非一 发表于 2009-12-24 13:07

请问在德国看心理医生保险报销吗?

如题,多谢指点!

大麦茶 发表于 2009-12-25 04:35

本帖最后由 大麦茶 于 2009-12-25 04:42 编辑

,不过要看你看那类心理师,有些有krankenkassenzulassung的psychotherapeut oder Praix就可以报销。不过一般要排很久的队,要看运气。而且具体要看你是看那个方向的。有verhaltenstherapie, psychoanalystische therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Gepraechtherapie 这属于报销范围之内。

建议先找hausarzt ,他应该会推荐相关的心理医生 。下面的信息仅供参考

http://www.psychotherapie-netzwerk.de/infobuero/therapeutin/adressen/kassenzulassung/kassenzulassung.htm

Wer bezahlt die Leistungen der AnbieterInnen?

Können und wollen Sie die Bezahlung selbst übernehmen (privat)? Oder soll eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten tragen?

Kassenzulassung für Psychotherapie

Im ersten Fall können Sie im Prinzip jede AnbieterIn aufsuchen, im letzten Fall in aller Regel nur solche, die eine Kassenzulassung (und zwar für Psychotherapie) besitzen und VertragsbehandlerInnen der gesetzlichen Krankenkassen sind (HeilpraktikerInnen ganz gleich welcher Art sind nie VertragsbehandlerInnen). Ausnahme: Sie wohnen in einem Gebiet mit »psychotherapeutischer Unterversorgung « - dann kommen im Rahmen des »Erstattungsverfahrens« auch andere AnbieterInnen in Frage.

Private Krankenversicherungen haben jeweils besondere Regelungen, die Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen müssen. Meistens sind diese weniger restriktiv als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Falls ein anderer Kostenträger (Beihilfe, Versorgungsamt, Sozialamt...) die Leistungen der AnbieterIn bezahlen muß, kann die ganze Angelegenheit noch komplizierter sein - meist werden aber auch in diesen Fällen nur VertragsbehandlerInnen in Frage kommen.

Art der Kassenzulassung

Wenn Sie ein bestimmtes Therapieverfahren oder eine bestimmte Form der Therapie (Einzel- / Gruppentherapie) wünschen und/oder brauchen, oder wenn Sie einer bestimmten Zielgruppe angehören (Kinder und Jugendliche / Erwachsene), müssen Sie darüber hinaus darauf achten, daß die in Frage kommenden TherapeutInnen entsprechende Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen: die AnbieterInnen brauchen die richtige Art der Kassenzulassung.

Folgende Arten der Kassenzulassung gibt es im psychotherapeutischen Bereich:

Hinsichtlich Richtlinienverfahren: 1) Analytische Psychotherapie, 2) Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, 3) Verhaltenstherapie,
Hinsichtlich Form: 1) Einzelsitzung (Einzeltherapie), 2) Gruppensitzung (Gruppentherapie)
Hinsichtlich Zielgruppe: 1) Erwachsene, 2) Kinder- und Jugendliche
Alle Arten der Kassenzulassung können in beliebiger Kombination und Anhäufung bestehen. »Multizulassungen « finden sich in der Praxis allerdings ganz überwiegend bei ärztlichen PsychotherapeutInnen, die häufig nur in geringem Umfang psychotherapeutisch tätig sind.
Nicht zu den psychotherapeutischen Leistungen werden von den Kassen gezählt: 1) Gespräche im Rahmen der Psychosomatischen Grundversorgung, 2) Soziotherapie, 3) Logopädie / Sprachtherapie, 4) Ergotherapie. Die entsprechenden Leistungen werden in anderer Form bewilligt und abgerechnet.

Wo finden sich Informationen über die Kassenzulassung?

Die zuständigen Stellen für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie sind zuständig sowohl für alle kassenzugelassenen ÄrztInnen, als auch für alle kassenzugelassenen Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen: Die kassenärztlichen Vereinigungen führen das Verzeichnis aller regulär zur Kassenabrechnung berechtigten TherapeutInnen (VertragsbehandlerInnen) und der »Gebiete«, für die sie zugelassen sind. Sie sind gleichzeitig die aufsichtsführende Stelle, was die Abrechnungen betrifft.

Aber: Nicht alle kassenärztlichen Vereinigungen veröffentlichen Listen Ihrer VertragsbehandlerInnen im Internet. Die veröffentlichten Listen sind außerdem nicht vollständig: es sind nicht alle TherapeutInnen verzeichnet (Widerspruchsrecht der VertragsbehandlerInnen). Dafür können TherapeutInnen aufgeführt sein, die zwar approbiert sind, d. h. eine Heilbehandlungserlaubnis besitzen, aber keine Kassenzulassung haben (ist i. d. R. gekennzeichnet). Dies betrifft derzeit fast ausschließlich ÄrztInnen, weil die entsprechenden Datenbanken zum Teil gemeinsam mit den Ärztekammern (zuständig für alle ÄrztInnen, nicht nur für kassenzugelassene) zusammengestellt werden.
Bedauerlich: Informationen über die Art der Kassenzulassung für Psychotherapie (hinsichtlich Verfahren, Form, Zielgruppe) finden sich in den Internet- Verzeichnissen vieler Kassenärztlicher Vereinigungen gar nicht oder nicht vollständig.
Schließlich: Alle im Internet veröffentlichten Informationen stehen »unter Vorbehalt«, sie sehen nur so aus als wären sie ein amtliches Verzeichnis - sie sind es nicht. Weder sind sie vollständig, noch kann mensch sich vor Gericht auf sie berufen. Trotzdem: soweit hier Informationen veröffentlich sind, treffen diese in aller Regel zu - wenn man davon absieht, daß die Adressen teilweise veraltet sind. Wenn Sie aber ganz sicher sein wollen, daß bestimmte TherapeutInnen eine, und zwar die richtige Kassenzulassung besitzen, müssen Sie bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung nachfragen.
Wenn Sie zu den bedauernswerten Menschen gehören, die im Bereich einer Kassenärztlichen Vereinigung wohnen (oder suchen), die ihre Verzeichnisse nicht oder nicht vollständig ins Internet gestellt hat, haben sie zwei Möglichkeiten:

Sie fragen bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung an (aufwendig aber empfehlenswert, wenn sicher gehen wollen. Außerdem erreichen Sie womöglich, daß die vermißten Informationen irgendwann doch im Internet veröffentlicht werden.)
Sie nutzen die Verzeichnisse anderer Einrichtungen. Zu diesen Verzeichnissen sollten Sie folgendes wissen: Entweder beruhen sie hinsichtlich der Art der Kassenzulassung
auf den Verzeichnissen der Kassenärztlichen Vereinigungen und sind nur vollständiger wiedergegeben (wie im Fall unseren eigenen Datenbanken)
oder sie beruhen auf Selbstauskünften der AnbieterInnen: 1) Aus verschiedenen Erhebungen wissen wir allerdings, daß solche Selbstauskünfte vielfach unzuverlässig sind - also verlassen sie sich nicht einfach auf entsprechende Angaben. Aber besser als gar nichts sind sie allemal. 2) Es handelt sich um freiwillige Angaben der TherapeutInnen. Mehr noch als bei den Auflistungen der Kassenärztlichen Vereinigungen im Internet müssen Sie deshalb damit rechnen, daß viele AnbieterInnen in den veröffentlichten Listen fehlen.

Soulour 发表于 2009-12-25 12:21

mm可以去你的保险公司问,比如你也可以要求会说中文的医生,保险公司那里有名单。然后你也可以从保险公司那里知道你找的心理医生保险是否可以报销。

非一 发表于 2009-12-25 14:31

多谢多谢!

robycn 发表于 2009-12-26 00:54

多注意平时的自我调节,这个很重要!
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