着靠自己,总想靠国家得利益。
国内也有国家退休金,不过靠那个过生活可以,只是到老了有个病痛,或者要去老人院还是要靠其他的。

DLIII 发表于 2009-9-5 20:52



这个跟国内不是一样的吗???我说跟国内一样,只是不喜欢很多人没想着靠自己,总想靠国家得利益。
国内也有国家退休金,不过靠那个过生活可以,只是到老了有个病痛,或者要去老人院还是要靠其他的。
ananbear 发表于 2009-9-5 21:45 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

我说的是系统不一样, 中国主要是私人养老, 国家补充, 德国主要是国家养老, 私人补充。

gtgtgt 发表于 2009-9-5 23:43



我说的是系统不一样, 中国主要是私人养老, 国家补充, 德国主要是国家养老, 私人补充。
DLIII 发表于 2009-9-5 21:52 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

DL说的richtig.

jochenkan 发表于 2009-9-6 08:19

1# 玲珑心
老伴那份退休金的三分之二可以拿到的。

Schapga 发表于 2009-9-6 10:22

1# 玲珑心
老伴那份退休金的三分之二可以拿到的。
jochenkan 发表于 2009-9-6 09:19 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
这得加个前提:老伴是在退休前去世的。

左岸boy 发表于 2009-9-6 10:24


这位是从哪得来的消息呀,可别乱糊弄人家!?寡妇金的多少还得看你丈夫生前有多高的工资,你只能拿到其中的55%到60%,没有那么笼统的1000多欧的说法。
Cissy 发表于 2009-9-4 23:35 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
{:5_358:}

玲珑心 发表于 2009-9-6 12:07

{:5_394:}
谢谢大家的指点!{:5_377:}

zuzuzu 发表于 2009-9-6 12:13


这得加个前提:老伴是在退休前去世的。
Schapga 发表于 2009-9-6 11:22 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
是吗? 那么退休后是怎么样的呢?

Don't_speak 发表于 2009-9-6 14:12

Witwenrente

Wenn der Ehemann stirbt, so hat die hinterbliebene Ehefrau einen Anspruch auf eine
Witwenrente. Bei der Witwenrente wird zwischen der großen und der kleinen Witwenrente unterschieden.

Einen Anspruch auf die große Witwenrente hat die Ehefrau, wenn der verstorbene Ehemann die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Zudem muss die Witwe noch eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

- Sie muss erwerbsgemindert sein
- Sie muss ein minderjähriges waisenrentenberechtigtes Kind erziehen
- Sie muss bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben

Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt werden, hat die Witwe einen Anspruch auf die kleine Witwenrente, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Die kleine Witwenrente wird nur für zwei Jahre gezahlt.

Ob überhaupt ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt unter anderem auch von der Dauer der Ehe ab. Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente, es sei denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern.

Wurde ein Rentensplitting durchgeführt, so besteht auch kein Anspruch auf Witwenrente.

Die Höhe der Witwenrenten ist in den ersten drei Monaten unabhängig davon ob es eine kleine oder eine große Witwenrente ist, immer gleich. Sie wird in Höhe einer Versichertenrente gezahlt. Man spricht auch vom Sterbevierteljahr.

Nach Ablauf der ersten drei Monate erfolgt die Berechnung der Witwenrente wie folgt:

- Die kleine Witwenrente beträgt 25 % der Versichertenrente
- Die große Witwenrente beträgt 55 % der Versichertenrente
- Einkünfte der Witwe werden im Rahmen der Einkommensanrechnung auf die Rente angerechnet
- Es kann ein Zuschlag für Kindererziehung zur Rente beantragt werden.

Sollte die Witwe wieder heiraten, so fällt die Witwenrente in dem Monat weg, in dem die Ehe geschlossen wird. Die Witwe erhält dann eine so genannte Abfindung. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

- Bei der kleinen Witwenrente werden die bis zum ursprünglichen Ende der Befristung zustehenden Beträge gezahlt.
- Bei der großen Witwenrente wird das 24-fache des Monatsbeitrages der Rente gezahlt.

Eine Witwenrente kann, sollte die neue Ehe nicht halten oder diese für nichtig erklärt werden, einmalig wieder aufleben. Man spricht dann von der Rente nach dem vorletzen Ehegatten. Wenn die Witwe allerdings noch ein weiteres Mal heiratet, so kann die Witwenrente dann unter keinen Umständen wieder aufleben.

Zum 01.01.2002 wurde das Hinterbliebenenrecht durch das Altersvermögensergänzungsgesetz neu geordnet. Die hat zur Folge, dass das alte Recht für Ehepaare gilt, die vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und bei denen der ältere Partner an diesem Tag bereits mindesten 40 Jahre alt ist und ein Ehepartner vor dem 01.01.2002 verstorben ist.

Abweichend zur neuen Regelung sieht das Recht in diesem Fall vor:

- Dass die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden haben musste
- Dass die kleine Witwenrente nicht auf zwei Jahre befristet ist.
- Dass die große Witwenrente 60 % der Versichertenrente beträgt.
- Dass kein Zuschlag für die Kindererziehung geleistet wird.
- Dass ein Rentensplitting nicht möglich ist.

Witwerrente

Verstirbt die Ehefrau so hat der hinterbliebene Ehemann einen Anspruch auf eine Witwerrente. Für die Witwerrente gelten die gleichen Bedingungen wie für die Witwenrente. Die Ehefrau muss allerdings nach dem 31.12.1985 gestorben sein.

Auch die Witwenrente bzw. die Witwerrente muss, wie alle anderen Renten auch, beantragt werden.

Don't_speak 发表于 2009-9-6 14:15

本帖最后由 Don't_speak 于 2009-9-6 15:16 编辑

Wie hoch die Witwenrente ist
VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 06.11.2006 - 12:55

Düsseldorf (RPO). Witwen und Witwer, die zum Zeitpunkt des Todes ihres Ehepartners mindestens 45 Jahre alt waren, erhalten die große Hinterbliebenenrente. Diese gibt es aber nur, wenn die oder der Verstorbene entweder bereits Rente bezogen hat oder auf die bei der Rentenversicherung geltende Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommt. Wichtig:Frauen erfüllen diese Frist auch durch Kindererziehungszeiten.


„Die Hinterbliebenen-Leistung steht Männern und Frauen gleichermaßen zu“, betont Gabriel Chlopczik von der Deutschen Rentenversicherung. Generell werden als „Rente wegen Todes“ 60 Prozentdes Betrags gezahlt, den der Verstorbene als Rente hätte beziehen können. Für Ehen, die ab 2002 geschlossen wurden, gilt vielfach ein Satz von nur 55 Prozent.

2005 bezogen in den alten Länder rund 320.000 Männer Witwerrente. 4,1 Millionen Frauen erhielten die Witwenrente. Die Renten der Frauen waren dabei mit durchschnittlich 553 Euro weit höher als die der Männer (216 Euro).

Eigene Einkünfte von Witwen und Witwern werden auf die gesetzliche Hinterbliebenenrenten angerechnet, wenn diese bestimmte Freibeträge übersteigen. Derzeit liegt der Grundfreibetrag in Deutschland-West bei monatlich 689,83 Euro (Ost: 606,41 Euro). Wenn das Einkommen der Witwe oder des Witwers den Freibetrag überschreitet, wird die Hinterbliebenenrente zwar nicht gestrichen. Vielmehr werden von dem Teil der Einkünfte, der den Freibetrag übersteigt, 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
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