有riesterrente的看过来-Wie Sparer die Riester-Falle vermeiden [SPON]
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,756377,00.htmlEinmal beantragen, immer kassieren - nach diesem Prinzip gehen viele Sparer bei der Riester-Rente vor. Doch jetzt will der Staat bei Hunderttausenden die Zulage zurückholen, weil die Bürger Fehler gemacht haben. Die wichtigsten Tipps gegen Ärger mit der Zusatzrente.
Hamburg - Wenn Angebote besonders lukrativ erscheinen, sollte man ins Kleingedruckte schauen. Dieses Motto gilt auch für die Riester-Rente. Rund 14 Millionen Deutsche setzen mit diesem Modell auf private Altersvorsorge. Denn nicht nur der Sparer zahlt ein, auch der Staat gibt Geld dazu.
Doch nicht in jedem Fall haben die Anleger Anspruch auf die Zulage. Derzeit prüft der Bund systematisch, wer zu Unrecht Geld bekommen hat. Bei etwa 1,5 Millionen Riester-Anlegern holt sich der Staat nun Förderung zurück. Denn Zulagen in Höhe von etwa einer halben Milliarde Euro wurden laut einem Bericht des Bayerischen Fernsehens gezahlt, ohne dass die Voraussetzungen dafür erfüllt waren.
Nur was heißt das für die Sparer? Müssen die Deutschen nun um ihr Riester-Geld bangen?
"Das Thema Riester ist sehr komplex", sagt Finanzexperte Manfred Westphal vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Die Sparer seien oft nur unzureichend informiert und wüssten nicht, welche Veränderungen sie an wen melden müssten. Zwar sind die Anbieter der Riester-Sparverträge in der Pflicht, ihre Kunden über die Details der Abschlüsse aufklären. Doch auch die Anleger müssen auf einiges achten.
Denn ganz ohne bürokratischen Aufwand bekommt man kein Zusatzgeld vom Staat. Per Antrag müssen Sparer den Zuschuss des Bundes beantragen. Jeder Riester-Sparer erhält pro Jahr vom Bund 154 Euro Grundzulage. Für jedes Kind gibt es weitere 185 Euro. Für Nachwuchs, der ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde, zahlt der Staat sogar 300 Euro.
Klingt einfach, doch manchmal wird es etwas komplizierter. Experten der Zeitschrift "Finanztest" haben deshalb Fälle gesammelt, in denen Anleger darauf achten müssen, dass der Staat seine Zulage nicht wieder kassiert:
* Mindesteinzahlung: Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Sparer mindestens vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens minus der Zulage in den Vertrag einzahlen. Bleibt er unter dieser Grenze, wird die Zulage gekürzt.
* Arbeitslosigkeit und niedrige Löhne: Wer seinen Job verliert oder nur sehr wenig verdient, muss mindestens fünf Euro im Monat oder 60 Euro im Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu bekommen. Weil immer das Vorjahreseinkommen zählt, kann es Niedrigverdienern passieren, dass sie höhere Eigenbeiträge leisten müssen. Das kann dann ausgeglichen werden, wenn das Einkommen wieder steigt.
* Die Geburt eines Kindes müssen Eltern unbedingt melden. Auch einen Umzug müssen sie mitteilten, wenn sie dadurch in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Familienkasse wechseln. Und wer nach der Geburt eines Kindes weniger verdient, sollte die Regeln zu niedrigen Löhnen beachten.
* Ende des Kindergelds: Werden diese Zahlungen eingestellt, besteht auch bei der Riester-Rente kein Anspruch mehr auf Kinderzulage.
* Vorsicht bei Dauerzulagenantrag: Damit wird der Riester-Anbieter bevollmächtigt, die Zulage jedes Jahr zu beantragen. Doch wenn das Gehalt schwankt oder ein Kind geboren wird, muss der Sparer dies melden.
* Mindestspardauer: Da der Staat mit der Riester-Rente die Altersversorgung fördern will, kann er bei einer vorzeitigen Auszahlung die Zulagen wieder kassieren.
* Unter bestimmten Voraussetzungen verlangen Riester-Verträge zudem eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie aktuelle Fälle zeigen, holt sich der Staat die irrtümlich bezahlten Zulagen einfach aus dem Depot des Sparers zurück. Der Anbieter muss die Kunden darüber informieren, wenn der Staat sich die Zulagen zurückholt.
Wer mit Riester-Geld ein Auto kauft, verliert seine Zulagen
Welche Fehler die nun Betroffenen gemacht haben, ist noch nicht abschließend geklärt. Rückforderungen gebe es überwiegend in Fällen, in denen der Anleger sein Guthaben "schädlich" verwendet habe, erklärte das Finanzministerium. Etwa wenn die Sparer das steuerwirksam geförderte Altersvorsorgevermögen abgehoben haben und damit ein Auto oder eine Urlaubsreise bezahlten. "Die Rückforderung der Zulage und der sonstigen steuerlichen Förderung ist in einem solchen Fall unausweichlich. Auf sie kann - schon aus Gerechtigkeitserwägungen anderen Anlegern gegenüber - nicht verzichtet werden", erklärte das Ministerium.
Auch wenn es nervt - Anleger sollten regelmäßig überprüfen, ob die Voraussetzungen für die staatliche Zulage in ihrem Riester-Vertrag noch erfüllt sind, rät Verbraucherschützer Westphal. Er sieht aber auch die Anbieter in der Pflicht, die Kunden richtig aufzuklären. Denn nicht nur die Regeln für die staatlichen Zulagen seien kompliziert, sondern auch die Produkte selbst.
Doch selbst wenn Zulagen zurückgefordert werden - Angst um ihre Riester-Renten müssen Versicherte nicht haben. Die Verträge bleiben bestehen.
mit Material von dpa
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