小帅小帅 发表于 2010-5-4 12:58

关于入籍的8年时限问题,谢谢!

本帖最后由 小帅小帅 于 2010-5-4 14:00 编辑

入籍的8年时限,是指在德国无间断的连续生活8年吗? 如果我在德国生活了4年,然后因为签证问题,回国了半年,然后拿到新的签证继续来德国,继续待了4年,总共8年,这样可以吗? 我没有任何犯罪记录。

谢谢!

NorisBank 发表于 2010-5-4 13:01

待够8年就能入籍?

csyx 发表于 2010-5-4 13:04

入籍的8年时限,是指在德国无间断的连续生活8年吗? 如果我在德国生活了4年,然后因为签证问题,回国了半年 ...
小帅小帅 发表于 2010-5-4 13:58 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


   
你待了7年零364天,然后因为签证无效回国了。再回到德国就一切从头来算,再8年后申请!

Chupa_Chups 发表于 2010-5-4 13:21

ZKZ 发表于 2010-5-4 13:26

NorisBank 发表于 2010-5-4 13:51

呵呵,不开玩笑了。
有条款,有真相。
Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet
Siebenter Abschnitt Erleichterte Einbürgerung
AuslG § 85 Einbürgerungsanspruch für Ausländer mit längerem Aufenthalt; Miteinbürgerung ausländischer Ehegatten und minderjähriger Kinder
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er

1. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, daß er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, oder glaubhaft macht, daß er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,

2. eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt,

3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann,

4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert und

5. nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist.

Von der in Satz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann.

(2) Der Ehegatte und die minderjährigen Kinder des Ausländers können nach Maßgabe des Absatzes 1 mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten. Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 findet keine Anwendung, wenn ein minderjähriges Kind im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

(3) Bei einem Ausländer, der das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 nicht anzuwenden.

可以看出,比较重要的2条,一个是8年,一个是有工作。

小帅小帅 发表于 2010-5-4 15:10

呵呵,不开玩笑了。
有条款,有真相。
Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Auslände ...
NorisBank 发表于 2010-5-4 14:51 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

我问的重点是 是否要连续在德国待满8年。。中间间断了算不算。。

Haimu 发表于 2010-5-4 16:44

这个要看你当时有没有有abmelden了,如果abmelden了,正常来说,就是中断签证,不能连续算时间了。
即使没有abmelden,也要看运气。

rosamagnolia 发表于 2010-5-5 06:00

首先,最关键要看你的签证是否连续的。其次,查看你在德国ANMELDUNG。
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