§27 NR.3 BESCHV 是个什么东西?
今年终于毕业了,相对还算顺利的拿到了工作签证。记得以前前辈们拿到的不都是依据§18 签发的签证么?
怎么到我这里就变成了依据§27 NR.3 BESCHV呢?居然第一次就给了三年。。。。。 § 27 - lT-Fachkräfte und akademische Berufe
Zur Umsetzung des § 16 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes ist eine Arbeitsmarktzugangsregelung notwendig, die es den erfolgreichen ausländischen Studienabsolventen ermöglicht, die Zustimmungserteilung der Arbeitsverwaltung nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes für die dort beschriebenen Beschäftigungen zu erhalten.
楼主运气不错 火之舞 发表于 2011-12-20 12:29 static/image/common/back.gif
§ 27 - lT-Fachkräfte und akademische Berufe
Zur Umsetzung des § 16 Abs. 4 des Aufenthalts ...
为什么说运气不错呢?和§18有什么本质上的区别么?
当初工作许可审批倒是挺快,只用了3天时间 我是说你一次就给了三年运气不错 如果你按工作第一年 §18 的话 估计只能给一年
不过,不知道LZ这样的签证对后面申请长居是优势还是什么? 其实是外管局新人办事,法条不熟,运用法律错误。
Beschäftigungsverordnung - BeschV
Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung
这个法律是给境外申请入境工作的外国人用的。
你在德国毕业的是境内外国人。应该运用BeschVerfV
Beschäftigungsverfahrensverordnung - BeschVerfV
Verordnung über das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung
除了时间长点,其他没什么便宜。 Zur Umsetzung des § 16 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes ist eine Arbeitsmarktzugangsregelung notwendig, die es den erfolgreichen ausländischen Studienabsolventen ermöglicht, die Zustimmungserteilung der Arbeitsverwaltung nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes für die dort beschriebenen Beschäftigungen zu erhalten. 本帖最后由 skystar 于 2011-12-21 09:03 编辑
§ 27 Fachkräfte
Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel kann zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden
1.Fachkräfte mit einem anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss,
2.Fachkräfte mit einer einem anerkannten ausländischen Hochschulabschluss vergleichbaren Qualifikation mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie,
3.Fachkräfte mit einem inländischen Hochschulabschluss und
4.Absolventen deutscher Auslandsschulen mit einem anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss oder einer im Inland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf.
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