问问Gewaehrleistung/Garantie和Dekra-Siegel
请问一下:很多车行都在广告中说提供12个月的“Garantie”.这个是不是指法律规定的至少一年的 Gewaehrleistung ?还是另外的Leistung?
法定的Gewaehrleistung 的外延到哪里?如果Auspuff 在接手之后500km就坏了,是不是也属于Verscheiss只好认倒霉呢?像这种缺陷Dekra的报告里面是不是可以确定?
还有很多功能我可能在试车是没有想到,Dekra 的测试是否全面?能让我的确不必担心?
sorry 拼漏了字母,是Verschleiss
是不是也属于Verschleiss只好认倒霉呢?转贴有关Garantie和GEWÄHRLEISTUNG
GEWÄHRLEISTUNGDie Gewährleistung ist gesetzlich eindeutig geregelt und ist keine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Gewährleistungsansprüche bestehen beim Kauf (§§ 459 ff. BGB), beim Werkvertrag (§§ 633 ff. BGB) und beim Reisevertrag (§§ 651c ff. BGB). Als Gewährleistungsansprüche kennt das Gesetz die Wandelung, Minderung, Rücktritt oder in manchen Fällen sogar den Schadensersatz.
Die Gewährleistungsansprüche unterliegen der Verjährung.
Seit dem 1.1.2002 gelten neue Fristen für die Verjährung für Ansprüche aufgrund von Mängeln an der Kaufsache. Die bisherige Frist von 6 Monaten ist auf 2 Jahre verlängert worden (§ 438 BGB). Sie beginnt mit der Übergabe der Kaufgegenstandes. Der Verkäufer haftet in diesem Zeitraum für solche Mängel, die schon bei der Übergabe der Sache vorlagen. Treten Mängel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, so wird vermutet, dass die Sache schon bei der Übergabe der Sache qualitativ mangelhaft war. Hier findet also eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers statt.
Der Verkäufer haftet hingegen nicht für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Doch auch hier trifft ihn innerhalb der ersten sechs Monate die Beweislastumkehr. Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung hinsichtlich der Mängelhaftung zu Ungunsten des Käufers durch Vertrag oder AGB sind nur eingeschränkt möglich. Hierbei ist zwischen dem Verbrauchsgüterkauf, also dem Verkauf durch einen Unternehmer an einen Verbraucher, und dem Verkauf an einen Unternehmer zu unterscheiden. Für den Verbrauchsgüterkauf sind von der gesetzlichen Verjährungsregelung abweichende Abreden mit dem Verbraucher zu dessen Nachteil unwirksam. Eine Verkürzung der Verjährung auf weniger als 2 Jahre für neu hergestellte Sachen oder auf weniger als 1 Jahr für gebrauchte Sachen ist also nicht möglich (§ 475 BGB). Lediglich Schadensersatzansprüche können in gewissem Rahmen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Bei dem Verkauf an einen Unternehmer – egal ob durch einen Unternehmer oder einen Verbraucher - kann die Verjährung bei neuen Sachen auf ein Jahr beschränkt und bei gebrauchten Sachen gänzlich ausgeschlossen werden.
GARANTIE
Der Garantievertrag hingegen ist ein Vertrag, bei dem die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernommen wird, ohne Rücksicht zu nehmen, ob die den Erfolg betreffende Schuld des Hauptschuldners besteht.
Unter der Garantie versteht man also, dass der Garantiegeber einem Begünstigten einen Anspruch einräumt, der über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht (§ 443 BGB). Die Garantie ist also eine Kulanzvereinbarung mit dem Kunden, die durch Garantieerklärung meist durch den Hersteller (Herstellergarantie) oder aber auch durch den Händler (Händlergarantie) erfolgt. Dabei wird durch den Hersteller oder den Händler die Haftung übernommen, dass die Sache eine bestimmte Beschaffenheit hat (Beschaffenheitsgarantie) oder dass diese Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum besteht, also nicht durch Verschleiß oder Abnutzung beeinträchtig wird (Haltbarkeitsgarantie). Die sich aus der Garantieerklärung ergebene Garantieverpflichtung ist unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Sachmangels bei Gefahrübergang und damit unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Dem Käufer können also unter Umständen Ansprüche aus gesetzlicher Sachmängelhaftung sowie Ansprüche aus der Garantie nebeneinander zustehen. Wofür der Garantiegeber einstehen möchte und welche Ansprüche er dem Kunden gewähren möchte, ergibt sich aus der Garantieerklärung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmängelhaftung werden dem Hersteller oder Händler somit Freiräume zur Festsetzung der Haftung zugebilligt. Gesetzlich geregelt ist lediglich die Beweislastumkehr für die Haltbarkeitsgarantie. Diesbezüglich besteht eine gesetzliche Vermutung für den Garantiefall, wenn ein Fehler oder „Mangel“ innerhalb der Geltungsdauer auftritt. Für die Garantie haftet nur derjenige, der sie eingeräumt hat. Der Käufer hat also keinen Anspruch aus der Garantiezusage gegen den Verkäufer, wenn die Garantie vom Hersteller zugesagt wurde. Es sei denn es liegt ein Sachmangel vor, für den der Verkäufer gesetzlich haftet (s.o.). Die Garantieerklärung kann schriftlich oder mündlich abgegeben werden, also sowohl im Vertag, auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung als auch im Verkaufsgespräch. Der Käufer kann sich wie bei der Sachmängelhaftung ebenso auf die Werbung berufen. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs kann der Verbraucher eine schriftliche oder auf einem Datenträger fixierte Ausfertigung der Garantieerklärung verlangen. Diese muss einfach und verständlich abgefasst sein und des weiteren den Namen und die Anschrift des Garantiegebers beinhalten. Ist dies nicht der Fall, bleibt die Garantieverpflichtung des Garantiegebers zum Schutz des Verbrauchers dennoch unberührt bestehen.
EIN PAAR FRAGEN ZUM AUTOKAUF
1. Was ist, wenn ich als "Privatkunde" ein Auto mit Mängel erwischt habe?
Ihr könnt hier wählen zwischen a) Mängelbeseitigung oder b)Ersatzlieferung. Anders ausgedrückt: Soll repariert oder die Ware ausgetauscht werden? Da gibt’s natürlich Grenzen. Wegen einer defekten Glühbirne könnt Ihr z.B. kein neues Fahrzeug verlangen. Generell darf der Verkäufer wie bisher auch zweimal versuchen, den Fehler zu beheben. Klappt das nicht und kommt auch keine Ersatzlieferung (neues Auto) in Frage, könnt Ihr wählen zwischen Rücktritt vom Kaufvertrag (Geld zurück) oder Preisminderung.
3. Wie unterscheidet sich Sachmangelhaftung von der Hersteller-Garantie?
Die Sachmangelhaftung geht über die Garantie hinaus! Es handelt sich hier um ein Gesetz (§ 437 BGB) und die Haftung erstreckt sich über das gesamte Fahrzeug - lasst Euch hier niemals abwimmeln! Die Garantie dagegen ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie kann im Umfang und Dauer frei von ihm gestaltet werden. Er verspricht damit für eine bestimmte Zeit der Haltbarkeit des Autos oder einzelner Fahrzeugbereiche wie z.B. Motor, Lack oder Karosserie. Treten innerhalb dieser Frist Schäden auf, garantiert der Hersteller kostenlose Nachbesserung. Es gibt normalerweise weder Preisminderung noch Rücktritt. Die Garantie ist meist an Bedingungen wie z.B. Wartung und Reparaturen in einer Vertragswerkstatt geknüpft.
4. Wann kann man bei einem Neuwagen von einem Mangel sprechen?
Wenn das Auto technisch und optisch nicht einem Neuwagen entspricht oder nicht voll funktionstüchtig ist. Ein Mangel besteht ebenfalls, wenn die vertraglich vereinbarten Eigenschaften fehlen. Beispiel: Ihr kauft einen Geländewagen. Dann muss das Auto voll geländetauglich sein. Ganz neu. Der Verkäufer haftet auch für Erwartungen, die bei Euch als Käufer - etwa durch Werbeaussagen des Herstellers - geweckt wurden. Wer z.B. mit Leichmetallfelgen wirbt, muss ein Auto mit solchen Rädern liefern. Wichtig: Der Mangel muss bereits vorhanden sein, wenn das Fahrzeug an den Käufer übergeben wird. Auch wenn Schäden erst später zum Vorschein kommen. (Hier erinnere ich beispielhaft an das Thema fehlende "Seitenflaps" des Verdecks beim NBC MJ2005 - noch immer zeigt Volkswagen auf seiner Homepage Fotos des NBC's mit diesen Flaps obwohl diese gar nicht mehr hergestellt werden!!) 有关Dekra测试请见:http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=66&nodeid=&_language=de
Dekra Siegel: http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=1508&nodeid=1508&_language=de
[ Last edited by AceRed on 2004-11-1 at 01:48 ]
多谢版主。看得我眼晕,不过差不多明白了,Gewaehrleistung 是法定的,
Garantie 是自愿的,所以范围也就由Haendler 自己说了算了。Dekra 的网页我事先看过了,按它的说法是绝对可靠的,我就是想问问大伙有没有亲身体验。不过版主推荐过的,应该是比较有把握的吧。懂行的人好象都还是认这个地,我跟买车的一提,他说没问题,他负责出钱去做。其实是对彼此都好的事。
又敲错了,
是卖车的说他去做。 {:5_358:}
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