jianring 发表于 2012-9-12 13:05

关于德国毕业 工作两年 申请长居的问题

今天到外管局问,外管局坚持说必须要在德国呆够5年,上学减半。
我们把新的条文给他看,
§ 18b Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
Einem Ausländer, der sein Studium an einer staat- lichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder ver- gleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen hat, wird eine Niederlas- sungserlaubnis erteilt, wenn
1. er seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel nach den §§ 18, 18a, 19a oder § 21 besitzt,
2. er zum Zeitpunkt der Antragstellung einen seinem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz inne hat,
3. er mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder frei- willige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversiche- rung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Ver- sicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist und
4. die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 Satz 1 Num- mer 2 und 4 bis 9 vorliegen; § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend.

可是工作人员说,前三条都符合,没问题。但是第四条,他认为还和以前一样,要求5年。
我们本身对第四条也不是很明白,有经验的xdjm能不能解释一下啊。我们怎么能反驳那个工作人员啊。谢谢哦!

irvine 发表于 2012-9-12 14:31

你看不懂法律条文,不欺负你欺负谁呢?

4. die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 9 vorliegen; § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend.

§ 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
"2.sein Lebensunterhalt gesichert ist,"
4 bis 9
"4.Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
5.ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
6.er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
7.er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
8.er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
9.er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt."

§ 9 Absatz 2 Satz 2 bis 6
"Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Von diesen Voraussetzungen wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann. Im Übrigen kann zur Vermeidung einer Härte von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 abgesehen werden. Ferner wird davon abgesehen, wenn der Ausländer sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann und er nach § 44 Abs. 3 Nr. 2 keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs hatte oder er nach § 44a Absatz 2 Nr. 3 nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet war. Darüber hinaus wird von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 abgesehen, wenn der Ausländer diese aus den in Satz 3 genannten Gründen nicht erfüllen kann."

关键是搞清楚什么叫absatz,什么是satz。

jianring 发表于 2012-9-12 17:27

谢谢,谢谢。我得好好研究研究。
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