黯然消魂 发表于 2009-12-11 15:52

宝贝真好看,而且真有泛

sleeper 发表于 2009-12-11 16:31

Selbstständige
Bei Selbstständigen wird der wegen der Geburt des Kindes
wegfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden
Steuern zu 67 Prozent ersetzt. Sofern ausnahmsweise
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zu erbringen sind,
werden diese wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
abgezogen. Der Gewinn wird nach steuerrechtlichen
Grundsätzen ermittelt. Für den Zeitraum vor der
Geburt des Kindes wird an den letzten abgeschlossenen
Veranlagungszeitraum und den dazu ergangenen Steuerbescheid
angeknüpft, wenn die zugrunde liegende
Erwerbstätigkeit durchgängig sowohl während des Veranlagungszeitraums
als auch während der zwölf Monate
vor der Geburt des Kindes ausgeübt worden ist.
Liegt der Steuerbescheid für den Veranlagungszeitraum
zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, kann
das Einkommen durch andere Unterlagen wie beispielsweise
den Steuerbescheid des vorletzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums,
den Steuervorauszahlungsbescheid
des letzten Veranlagungszeitraums, eine vorhandene
Einnahmenüberschussrechnung oder durch eine Bilanz
glaubhaft gemacht werden. Das Elterngeld wird dann auf
dieser Grundlage vorläufig bis zum Nachreichen des
Steuerbescheids für das Jahr vor der Geburt gezahlt.
Kann nicht an den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum
angeknüpft werden, erfolgt die Gewinnermittlung
nach einer mindestens den Anforderungen
einer steuerlichen Einnahmenüberschussrechnung entsprechenden
Aufstellung. Dies gilt auch für die Zeit nach der
Geburt des Kindes, wenn im Bezugszeitraum des Elterngelds
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit anfallen.

sleeper 发表于 2009-12-11 16:34

你在这里问不如去当地的Elterngeldstellen问问。公司给我了一本broschur,里面信息非常全。我建议你或者你劳工也去找1本先来读一下。
这里回答的不一定完全可信

sleeper 发表于 2009-12-11 16:38

本帖最后由 sleeper 于 2009-12-11 16:39 编辑

Elterngeld und Mutterschaftsgeld
12个月的Elterngeld 是包括Mutterschaftsgeld的。并不是2+12或者2+14。
Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses
nach der Geburt wird auf das Elterngeld
voll angerechnet. Denn Mutterschaftsleistungen, die der
Mutter für die Zeit nach der Geburt zustehen, dienen dem
gleichen Zweck wie das Elterngeld und können deshalb
nicht zusätzlich gezahlt werden. Auch Mutterschaftsgeld
und Arbeitgeberzuschuss, die der Mutter für die Zeit vor der
Geburt eines weiteren Kindes zustehen, werden voll auf das
zustehende Elterngeld angerechnet. Dies kann etwa der
Fall sein, wenn die Mutter für das erste Kind zwölf Monate
lang Elterngeld in Anspruch nimmt und das zweite Kind
bereits zehn Monate nach dem ersten Kind geboren wird.
Die gleichen Anrechnungsregelungen gelten für Bezüge,
die etwa Beamtinnen während der Zeit der Mutterschutzfristen
erhalten.
Das für die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt auf
insgesamt maximal 210 Euro begrenzte Mutterschaftsgeld
für Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung sind, gleicht wegfallendes
Erwerbseinkommen nicht aus und wird deshalb nicht auf
das Elterngeld angerechnet.
Da das Mutterschaftsgeld zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss
grundsätzlich das wegfallende Erwerbs-
einkommen vollständig ersetzt, verbleibt während des
Anrechnungszeitraums kein Elterngeld, das ausgezahlt
werden könnte. Da die Anrechnung taggenau erfolgt und
das Mutterschaftsgeld anders als das Elterngeld in Wochen
berechnet wird, besteht im letzten Lebensmonat des Kindes,
in dem Mutterschaftsgeld bezogen wird, regelmäßig
bereits ein ergänzender Anspruch auf Elterngeld. Auf einen
entsprechenden Antrag sollte daher nicht verzichtet werden.
Beispiel:
Die vor der Geburt des Kindes erwerbstätige Mutter ist alleinerziehend und hat Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Das Kind wird am errechneten
Termin geboren. Dann besteht bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Dieser Anspruch wird auf das Elterngeld angerechnet. Im ersten Lebensmonat
des Kindes kommt daher kein Elterngeld zur Auszahlung. Für die Tage des zweiten Monats, für die kein Mutterschaftsgeld zusteht, wird anteiliges Elterngeld gezahlt. Ab dem dritten Lebensmonat wird dann nach dem Wegfall des Mutterschaftsgelds das volle Elterngeld bezogen.

敏颀 发表于 2009-12-11 18:03

谢谢上面所有mm的回帖,不是到这里问一下的,我连一点关于elterngeld的基本常识都没有

敏颀 发表于 2009-12-11 18:07

你在这里问不如去当地的Elterngeldstellen问问。公司给我了一本broschur,里面信息非常全。我建议你或者你劳工也去找1本先来读一下。
这里回答的不一定完全可信
sleeper 发表于 2009-12-11 16:34 http://dolc.de/forum/images/common/back.gif

谢谢mm贴出的这些信息,我们的情况复杂得很,看来一定要去咨询一下,不过这个帖子还真没有白贴,之前我连去哪里问都不知道。

jingxu 发表于 2009-12-11 18:13

真是漂亮的小美女啊!我不知道,帮顶吧!{:5_380:}

jacinda 发表于 2009-12-11 20:51



有型这两个字用在她身上? 她是太老实的那种小孩,我一说我生气了,她就立刻害怕了,让干什么干什么,开始我还挺得意的,现在开始担心她朝窝囊的这个方向一直发展下去{:5_371:}
敏颀 发表于 2009-12-11 10:44 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
不仅漂亮,还乖呀,贴心的小棉袄

DLIII 发表于 2009-12-11 21:26

你在这里问不如去当地的Elterngeldstellen问问。公司给我了一本broschur,里面信息非常全。我建议你或者你劳工也去找1本先来读一下。
这里回答的不一定完全可信
sleeper 发表于 2009-12-11 16:34 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

话是没错, 有些说法的确有待商讨。 不过没人是故意错着说, 你这话挺伤人的。 别说网上发言不完全可信, 就算是找专业人员咨询, 也未必100%保证对。 不管怎么样, 自个对自个的事情负责。

nafnafdandan 发表于 2009-12-11 21:45

宝贝真好看,乖巧的美女!
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