Tanne 发表于 2010-4-22 13:08

请教高人:关于长居回国超过180天的问题。

本帖最后由 Tanne 于 2010-4-22 14:12 编辑

简单说说我的情况:来德8年,现在拿NIEDERLASSUNGERLAUBNIS签证。现在怀孕3个多月,因为不想孩子加入德国籍,看了一些放弃给孩子放弃德国籍的艰辛历程,索性决定回国生孩子。但是因为怀孕后期不能坐飞机,决定7月份,大概怀孕7个月左右的时候回国,但是由于长居签证有不能离开德国超过180天的限制,孩子也不想这么早带回德国,而且我想给孩子吃够至少6个月的母乳。所以想去移民局拿一个可以延长离境期限的证明。


现在给大家说一下我昨天在移民局的失败经历,请高人指教一下。

昨天去了移民局,想开一个长居离开德国超过180天的允许证明。和我们城市一个也怀孕的朋友一起去的,我们俩个都是拿长居的,但是唯一的不同她老公是德国籍,而我和我老公都是长居。结果她成功了,我被拒绝了。。。

在热线上好像看过有人去开这个证明,本来是想去咨询一下,也没有多准备,只带了自己的pass和mutterpass。INFO的两个老女人,态度极差,和她们说明来意以后,被告知:这种情况下需要书面提交一个文件,不然不予受理。我们一行人又回到家里,不知道这个书面文件是个什么东西,就随便写了一个Beantrag,内容大概就是我。某某某,生日,某年某月某日 ,因为怀孕的原因申请离开德国12个月回老家V.R.CHINA。之后就是年月日,地点,签名。。。。

我们两个孕妇再一次回到移民局,在INFO遇见一个非常NETT的大妈,很热情的听了我们的来意,看了我们pass后,说很遗憾你们两个人要去不同的办公室去办理这个了,而且感觉她也觉得这是个很小的事情,似乎应该很容易就办成似的。。

之后我领了我M组的号码牌,等了大概2分钟,就进了一间办公室。。中年男人,一看上去就毫无同情心那种。。我简单的说明了来意后,他再没有看我的任何文件下,斩钉截铁的拒绝了我说:不行,没有可能。之后又说了一大堆让我觉得很好笑的话,例如按您的说法,土耳其人生那么多个孩子,他们因为怀孕的关系都可以一直呆在土耳其,而享受着我们德国的福利。。。我当时很不爽,但是因为准备不足(本来没有准备今天就会给办理,老公因为外面找不到停车位,在外边等我们),也没有想那么多反驳的话。后来他很勉强的问了我的姓名,生日,敲到电脑里,然后一脸,您捡到大便宜了似的说:您这个孩子可以是德国籍啊。。。。 奶奶的。。。老娘知道是德国籍啊,要不能折腾个几千公里回中国生去啊。。。死德国佬不要还硬塞个烂国籍,谁稀罕要似的。。。。把我气的那叫一个。。。哎!!!!
草草谈完话后,上了楼找在Z组的那个朋友,结果她说那个办事人是个年轻小姑娘已经接收了她的PASS和MUTTERPASS已经Beantrag,让她在外边候着。。。这一看很是有戏呀。。过了大概5分钟,她被叫了进去,交了10欧元,很顺利的拿到了这个所谓的证明。
内容大概如下:
某某女士拥有长期居留签证在德国生活。因为几章几款的规定允许离开超过6Monate,还有一句Wenn bei der Rueckkehr nach Deutschland kein Ausweisungsgrund vorliegt...

哎!走出移民局我朋友说,我那个办事的人太衰了。。。说改天再让我去一趟。。我准备一会再去一次移民局,换个人再试试看。。。大家都是Niederlassungerlaubnis,咋差距这么大啊。。。

回来越想越不是滋味啊,如果真的没有这个证明,又有长居必须每年至少呆180的规定,我又不准备把孩子这么早带到德国来,这一切条件就意味着,我的孩子要3个月断奶。。。可怜啊。。。


现在总结问题:
1:像我这种情况,到底有没有可能拿到这个延长离境时间证明?
2:长居到底是居住180天,还是不能离开180天呀??
3:如果在离境170多天的时候回来点个卯,再回国,是不是可行,如果移民局发现会不会取消签证。
4:我现在是在德国自己持牌做生意的(就是普通营业执照,不是GmbH)可以通过工作的原因申请离境超过180天吗?

请各位高人帮忙看看吧,为了我的孩子能健康的吃够6个月母乳。。谢谢大家了。

csyx 发表于 2010-4-22 13:19

本帖最后由 csyx 于 2010-4-22 14:21 编辑

1,如果你超过15年在德国的话,无需开这个证明就可以离开德国超过180天也不会失效永久居留的。
2,你的那个朋友是德国的人妻子,所以根本不需要开这个10欧元的证明,超过180天离开德国也不会失效永久居留的。
3,你可以用做生意的理由再去申请,批准的可能性很大。

另外你在哪个州?

housing 发表于 2010-4-22 13:15

第三条可行。

Tanne 发表于 2010-4-22 13:18

第三条可行。
housing 发表于 2010-4-22 14:15 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


    请问有没有相关法律条款支持?怕到时候被移民局发现,又有他们的说法就不好啦!

wer1973 发表于 2010-4-22 13:24

§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
1.
Ablauf seiner Geltungsdauer,
2.
Eintritt einer auflösenden Bedingung,
3.
Rücknahme des Aufenthaltstitels,
4.
Widerruf des Aufenthaltstitels,
5.
Ausweisung des Ausländers,
5a.
Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,
6.
wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7.
wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
8.
wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt;
ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 6 und 7.
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
(3) Der Aufenthaltstitel erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 7, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist.
(4) Nach Absatz 1 Nr. 7 wird in der Regel eine längere Frist bestimmt, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde ausreisen will und eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder wenn der Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient.
(5) Die Befreiung vom Erfordernis des Aufenthaltstitels entfällt, wenn der Ausländer ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wird; § 11 Abs. 1 findet entsprechende Anwendung.
(6) Räumliche und sonstige Beschränkungen und Auflagen nach diesem und nach anderen Gesetzen bleiben auch nach Wegfall des Aufenthaltstitels oder der Aussetzung der Abschiebung in Kraft, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 bis 4 nachgekommen ist.
(7) Im Falle der Ausreise eines Asylberechtigten oder eines Ausländers, dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, erlischt der Aufenthaltstitel nicht, solange er im Besitz eines gültigen, von einer deutschen Behörde ausgestellten Reiseausweises für Flüchtlinge ist. Der Ausländer hat auf Grund seiner Anerkennung als Asylberechtigter oder der unanfechtbaren Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keinen Anspruch auf erneute Erteilung eines Aufenthaltstitels, wenn er das Bundesgebiet verlassen hat und die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge auf einen anderen Staat übergegangen ist.
(8) Vor der Aufhebung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a Abs. 1, vor einer Ausweisung eines Ausländers, der eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt und vor dem Erlass einer gegen ihn gerichteten Abschiebungsanordnung nach § 58a gibt die zuständige Behörde in dem Verfahren nach § 91c Abs. 3 über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzt, Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn die Abschiebung in ein Gebiet erwogen wird, in dem diese Rechtsstellung nicht erworben werden kann. Geht die Stellungnahme des anderen Mitgliedstaates rechtzeitig ein, wird sie von der zuständigen Behörde berücksichtigt.
(9) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erlischt nur, wenn
1.
ihre Erteilung wegen Täuschung, Drohung oder Bestechung zurückgenommen wird,
2.
der Ausländer ausgewiesen oder ihm eine Abschiebungsanordnung nach § 58a bekannt gegeben wird,
3.
sich der Ausländer für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb des Gebiets aufhält, in dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben werden kann,
4.
sich der Ausländer für einen Zeitraum von sechs Jahren außerhalb des Bundesgebiets aufhält oder
5.
der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwirbt.
Auf die in Satz 1 Nr. 3 und 4 genannten Fälle sind die Absätze 2 bis 4 entsprechend anzuwenden.

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html
看看能找到反驳的理由吗?

housing 发表于 2010-4-22 13:24

好几个朋友都是这么做的,相关条文就是德国人说的不能连续离境超过180天啊,中间回来了,就再重新计算,你还要什么条文,让人家告诉你请离境别超过180天回来一趟?

Tanne 发表于 2010-4-22 13:31

1,如果你超过15年在德国的话,无需开这个证明就可以离开德国超过180天也不会失效永久居留的。
2,你的那个 ...
csyx 发表于 2010-4-22 14:19 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


    谢谢你的热心指教,我在北威州。

Tanne 发表于 2010-4-22 13:31

本帖最后由 Tanne 于 2010-4-22 14:32 编辑

§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
...
wer1973 发表于 2010-4-22 14:24 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


    谢谢,不过这个我真的要很费劲的看看了!呵呵!

Tanne 发表于 2010-4-22 13:34

现在准备再去移民局了,希望能顺利。

Tanne 发表于 2010-4-22 13:35

本帖最后由 Tanne 于 2010-4-22 14:37 编辑

1,如果你超过15年在德国的话,无需开这个证明就可以离开德国超过180天也不会失效永久居留的。
2,你的那个 ...
csyx 发表于 2010-4-22 14:19 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

还要请教下如果是做生意,应该不是空口无凭的说要回国做生意1年吧?是不是还要提交什么国内的证明呀?我这方面是个法盲,不来想拿了长居以后不用在和外国人局打交道了,没想到又绊这了。哎!
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