kingd 发表于 2011-11-18 22:14

Casablanca 发表于 2011-11-18 23:08 static/image/common/back.gif
是么,我现在有工作,但是我已经辞到年底了,因为年初要开始新工作了。。。

因为你新工作有probezeit,不一定能长期维持,可能换无限期工签会有点问题

kingd 发表于 2011-11-18 22:15

总之,我认为根源在劳动局

two steps 发表于 2011-11-18 22:17

楼住盖楼也很厉害呀

Casablanca 发表于 2011-11-18 22:20

lydiadou 发表于 2011-11-18 22:12 static/image/common/back.gif
去吧 ,最好不需要去,你就收到了。

看来前面大家说得,ms我辞职了就没资格申请无限制工作许可了,唉,,, 只能够去催了,闹不成了

Casablanca 发表于 2011-11-18 22:20

kingd 发表于 2011-11-18 22:12 static/image/common/back.gif
和申请材料一起交给外管局啦,外管局转给劳工局的
也是等了很久,我们先问的外管局,外管局说等劳工局的 ...

唉,我是不可能跑到duisburg去了。。。

cetla 发表于 2011-11-18 22:21

two steps 发表于 2011-11-18 22:17 static/image/common/back.gif
楼住盖楼也很厉害呀

有同感

kingd 发表于 2011-11-18 22:25

two steps 发表于 2011-11-18 23:17 static/image/common/back.gif
楼住盖楼也很厉害呀

lz给别人盖楼都没的说,更何况给自己盖呢

kingd 发表于 2011-11-18 22:25

Casablanca 发表于 2011-11-18 23:20 static/image/common/back.gif
唉,我是不可能跑到duisburg去了。。。

打电话,碰碰运气吧

amoy 发表于 2011-11-18 22:27

还一个多月呢 没那么糟吧

Casablanca 发表于 2011-11-18 22:27

kingd 发表于 2011-11-18 22:14 static/image/common/back.gif
因为你新工作有probezeit,不一定能长期维持,可能换无限期工签会有点问题

§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerfristigem Voraufenthalt
(1) Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes Ausländern erteilt werden, die eine Aufent-haltserlaubnis besitzen und
1. zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bun-desgebiet ausgeübt haben oder
2. sich seit drei Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten; Unterbrechungszeiten werden entsprechend § 51 Abs. 1 Nr. 7 des Aufenthaltsgesetzes berücksichtigt.
(2) Auf die Beschäftigungszeit nach Abs. 1 Nr. 1 werden nicht angerechnet Zeiten
1. von Beschäftigungen, die vor dem Zeitpunkt liegen, an dem die Person aus dem Bundesgebiet unter Aufgabe ihres gewöhnlichen Aufenthaltes ausge-reist war,
2. einer nach dem Aufenthaltsgesetzes oder der Beschäftigungsverordnung zeitlich begrenzten Beschäftigung oder
3. einer Beschäftigung, für die der Ausländer auf Grund dieser Verordnung, der Beschäftigungsverordnung oder auf Grund einer zwischenstaatlichen Verein-barung von der Zustimmungspflicht für eine Beschäftigung befreit war.
(3) Auf die Aufenthaltszeit nach Abs. 1 Nr. 2 werden Zeiten eines Aufenthaltes nach § 16 des Aufenthaltsgesetzes nur zur Hälfte und nur bis zu zwei Jahren angerech-net.
(4) Die Zustimmung wird ohne Beschränkung nach § 13 erteilt.

感觉对合同类型没有规定啊?
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