自己开公司做老板(大股东兼法人总经理),能否申请儿童金?
最近一个中国国内的朋友和我聊天,他想到德国投资,开公司,大股东兼法人总经理。请问如果他不给自己开工资,是否就不能领取儿童金?工资报税,是否是领儿童金的前提条件?有很多理由,不能给自己开工资的。。。。 不交税没有资格拿kindergeld. 关键是不给自己开工资,延签没那么容易吧。 sanA 发表于 2012-9-21 23:38 static/image/common/back.gif
不交税没有资格拿kindergeld.
您说的交税是工资税?企业所得税?
请提供法律出处。 没戏。这样混居留的小老板太多了,德国人也不是傻子,别听中介忽悠。 OMG,又是当老板当大股东的,还关心每个月那180欧Kindergeld? gmx49 发表于 2012-9-21 23:46 static/image/common/back.gif
您说的交税是工资税?企业所得税?
请提供法律出处。
不交工资税没资格拿。不给自己开资没资格拿。孩子不在德国落户没资格拿。最好自己上网看看拿kindergeld 的前提条件,不就什么都明白了。关键词,Familiekasse/Kindergeld. 投资来德国开公司就为了这180欧元的Kindergeld么?太欢乐了! 前言不搭后语!能不能整点靠谱的。
非常感谢一个高人的指点,找到了儿童金的法律原文
本帖最后由 gmx49 于 2012-9-23 13:13 编辑从如下可见,只要此人不是持有16,17,18.2,23.a, 24,25等签证,那么就不能排除起领取儿童金的权利。也就是说,签证类型为18.1, 18.3, 18.4, 21条,30条(加工作许可)的居留签证拥有者,可申请儿童金。
§ 62 Anspruchsberechtigte
(1) Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
1.
im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2.
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a)
nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b)
nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
(2) Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn er
1.
eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
2.
eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde
a)
nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt,
b)
nach § 18 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden,
c)
nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilt
oder
3.
eine in Nummer 2 Buchstabe c genannte Aufenthaltserlaubnis besitzt und
a)
sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält und
b)
im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.
Fußnote
(+++ § 62: Zur Anwendung vgl. § 52 Abs. 61, 61a +++)
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