工作一年半,顺利拿到欧盟长居。
在德国这些年,老实说还是很想拿长居的,好容易拿到手了,反而没有什么感觉了。美国加拿大等许多国家长居有张专门的卡,德国的长居却很有德国特色,乍一看和以往的签证就没什么两样,也是张贴在中国护照里的纸,只是签证名称变了,原来标注生效日期的那一栏变成了"unbefristet"。生活更没有什么本质的变化,不能少交一分钱的税,去欧盟以外国家还是要老老实实签证。惟一的好处就是,工作签证跟公司脱了钩,换工作不用再申请工作许可了。这里问萍聚的高手们一个问题,我老婆现在还是学生签证,如果她以后跟了我的签证,找工作的时候还要申请工作许可吗? 不用,而且很你一样都可以selbstaendige Arbeit~ 楼主拿的是欧盟长居还是德国长居,现在德国是不是没有长居了?是不是只有5年或者10年。 3# majeri9999
是欧盟长居,没有时间限制,换护照的时候去一下就好了。 楼主拿的是欧盟长居还是德国长居,现在德国是不是没有长居了?是不是只有5年或者10年。
majeri9999 发表于 2009-10-27 12:18 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
谁说的?我刚拿到德国的长居 3# majeri9999
是欧盟长居,没有时间限制,换护照的时候去一下就好了。
richardcx 发表于 2009-10-27 12:58 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
你老婆的打工许可跟你走 不必担心 那位高人指点一下,怎么看是德国长居还是欧盟长居?我拿的是长居但不知道德国的还是欧盟的,和楼主的情况一样,就是一张普通签证,只不过没有时间限制了。 本帖最后由 richardcx 于 2009-10-27 14:18 编辑
你老婆的打工许可跟你走 不必担心
火之舞 发表于 2009-10-27 13:47 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
请问,那她的签证是根据移民法的哪一条的呢? 那位高人指点一下,怎么看是德国长居还是欧盟长居?我拿的是长居但不知道德国的还是欧盟的,和楼主的情况一样,就是一张普通签证,只不过没有时间限制了。
牙克石 发表于 2009-10-27 13:55 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
你的签证的第四条,Art des Titels,注明了你签证的性质。我的签证这一栏写的是 DAUERAUFENTHALT EG, 也就是欧盟长居。 那位高人指点一下,怎么看是德国长居还是欧盟长居?我拿的是长居但不知道德国的还是欧盟的,和楼主的情况一样,就是一张普通签证,只不过没有时间限制了。
牙克石 发表于 2009-10-27 13:55 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
跟一般签证不一样的
Niederlassungserlaubnis上写着 erwerbtaetigkeit erlaubt 就是说 你自己开公司也没问题 可是 原来的签证上写的是 alle beschaeftigungen erlaubt 就是说 你只能给别人打工 受雇
daueraufenthalt eg 没见过原件 有的给大家讲讲呗
跟一般签证不一样的
Niederlassungserlaubnis上写着 erwerbtaetigkeit erlaubt 就是说 你自己开公司也没问题 可是 原来的签证上写的是 alle beschaeftigungen erlaubt 就是说 你只能给别人打工 受雇
daue ...
火之舞 发表于 2009-10-27 14:51 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
也是erwerbtaetigkeit erlaubt
请问,那她的签证是根据移民法的哪一条的呢?
richardcx 发表于 2009-10-27 14:12 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
念吧 呵呵
§ 30 Ehegattennachzug
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1.
beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.
der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
3.
der Ausländer
a)
eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
b)
eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt,
c)
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 besitzt,
d)
seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Aufenthaltserlaubnis nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist,
e)
eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen wird oder
f)
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzt und die eheliche Lebensgemeinschaft bereits in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestand, in dem der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat.
Satz 1 Nr. 1 und 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
1.
der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach den §§ 19 bis 21 besitzt und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
2.
der Ausländer unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 war oder
3.
die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe f vorliegen.
Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
1.
der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
2.
der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,
3.
bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte oder
4.
der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Vermeidung einer besonderen Härte abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 erteilt werden. Besitzt der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, kann von den anderen Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe e abgesehen werden.
(3) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht.
(4) Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 3 erteilt. 能问问,楼主来德国一共几年了吗?谢谢 欧盟长居和德国长居有什么不同吗?哪个好申请?
都需要60个月养老保险吗?{:4_294:}
你的签证的第四条,Art des Titels,注明了你签证的性质。我的签证这一栏写的是 DAUERAUFENTHALT EG, 也就是欧盟长居。
richardcx 发表于 2009-10-27 14:17 http://dolc.de/forum/images/common/back.gif
我刚才好好看了一下我的签证,Art des Titels 写的是 Niederlassungserlaubnis,下面的小字写的Erwerbstätigkeit gestattet.看来是德国长居,德国长居和欧盟长居有什么区别呢?是德国长居只在德国有工作许可,其他欧盟国家不允许工作吗?欧盟长居是任何一个欧盟国家都可以居住并工作吗?
很好。
欧盟长居比德国长居好。
Hero2009 发表于 2009-10-27 18:22 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
好就把你觉得好的地方写出来。我觉得没什么区别~
我刚才好好看了一下我的签证,Art des Titels 写的是 Niederlassungserlaubnis,下面的小字写的Erwerbstätigkeit gestattet.看来是德国长居,德国长居和欧盟长居有什么区别呢?是德国长居只在德国有工作许可, ...
牙克石 发表于 2009-10-27 20:04 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
当然不是了。
欧盟长居也是德国外国人管理局颁发的,到了欧盟除德国外的其他国家也一样要看当地政策和法规。
念吧 呵呵
§ 30 Ehegattennachzug
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1.
beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.
...
火之舞 发表于 2009-10-27 14:59 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
多谢啦。
看得有点云里雾里的。
是不是只要我老婆跟着我拿到了Aufenthaltserlaubnis就不用申请劳动许可? 欧盟长居和德国长居有什么不同吗?哪个好申请?
都需要60个月养老保险吗?{:4_294:}
leaalice 发表于 2009-10-27 17:47 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
同问{:4_302:}
同问{:4_302:}
juvefan 发表于 2009-10-28 10:01 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
根据外国人法,在计算60个月的养老保险时,欧盟长居可以折合部分读大学的时间,而德国长居就不行。欧盟长居比较新,每个地方的移民局,甚至同一个移民局里不同的人执行起来都有差异,申请的时候最好自己对移民法的相关条款要有了解。 可以问问LZ已经累积了多少个月的养老保险了吗?
我目前只有30个月的保险,可以去申请长居吗?还是一定要累积到40个月啊? 本帖最后由 火之舞 于 2009-10-28 13:56 编辑
根据外国人法,在计算60个月的养老保险时,欧盟长居可以折合部分读大学的时间,而德国长居就不行。欧盟长居比较新,每个地方的移民局,甚至同一个移民局里不同的人执行起来都有差异,申请的时候最好自己对移民法 ...
richardcx 发表于 2009-10-28 10:27 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
德国长居也可以折合在德国上大学的时间,50%算作入内的。不过养老保险60个月是不能少的。 本帖最后由 火之舞 于 2009-10-28 13:55 编辑
多谢啦。
看得有点云里雾里的。
是不是只要我老婆跟着我拿到了Aufenthaltserlaubnis就不用申请劳动许可?
richardcx 发表于 2009-10-28 08:21 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
看下面红字部分
§ 29 Familiennachzug zu Ausländern
(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss
1.
der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und
2.
ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen.
(2) Bei dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt, kann von den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 und des Absatzes 1 Nr. 2 abgesehen werden. In den Fällen des Satzes 1 ist von diesen Voraussetzungen abzusehen, wenn
1.
der im Zuge des Familiennachzugs erforderliche Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt wird und
2.
die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und zu dem der Ausländer oder seine Familienangehörigen eine besondere Bindung haben, nicht möglich ist.
Die in Satz 2 Nr. 1 genannte Frist wird auch durch die rechtzeitige Antragstellung des Ausländers gewahrt.
(3) Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten und dem minderjährigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Abs. 1 oder § 25 Abs. 3 besitzt, nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden. § 26 Abs. 4 gilt entsprechend. Ein Familiennachzug wird in den Fällen des § 25 Abs. 4 bis 5, § 104a Abs. 1 Satz 1 und § 104b nicht gewährt.
(4) Die Aufenthaltserlaubnis wird dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers oder dem minderjährigen ledigen Kind seines Ehegatten abweichend von § 5 Abs. 1 und § 27 Abs. 3 erteilt, wenn dem Ausländer vorübergehender Schutz nach § 24 Abs. 1 gewährt wurde und
1.
die familiäre Lebensgemeinschaft im Herkunftsland durch die Fluchtsituation aufgehoben wurde und
2.
der Familienangehörige aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union übernommen wird oder sich außerhalb der Europäischen Union befindet und schutzbedürftig ist.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an sonstige Familienangehörige eines Ausländers, dem vorübergehender Schutz nach § 24 Abs. 1 gewährt wurde, richtet sich nach § 36. Auf die nach diesem Absatz aufgenommenen Familienangehörigen findet § 24 Anwendung.
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,
1.
soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfindet, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder
2.
wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat und die Aufenthaltserlaubnis des Ausländers, zu dem der Familiennachzug stattfindet, nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder dessen 本帖最后由 richardcx 于 2009-10-28 13:54 编辑
可以问问LZ已经累积了多少个月的养老保险了吗?
我目前只有30个月的保险,可以去申请长居吗?还是一定要累积到40个月啊?
dennyy 发表于 2009-10-28 12:48 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
我到现在也才交了40几个月,是折合了部分学习时间才凑满60个月的。
你不妨试试。
你咨询了移民局总是要给你审的,至少会告诉你大约什么时候条件符合,这样你就不会耽误时间了。 本帖最后由 火之舞 于 2009-10-28 14:10 编辑
多谢啦。
看得有点云里雾里的。
是不是只要我老婆跟着我拿到了Aufenthaltserlaubnis就不用申请劳动许可?
richardcx 发表于 2009-10-28 08:21 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
这个才是对的 呵呵 刚才看偏了 还是需要申请的 是跟你走的 你有dauer EG 她就能工作 你没有 她也就不能工作了
§ 2 Arbeitsberechtigung
(1) Die Arbeitsberechtigung wird abweichend von § 286 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch auch dann erteilt, wenn der Ausländer
1.
mit einem deutschen Familienangehörigen oder als Lebenspartner mit einem Ausländer, dem nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften oder nach dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Freizügigkeit zu gewähren ist, in familiärer Lebensgemeinschaft lebt und eine nach § 23 Abs. 1 des Ausländergesetzes erteilte Aufenthaltserlaubnis besitzt,
2.
einen von einer deutschen Behörde ausgestellten gültigen Reiseausweis für Flüchtlinge besitzt oder
3.
nach § 33 des Ausländergesetzes übernommen worden ist und eine Aufenthaltsbefugnis besitzt.
(2) Dem Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen oder eines Ausländers ist die Arbeitsberechtigung nach Absatz 1 zu erteilen, wenn die Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 und 4 des Ausländergesetzes vorliegen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft fortbesteht.
(3) Einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besitzt, ist die Arbeitsberechtigung zu erteilen, wenn er vor Vollendung des 18. Lebensjahres in das Inland gereist ist und hier
1.
einen Schulabschluß einer allgemeinbildenden Schule oder einen Abschluß in einer staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Berufsausbildung erworben hat,
2.
an einem beruflichen Vollzeitschuljahr oder einer außerschulischen berufsvorbereitenden Vollzeitmaßnahme von mindestens zehnmonatiger Dauer regelmäßig und unter angemessener Mitarbeit teilgenommen hat oder
3.
einen Ausbildungsvertrag für eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abschließt.
(4) Einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besitzt, ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Arbeitsberechtigung zu erteilen, wenn er sich in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Geltungsdauer der Arbeitsberechtigung ununterbrochen rechtmäßig im Inland aufgehalten hat. Sind bei Vollendung des 18. Lebensjahres die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt, bleibt der Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsberechtigung bestehen, solange sich der Ausländer fortgesetzt ununterbrochen rechtmäßig im Inland aufhält.
(5) Einem Ausländer, dem auf Grund des § 16 Abs. 1 oder 2 des Ausländergesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, ist die Arbeitsberechtigung zu erteilen.
(6) Durch Zeiten eines Auslandsaufenthalts bis zur Dauer von jeweils sechs Monaten werden die Fristen nach § 286 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und nach Absatz 4 nicht unterbrochen. Satz 1 gilt für Zeiten eines Auslandsaufenthalts wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht entsprechend, wenn der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist. Auf die Fristen werden Zeiten des Auslandsaufenthaltes nach Satz 1 bis zur Dauer von drei Monaten und Zeiten des Wehrdienstes nach Satz 2 bis zur Dauer von sechs Monaten angerechnet.
德国长居也可以折合在德国上大学的时间,50%算作入内的。不过养老保险60个月是不能少的。
火之舞 发表于 2009-10-28 13:32 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
既然必须交够60个月的养老保险,就是说已经在德国呆了5年了,那上学时间折算还有什么意义啊,不明白。。。{:4_279:}
我到现在也才交了40几个月,是折合了部分学习时间才凑满60个月的。
你不妨试试。
你咨询了移民局总是要给你审的,至少会告诉你大约什么时候条件符合,这样你就不会耽误时间了。
richardcx 发表于 2009-10-28 13:52 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
请问你学习期间交过养老保险吗? 本帖最后由 火之舞 于 2009-10-28 14:37 编辑
既然必须交够60个月的养老保险,就是说已经在德国呆了5年了,那上学时间折算还有什么意义啊,不明白。。。{:4_279:}
juvefan 发表于 2009-10-28 14:21 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
很多人在上学期间就打工啊 可是上学的时间只是算一半 所以多多少少还是有点用的
道理你说的都没错 其实 也就是那么个理儿 大家来德国的时间都不是问题 问题就在于养老保险交了多少
哦 忘记了一条最重要的 学习期间 2005年以前的学习时间都不算作入内 因为 新的移民法发布以后 以前的aufenthaltsbewilligung和visum不算正式的aufenthaltserlaubnis 什么时候你得到了正式的aufenthaltserlaubnis才可以算做在德国居住的时间
理论上是这样的 当然也有个例
既然必须交够60个月的养老保险,就是说已经在德国呆了5年了,那上学时间折算还有什么意义啊,不明白。。。{:4_279:}
juvefan 发表于 2009-10-28 14:21 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
嫩要是上学的时候打过工,交的养老保险是算进这60个月的{:3_252:}