rodersberlin 发表于 2011-5-25 09:11

我觉得选择什么国籍是每个人的自由。但是我不是很赞成双重国籍。既然入籍,就要宣誓。都宣誓了,还蹭着以前的国籍。感觉有点像是吃着碗里的,看着锅里的。

toulouse的天空 发表于 2011-5-25 09:20

我觉得选择什么国籍是每个人的自由。但是我不是很赞成双重国籍。既然入籍,就要宣誓。都宣誓了,还蹭着以前 ...
rodersberlin 发表于 2011-5-25 09:11 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


    可是就有很多人都是这么想的啊!双重国籍偶认为是不可能的,中国政府可没这么笨,
再说中国人这么多,还巴不得你多拿点其他国家的国籍。。。{:4_289:}

五彩灯 发表于 2011-5-25 10:21

我觉得选择什么国籍是每个人的自由。但是我不是很赞成双重国籍。既然入籍,就要宣誓。都宣誓了,还蹭着以前 ...
rodersberlin 发表于 2011-5-25 09:11 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

{:5_377:}

lyzr 发表于 2011-5-25 10:42

阅读提示
中国驻多伦多总领事馆昨天表示,凡已入籍加拿大的中国公民必须注销中国护照。若有人持中国护照返回中国,却又以加拿大护照离境,一旦被中国入境管 理部门发现,可要求对方返回原居城市,取消户口及中国护照,始获离境。然而,若当事人以加拿大护照进入中国,便没有问题。

早前有网页指,“有华人持中国护照入境探亲或商务活动,当在离境时却被告知,他们在中国的户口还没注销,必须注销后才能出境”。中国政府的目的,是加大力度清理海外华人在中国的户籍。  

须返原居地注销户口始能离开
  由于这些原中国公民必须返回原居地,才能注销户口,而又事出突然,故被事件耽搁了返加时间,影响他们在加国的工作或其他安排。
  中国驻多伦多总领事馆近日亦接到不少有关的谘询电话,未知与该报道是否有关。但总领馆新闻领事郭鑫昨天接受本报查询时澄清,只有当事人出入中国境时,前后使 用不同证明文件,例如他们持中国护照进入中国国境,却又持加拿大护照离境,那样才会被要求取消户籍。而取消户籍的手续虽然简单,但当事人则必须返回原居地 办理。
  若取得加国公民身分的原中国公民,使用加拿大护照入境中国,离境时便没有困难,亦不会出现被要求取消户籍的情况。
  郭鑫承认,要是已有加籍的原中国公民依旧使用中国护照出入中国,入境管理部门的确不容易察觉,但其实仍违反了中国法律。若当事人出境时被发现其外籍身分,虽未必有什么处分,但亦会被要求注销中国护照。
  郭鑫称这种做法是其他国家亦普遍存在,他并不认为中国政府有意收紧对出入中国的海外华人的监管。根据《中华人民共和国国籍法》、《中华人民共和国护照法》等 规定,中国不承认双重国籍。凡取得外国国籍的原中国公民,不应再持有中国护照,也不应保有中国常住户口。而有关法例并不适用于香港特区护照持有人。
  有从事旅游业的人士表示,原中国公民不想使用海外国籍返中国,可能涉及福利或税务问题,例如过去公务员保持中国公民身分可继续领取退休福利。
  相关文章:中国驻多伦多总领事馆:加入外国籍不能持中国护照入境
来源:明报

lyzr 发表于 2011-5-25 10:44

鉴于以上事实,这个帖子是没有事实依据的。如果当你已入籍却拿着中国护照出入中国,被发现后就会带来不必要的麻烦。中国是不承认双国籍的,德国也是不承认双国籍的。

lu2009 发表于 2011-5-25 10:55

德国不承认双重国籍?
记得08男篮世锦赛卡曼好像就是德美双重国籍啊,当时是快船队中锋吧,进美国国家队没戏,然后代表德国出赛

lyzr 发表于 2011-5-25 11:38

回复 16# lu2009

你可以去查,德国也是最近几年才开始不承认双国籍的

Dortmund110 发表于 2011-5-25 12:57

回复 17# lyzr

瞎说。
看看德国国家足球队的,拿着土耳其和德国两个国籍。后来他选择为德国效力,受到土耳其人的鄙视。

lyzr 发表于 2011-5-25 14:53

回复 18# Dortmund110


    不要动不动就说别人瞎说

lyzr 发表于 2011-5-25 15:09

Kann man bei der Einbürgerung seine alte Staatsangehörigkeit behalten?

Grundsätzlich verlangt der deutsche Staat bei einer Einbürgerung, dass die bisherige Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung aufgegeben wird oder "verloren geht". Dieses Prinzip halten die meisten Staaten ein. Es soll u.a. der Rechtssicherheit dienen. Wir wollen hier nicht politisch werden, gehen also nicht näher auf die Gründe ein, die dahinter stecken. Hier geht es darum, die Folgen der grundsätzlichen Entscheidung zu erläutern.

Also: Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (also selber aktiv werden), oder diese aufgrund des Staatsangehörigkeitsrechtes seines bisherigen Heimatstaates mit der Einbürgerung kraft Gesetz, also automatisch verlieren. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht bestimmt z.B. in § 25 StAG, dass ein Deutscher die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn er freiwillig, also auf eigenen Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, sofern diese andere Staatsangehörigkeit nicht eine EU-Staatsangehörigkeit oder die der Schweiz ist.

In § 12 StAG ist geregelt, unter welchen Umständen die Hinnahme von Mehrstaatigkeit als Ausnahme entgegen des oben genannten Prinzips in Betracht kommt: Nähere Erläuterungen dazu gibt es dann in den (leider veralteten, aber neue gibt es noch nicht) Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht unter der Nr. 87 ff. Im Wesentlichen ist dies dann der Fall, wenn man die alte Staatsangehörigkeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gar nicht aufgeben kann (es gibt z.B. Staaten, die ihre Bürger nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen), oder wenn dies im Einzelfall einmal unzumutbar sein sollte.

Außerdem gibt es Personengruppen, die in dieser Frage begünstigt sind, wie Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge, die den blauen Reiseausweis für Flüchtlinge besitzen. Die Eigenschaft als Kontingentflüchtling alleine, ohne im Besitz des Reiseausweises zu sein, begründet jedoch keine Ausnahme mehr.

Eine weitere Personengruppe sind EU-Bürger und Bürger der Schweiz. Hier wird die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht verlangt, bei den Bürgern einiger EU-Staaten erlischt sie jedoch mit der Einbürgerung automatisch. Einbürgerungs-Interessenten aus EU-Staaten sollten sich daher bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung erkundigen, ob der Verlust der alten Staatsangehörigkeit eintritt und ob und wie man dies ggf. vermeiden kann.

Eine Liste der Staaten, bei denen § 12 Abs. 1 Nr. 2 StAG angewandt wird, findet man hier.
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查看完整版本: 转帖 三个对中国国籍法的重大误解 -- 中国国籍法实际已默认双重国籍