xukexin
发表于 2015-10-12 00:06
{:5_310:}z
A1_
发表于 2015-10-23 11:45
,怎么办?
marklin
发表于 2015-10-23 11:46
Kankan
michael-xie
发表于 2015-10-23 14:20
kankan
huzshang
发表于 2016-1-5 12:58
学习学习
sonja-fu
发表于 2016-1-5 14:55
谢谢!
jjdiyhobby
发表于 2016-1-5 17:14
kankan
gmx49
发表于 2016-1-5 23:01
ich moechte auch diese Dokument siehen.
amabo
发表于 2016-1-6 09:51
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amabo
发表于 2016-1-6 09:51
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie um Rückzahlung unserer Mietkaution i.H.v. XXX Euro bis zum XX.06.2010, weil Ihre Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache inzwischen schon verjährt sind. Nach §548 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält.
Gleichzeitig bitte ich Sie auch um Rückzahlung der gesamten von uns geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen i.H.v. YYY Euro bis zum XX.06.2010. Nach §556 BGB ist über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen.
Mit dem Urteil vom 09.03.2005 (Az: VIII ZR 57/04) hat der BGH schon entschieden, dass der Mieter die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen kann, sofern der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraumes abrechnet und das Mietverhältnis beendet ist. Der Mieter ist in diesem Fall nicht gezwungen, den mit der Abrechnung säumigen Vermieter zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu verklagen.
Sollte innerhalb der o.g. Frist keine Rückzahlung der Mietkaution und der Betriebskostenvorauszahlungen eingehen, werde ich gerichtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen