sucht 发表于 2010-6-10 00:23

请教一下民法典BGB 181条怎么解释

条文如下:
§ 181 BGB - Insichgeschäft
Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäftnicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllungeiner Verbindlichkeit besteht.

newer 发表于 2010-6-10 09:16

想想公务员不许搞第二职业,就明了不是{:2_237:}

belinea1 发表于 2010-6-10 14:08

民法典
第181条【自己契约】
代理人,非经被代理人许可,不得以被代理人的名义与自己为法律行为,亦不得作为第三人的代理人而为被代理人与第三人的法律行为;但其法律行为系专为履行债务者,不在此限。
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