给有两个haushalt的童鞋
Pendler, die eine Zweitwohnung wegen ihres Jobs haben, dürfen ihre Fahrt- und Mietkosten geltend machen. Selbst wenn sie aus privaten Gründen vom Arbeitsort weggezogen sind, muss jetzt das Finanzamt die Kosten abhaken. Für diese Wende hat der Bundesfinanzhof gesorgt (Az. VI R58/06, VI R23/07).
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