killer810812
发表于 2014-1-22 11:16
dc3 发表于 2014-1-22 11:08
那你就试试咯。
不用试,我没有这种情况,我咨询过律师,法律是法律,人情是人情
yugongtian
发表于 2014-1-22 11:23
本帖最后由 yugongtian 于 2014-1-22 12:25 编辑
Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 1989 (Az: 22 S 574/89) zur Frage mietrechtlichen des Musizierens in einer Mietwohnung die folgenden allgemein gültigen Grundsätze herausgearbeitet:
1) Zu den privaten Interessen eines Mitmieters gehört auch die Ausübung von Hausmusik. Diese kann einen wesentlichen Teil des Lebensinhaltes bilden und von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein. Musizieren in der eigenen Wohnung muß zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gerechnet werden.
2) Andererseits ist aber auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitmieter zu berücksichtigen, insbesondere deren Recht auf Ruhe und Entspannung in der von ihnen gewünschten Form.
3) Angesichts des Interessenkonfliktes ist eine an dem Gebot der Rücksichtnahme orientierte Abwägung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass Klavierspiel in der Wohnung an Wochentagen nur bis 20.00 Uhr zuzulassen ist, an den Wochenenden und Feiertags nur bis 19.00 Uhr. Einmal in der Woche kann bis 21.30 Uhr Klavier gespielt werden, von dieser Ausnahme kann einmal im Monat auch an einem Wochenende oder an einem Feiertag Gebrauch gemacht werden.
Bei den zeitlichen Grenzen etwas großzügiger ist das Landgericht Frankfurt ( Urteil vom 12. Oktober 1989 , Az: 2/25 O 359/89 ): "Unabhängig davon, was im einzelnen im Mietvertrag gestattet worden ist, ist die Ausübung des Klavierspiels nach den konkreten Wohnverhältnissen im Haus zu beschränken. Auf jeden Fall ist die Nachtruhe an allen Tagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten. An Werktagen ist die Musikausübung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr hinzunehmen, jedoch nicht ununterbrochen und über die ganze Zeit hinweg. Das ertragbare Maß wird hier auf 3 Stunden zu beschränken sein. An Wochenenden und Feiertagen ist die Mittagsruhe einzuhalten."
Im Rahmen der Abwägung der Interessen des Musiker einerseits und des ruhebedürftigen Hausgenossen andererseits spielt natürlich auch das verwendete Musikinstrument eine erheblich Rolle, sowie die Hellhörigkeit bzw. der Schallschutz des betreffenden Gebäudes und die Umgebungsgeräusche. Vom Grundsatz her gilt: je lauter und störender das Geräusch, desdo enger ist eine zeitliche Befristung zu fassen. Beispiele dazu >>>Saxophon, Schlagzeug.
Man wird dabei generell aufgrund des Gebotes der Rücksichtnahme verlangen können, dass die Musikausübung während der allgemeinen Ruhezeiten zu unterbleiben hat, und der Betrieb von Musikanlagen in dieser Zeit auf >>> Zimmerlautstärke beschränkt werden muß ( "Musik im Mehrfamilienhaus" von Richter am LG B. Gramlich, NJW 1985, 2131f). In der Regel gilt als allgemeine Ruhezeit die Zeit von 20-7 Uhr und 13-15 Uhr (so der BGH V ZB 11/98).
Das neueste, eher kuriose Urteil stammt vom AG Warendorf, Urteil vom 19. August 1997, Az: 5 C 414/97: Der Wohnungsmieter kann nach BGB § 862 Abs 1 S 2 von seinem Nachbarn verlangen, daß dieser auch tagsüber Geräusche durch Musik, Streitigkeiten und lautes Stöhnen sowie "Yippie"-Rufe beim Sexualverkehr auf Zimmerlautstärke hält. Weil das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach GG Art 2 Abs 1 seine Grenze in den Rechten anderer Mitmieter findet, ist ein grenzenloses Sexualleben nicht vom Grundgesetz gedeckt.
Sofern ein Haus nur über unzulänglichen Schallschutz verfügen sollte, muß der Verursacher von Geräuschen ganz besondere Rücksicht nehmen. Quelle: DWW 1997, 344-346 (转)
yugongtian
发表于 2014-1-22 11:40
本帖最后由 yugongtian 于 2014-1-22 12:43 编辑
Ein generelles Musizierverbot ist ebenso unzulässig wie Dauerbeschallung der Nachbarn.
Grundsätzlich darf Musizieren nicht verboten werden (BGH WuM 98, 7388), entsprechende Klauseln im MV sind unwirksam. Allerdings sollte in den Ruhezeiten Zimmerlautstärke eingehalten werden.
Dem Mieter ist es auch in einem hellhörigen Mietwohnhaus gestattet, unter Beachtung der täglichen und nächtlichen Ruhezeiten bis zu 90 Minuten pro Tag Klavier zu spielen, selbst wenn er etwa 30 Minuten hiervon auf tägliche Fingerübungen verwenden will.
(AG Frankfurt/M.,WuM 1997, 430)
Unter Einhaltung der Ruhezeiten gehört Klavierspiel bis zu 2 Stunden pro Tag zum vertragsgemäßen Gebrauch.
(AG Düsseldorf, DWW 1988, 357)
Es gehört bei Einhaltung der Ruhezeiten zum vertragsgemäßen Gebrauch der gemieteten Wohnung, etwa 1 1/2 bis 2 Stunden täglich zu musizieren.
(OLG Frankfurt/M.,WuM 1984, 303)
Nur in Ausnahmefällen (z.B. besonders geräuschintensive Instrumente, Hausmusik in Gruppen) ist eine weitere Reduzierung auf ca. 1 Stunde tägliches Musizieren zulässig.
(OLG Frankfurt/M., WuM 1984, 303)
Ein völliges Verbot, in der Mietwohnung zu musizieren, ist unwirksam. Allenfalls zu Beginn eines Mietverhältnisses ist eine entsprechende vertragliche Einzelabrede möglich.
(OLG München, WuM 1988, 299)
Der Mieter hat auch bei ausdrücklicher Gestattung der Musikausübung im Mietvertrag die üblichen Ruhezeiten einzuhalten.
(LG Frankfurt/M.,WuM 1990, 287)
Kann das Spielen eines Musikinstruments nicht auf Zimmerlautstärke reduziert werden (z.B. Akkordeon), muss es zeitlich auf etwa eineinhalb Stunden täglich unter Beachtung der üblichen Ruhezeiten begrenzt werden.
(LG Kleve, DWW 1992, 26)
Auch Übungszeiten eines Schlagzeugspielers müssen in zumutbarem Rahmen von anderen Bewohnern oder Nachbarn ertragen werden, sie sind aber streng zu begrenzen (45 min täglich im Sommerhalbjahr; 90 min pro Tag im Winterhalbjahr).
(LG Nürnberg-Fürth,WuM 1992, 253)
Es ist zu beachten, dass das Musizieren möglichst mit Vermieter und Nachbarn abgesprochen wird.
Fortgesetzte übermäßige Störung des Hausfriedens kann neben einer Abmahnung auch eine fristlose Kündigung zur Folge haben.(转)
dc3
发表于 2014-1-22 11:41
本帖最后由 dc3 于 2014-1-22 11:46 编辑
killer810812 发表于 2014-1-22 11:16
不用试,我没有这种情况,我咨询过律师,法律是法律,人情是人情
Ausschnitt ausDeutscher Mieterbund – Landesverband Hessen e.V.
• WennderMietvertragdieHundehaltungverbietet
Ein Verbot der Hundehaltung kann wirksam im Mietvertrag vereinbart werden. Mieter müssen sich an dieses Verbot halten. Wer trotzdem mit einem Hund einzieht oder sich während der Mietzeit einen Hund anschafft, muss auf Verlangen des Vermieters das Tier abgeben oder ausziehen.
Nur in seltenen Ausnahmefällen kann ein Mieter trotz Verbotsklausel im Vertrag auf Zustimmung des Vermieters pochen: Zum Beispiel, wenn er auf einen Blindenhund dringend angewiesen ist. Denkbar sind auch Fälle, in denen der Mieter aus medizinischen und psychischen Gründen einen Hund benötigt.
• WennderMietvertrageinenErlaubnisvorbehaltenthält
Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von der Zustimmung oder der Erlaubnis des Vermieters abhängt, dann ist eine solche Klausel wirksam. Ohne Erlaubnis des Vermieters darf ein Hund nicht angeschafft werden.
Aquaspirit
发表于 2014-1-22 11:43
yugongtian
发表于 2014-1-22 11:50
{:5_363:}不会记仇,也不至于.
大家经历的不同,代表的观点也不同,
我只是觉得大家都应该互相体谅点,
站在当妈的角度上来说,吵着孩子睡眠是很闹心,过多的练习也确实很影响别人的生活.
站在还没有当妈的角度上来说,要别人因为自己有孩子,完全不让别人练习,也不太公平.
所以大家还是好好商量出一个可以练习的时间段
jkoeln
发表于 2014-1-22 13:18
规定是只要晚上11点以前,都可以随便弹.放心把.别理他们.
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