这段时间给ZAV打过好几个电话,感觉他们的说法好乱呀~~~上次打电话时, ...
arbeit-arbeit 发表于 2011-7-9 23:04 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
就是公司要给Arbeitsamt一个招工广告,然后理论上Arbeitsamt要贴出来,看看有没有德国人合适。但是入门很难的工作,像机械电子方面的专业,他们知道肯定找不到合适的德国人的。所以只是走走形式。这是3年之前Bayern的情况,现在好像根本不用了。不过他们如果说要,你就让公司给Arbeitsamt一个Stellenauschreibung. 就是公司要给Arbeitsamt一个招工广告,然后理论上Arbeitsamt要贴出来,看看有没有 ...
猪丝丝 发表于 2011-7-10 13:44 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
这个貌似不是必须的。只要公司人事和工会通过审批。在Beschreibung上可以勾选不对外刊登。只要公司够硬,劳动局不会刁难 Die BeschV regelt auch die Voraussetzungen für ausländische Studierende mit Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums, die im Anschluss an das Studium in Deutschland bleiben und arbeiten möchten. Sie dürfen im Anschluss an das Studium bis zu 12 Monate lang nach einem ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz suchen (§ 16 Abs. 4 AufenthG). Gemäß § 27 BeschV fällt dabei die Vorrangigkeitsprüfung weg (von Okt. 2007 bis Dez. 2008 regelte dies die Hochschulabsolventen-Zugangsverordnung HSchulAbsZugV, seit Jan. 2009 die BeschV). Die Arbeitsagentur prüft nur noch, ob Tätigkeit und Entlohnung der Qualifikation entsprechen.
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