Aquaspirit 发表于 2010-11-25 21:14

小金刚 发表于 2010-11-25 21:53

是一年X千欧吗?
Aquaspirit 发表于 2010-11-25 21:14 http://dolc.de/forum/images/common/back.gif
看孩子岁数的不同,有不同的规定

chezshen 发表于 2010-11-26 13:04

可以了, 但是没有去报名排队, 所以肯定没位置给我们.
Aquaspirit 发表于 2010-11-25 21:11 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


    那去报名么,我们已经算晚的了,1岁才注册

szdrszm123 发表于 2010-11-26 21:41

如果能退的话也不错,好歹比没有强嘎嘎

xst666 发表于 2010-11-26 22:47

Tagesmutter的费用是可以拿来退税,好像是因为父母必须工作,而不能照顾孩子,所以可以退税。

catwyc 发表于 2010-11-26 23:31

聽說是要雙職工?

fourfour_dolc 发表于 2010-11-29 11:39

Tagesmutter费用退税的前提条件是双方因为工作、学习等原因没法在家照看孩子。

小金刚 发表于 2010-11-29 12:18

是一年X千欧吗?
Aquaspirit 发表于 2010-11-25 21:14 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
3岁以下是费用的3分之2,最多不超过一个数额,我们这里是4500欧。但父母双方必须有正当理由,比如工作,学习等。

krebsdame 发表于 2010-11-29 12:23

Finanzamt unterscheidet bei Betreuungskosten verschiedene Lebensmodelle:

Arbeitende Alleinerziehende und Eltern, die beide berufstätig sind:
Berufstätige Alleinerziehende und Doppelverdiener-Familien haben oft besonders hohe Betreuungskosten. Sie können pro Jahr für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel aller Kosten bis maximal 4.000 Euro steuerlich geltend machen. Die Kosten werden bei Angestellten als Werbungskosten berücksichtigt, bei Selbstständigen als Betriebsausgaben. Dabei ist es egal, wo das Kind betreut wird - ob im Kindergarten, bei Tageseltern oder durch eine Betreuungsperson, die ins Haus kommt. Auch eine Hausaufgabenbetreuung für Schulkinder nach dem Unterricht fällt unter die Regelung. Ein Drittel der Ausgaben tragen die Familien selbst (§§ 4f, 9 EStG).

Selbstständige machen Betreuungskosten als Betriebsausgaben geltend. Betriebsausgaben wirken sich auf die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer aus. Sie mindern den Gewinn und können sogar zu einem Verlust führen (§ 7 GewStG). Wenn in einem Jahr Verluste erwirtschaftet werden, können Betriebsausgaben in das vorangegangene Jahr zurück- oder in das nächste Jahr vorgetragen und mit dem Gewinn verrechnet werden. Ist ein Elternteil selbstständig und der andere angestellt, lohnt die Zuordnung der Kinderbetreuungskosten zu den Betriebsausgaben.

Für Selbstständige, Kleingewerbetreibende und Unternehmer gilt: Wer eine Pauschale für die Betriebsausgaben in Anspruch nimmt, kann Betreuungskosten zusätzlich zur Pauschale gesondert abziehen (H 18.2 EstH 2005). Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten schlagen sich ab einem Betrag von 920 Euro steuermindernd nieder. Bei Angestellten werden die Betreuungskosten zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro für Werbungskosten berücksichtigt (§ 9a Satz 1 Nr. 1 EStG). Auch Werbungskosten können im Sinne des Verlustabzugs wahlweise in das Vorjahr zurückgetragen oder für die Zukunft aufgespart werden.

Familien mit drei Kindern können theoretisch Kosten bis zu 12.000 Euro absetzen. Voraussetzung: Sie haben Betreuungskosten von 18.000 Euro im Jahr, die sich gleichmäßig auf die Kinder verteilen - denn die Obergrenze von 4.000 Euro gilt pro Kind.

Beispiel:
Eltern, die beide berufstätig sind, bezahlen jährlich 2.400 Euro für die Unterbringung ihres Sohnes in einer Kinderkrippe. Sie können zwei Drittel der Kosten absetzen, also 1.600 Euro. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent zahlen sie dann 400 Euro weniger Steuern.


Alleinverdiener und nicht berufstätige Alleinerziehende:
Wenn ein Partner berufstätig ist und der andere nicht oder Alleinerziehende nicht berufstätig sind, muss unterschieden werden: Für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren (3. bis 6. Geburtstag) können zwei Drittel der Betreuungskosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden (§ 10 EStG). Ein Drittel der Ausgaben tragen die Eltern.

In dieser Altersgruppe ist der Kindergartenbesuch üblich und durch einen Rechtsanspruch gesichert, so dass Kindergartengebühren praktisch unvermeidbar sind. Das Finanzamt erkennt aber auch die Kosten für andere Betreuungsformen an. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kind ganztags oder halbtags betreut wird. Geht das Kind ein Jahr länger in den Kindergarten und wird erst mit sieben Jahren eingeschult, können die Gebühren, die nach dem sechsten Geburtstag anfallen, nicht mehr abgesetzt werden.

Wenn Kinder nicht in die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre fallen und im eigenen Haushalt betreut werden, können Alleinverdiener-Familien die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass tatsächlich Betreuungskosten entstehen: Wenn Mutter oder Vater ihre Kinder selbst betreuen, sind keine Kosten abzugsfähig. Dasselbe gilt für unverheiratete Paare, wenn die Betreuungsperson zugleich Lebenspartner des Steuerpflichtigen ist.
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