一对夫妻或者生活伴侣,其中一方是要有德国国籍。
那如果宝宝是德国籍就不符合这个条件咯?就说不能跟德籍宝宝离境超过六个月了? Ihre Niederlassungserlaubnis (bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) erlischt nicht, wenn Sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen:
Rechtmäßiger Aufenthalt über 15 Jahre
Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und kein besonderer Ausweisungsgrund vorliegt. Das gilt auch für Ihre(n) ausländische(n) Ehegattin/Ehegatten oder eingetragene(n) Lebenspartnerin/Lebenspartner, wenn Sie mit dieser/diesem in häuslicher Lebensgemeinschaft leben, diese/dieser eine Niederlassungserlaubnis besitzt und der Lebensunterhalt gesichert ist. Rentner legen bitte den Rentenbescheid sowie einen Krankenversicherungsnachweis
Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen
Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, kein besonderer Ausweisungsgrund vorliegt, die eheliche Lebensgemeinschaft oder die eingetragene Lebenspartnerschaft im Ausland fortbestand und im Bundesgebiet nach Ihrer Wiedereinreise weiterhin besteht.
Die Ausländerbehörde stellt eine Bescheinigung als Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis bzw. der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EG aus. Diese Bescheinigung, kann für die Wiedereinreise erforderlich sein. Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt 10,-
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