andylong
发表于 2012-1-10 10:52
本帖最后由 andylong 于 2012-1-10 11:46 编辑
Aufenthaltsgesetz
Kapitel 5 - Beendigung des Aufenthalts
§ 51
Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
1. Ablauf seiner Geltungsdauer,
2. Eintritt einer auflösenden Bedingung,
3. Rücknahme des Aufenthaltstitels,
4. Widerruf des Aufenthaltstitels,
5. Ausweisung des Ausländers,
5a. Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
8. wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt;
ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 6 und 7.
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
happyglueck
发表于 2012-1-10 15:12
{:5_335:}
上山下乡
发表于 2012-1-10 18:54
andylong 发表于 2012-1-10 10:52 static/image/common/back.gif
Aufenthaltsgesetz
Kapitel 5 - Beendigung des Aufenthalts
假设,我取得德国的长居,就回国住上它一年,这样也可以?
beauty
发表于 2012-1-10 22:12
{:5_335:}
上山下乡
发表于 2012-1-11 00:46
上山下乡 发表于 2012-1-10 18:54 static/image/common/back.gif
假设,我取得德国的长居,就回国住上它一年,这样也可以?
我觉得吧.这长居和永居,其实都是只能离开德国不超过半年时间,~~~~
根本不可能长时间的离开德国.
沧海中
发表于 2012-1-21 17:27
德籍配偶如果离婚了,是否仍有不受半年限制的特权?
grace8382
发表于 2012-1-21 20:31
德国丈夫但离异的话,也属于第一种情况么?
李伯凌
发表于 2012-1-21 20:47
啊,某啊,为啥要歧视欧盟长居啊!!!!
Dortmund110
发表于 2012-1-22 09:15
本帖最后由 Dortmund110 于 2012-2-12 10:48 编辑
上山下乡 发表于 2012-1-11 00:46 static/image/common/back.gif
我觉得吧.这长居和永居,其实都是只能离开德国不超过半年时间,~~~~
根本不可能长时间的离开德国.
如果你老婆或者老公是德国籍就可以
回点评:你入籍了就是德国籍,当然算。
ich_bj
发表于 2012-1-23 10:44
这么看来,申请德国长居比欧盟长居好了?