流浪的咖啡
发表于 2012-5-24 12:41
wangxs 发表于 2012-5-24 13:10 static/image/common/back.gif
§ 9 Niederlassungserlaubnis
3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt ...
感谢。现在捆绑签证申请不了德国永居了。申请欧盟长居这条款也适用吗?
wangxs
发表于 2012-5-25 13:48
流浪的咖啡 发表于 2012-5-24 13:41 static/image/common/back.gif
感谢。现在捆绑签证申请不了德国永居了。申请欧盟长居这条款也适用吗?
本条款同样适用欧盟长居
§ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
(1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.
(2) Einem Ausländer ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2003/109/EG zu erteilen, wenn
1. er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,
2. sein Lebensunterhalt und derjenige seiner Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist,
3. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
4. er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt,
5. Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen und
6. er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
Für Satz 1 Nr. 3 und 4 gilt § 9 Abs. 2 Satz 2 bis 5 entsprechend.
欧盟长居第三条和第四条的解释参考德国长居第二条到第五条
流浪的咖啡
发表于 2012-5-25 14:44
wangxs 发表于 2012-5-25 14:48 static/image/common/back.gif
本条款同样适用欧盟长居
§ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
多谢!!
annie_1980
发表于 2012-5-27 05:09
为毛外管局写个我的信特意强调不能用老公的.
um einen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis gem. § 9 zu haben, muss man mind. seit 5 Jahren rechtmässig in Deutschland sein (Studienzeit kann nur max. 2 Jahre angerechnet werden) und seit mind. 60 Monate versicherungspflichtig (sie selbst, nicht Ihr Ehemann)beschäftigt gewesen sein. Zudem muss der Lebensunterhalt eigenständig von der gesamten Haushaltsgemeinschaft gesichert sein.
流浪的咖啡
发表于 2012-5-27 09:57
annie_1980 发表于 2012-5-27 06:09 static/image/common/back.gif
为毛外管局写个我的信特意强调不能用老公的.
um einen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis gem. § ...
这可真奇怪,你后来拿法律条文给他看了吗?怎么解决的?你在哪个州?
annie_1980
发表于 2012-5-28 11:51
我在darmstadt, 我还没有递交申请,我只问她要termin,她就给我写了这么一堆.我自己交过2年,然后生了个孩子奖励了3年,我不知道现在能不能申请,还是必须到孩子满3岁.
pidi
发表于 2012-5-28 14:44
annie_1980 发表于 2012-5-28 11:51 static/image/common/back.gif
我在darmstadt, 我还没有递交申请,我只问她要termin,她就给我写了这么一堆.我自己交过2年,然后生了个孩子奖 ...
孩子哪个没有用。绝大部分不承认
mading
发表于 2012-5-28 14:50
annie_1980 发表于 2012-5-27 06:09 static/image/common/back.gif
为毛外管局写个我的信特意强调不能用老公的.
um einen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis gem. § ...
这个是德国长居§9的条件。
你申请的是欧盟长居§9a,去上网找§9c的条款。
§9c解释了§9a的收入情况条款。明确写明,如果你作为配偶申请欧盟长居§9a,只需要你的配偶达到条件,没有60个月养老的规定。
自己打印条纹,给外办写信。
正当权利要自己争取。
mading
发表于 2012-5-28 14:52
本帖最后由 mading 于 2012-5-28 15:57 编辑
§ 9c Lebensunterhalt
Feste und regelmäßige Einkünfte im Sinne des § 9a Abs. 2 Nr. 2 liegen in der Regel vor, wenn
1.der Ausländer seine steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat,
2.der Ausländer oder sein mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebender Ehegatte im In- oder Ausland Beiträge oder Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung geleistet hat, soweit er hieran nicht durch eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung gehindert war,
3.der Ausländer und seine mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen gegen das Risiko der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung oder einen im Wesentlichen gleichwertigen, unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Versicherungsschutz abgesichert sind und
4.der Ausländer, der seine regelmäßigen Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit bezieht, zu der Erwerbstätigkeit berechtigt ist und auch über die anderen dafür erforderlichen Erlaubnisse verfügt.
Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 4 durch einen Ehegatten erfüllt wird. Als Beiträge oder Aufwendungen, die nach Satz 1 Nr. 2 erforderlich sind, werden keine höheren Beiträge oder Aufwendungen verlangt, als es in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 vorgesehen ist。
mading
发表于 2012-5-28 14:55
本帖最后由 mading 于 2012-5-28 15:56 编辑
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