外国人法23a
谁能帮我解释23a居留是什么居留(当时就说必须得有工作),夫妻可不可以团聚。如果可以要多少净收入,房子要多少平方。能不能帮忙介绍个律师。§ 23a Aufenthaltsgewaehrung in Haertefaellen
(1) Die oberste Landesbehoerde darf anordnen, dass einem Auslaender, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlaengerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel sowie von den §§ 10 und 11 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Haertefallkommission darum ersucht (Haertefallersuchen). Die Anordnung kann im Einzelfall unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, ob der Lebensunterhalt des Auslaenders gesichert ist oder eine Verpflichtungserklaerung nach § 68 abgegeben wird. Die Annahme eines Haertefalls ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Auslaender Straftaten von erheblichem Gewicht begangen hat. Die Befugnis zur Aufenthaltsgewaehrung steht ausschliesslich im oeffentlichen Interesse und begründet keine eigenen Rechte des Auslaenders.
(2) Die Landesregierungen werden ermaechtigt, durch Rechtsverordnung eine Haertefallkommission nach Absatz 1 einzurichten, das Verfahren, Ausschlussgründe und qualifizierte Anforderungen an eine Verpflichtungserklaerung nach Absatz 1 Satz 2 einschliesslich vom Verpflichtungsgeber zu erfüllender Voraussetzungen zu bestimmen sowie die Anordnungsbefugnis nach Absatz 1 Satz 1 auf andere Stellen zu übertragen. Die Haertefallkommissionen werden ausschliesslich im Wege der Selbstbefassung taetig. Dritte koennen nicht verlangen, dass eine Haertefallkommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Entscheidung für ein Haertefallersuchen setzt voraus, dass nach den Feststellungen der Haertefallkommission dringende humanitaere oder persoenliche Gründe die weitere Anwesenheit des Auslaenders im Bundesgebiet rechtfertigen.
(3) Verzieht ein sozialhilfebedürftiger Auslaender, dem eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 erteilt wurde, in den Zustaendigkeitsbereich eines anderen Leistungstraegers, ist der Traeger der Sozialhilfe, in dessen Zustaendigkeitsbereich eine Auslaenderbehoerde die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, laengstens für die Dauer von drei Jahren ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis dem nunmehr zustaendigen oertlichen Traeger der Sozialhilfe zur Kostenerstattung verpflichtet. Dies gilt entsprechend für die in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 谷歌翻译下吧
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