pijiudu160 发表于 2014-10-8 18:15

房租要涨了,能不同意吗?

本帖最后由 pijiudu160 于 2014-10-13 22:34 编辑

我收到房屋公司的信说是要涨房租。然后我没有回应。然后又收到他们的信催我签字同意他们涨房租,还说我如果不同意,他们就要通过法律手段来处理这个事情。大家有没有碰到过类似的情况?

我住这里已经快6年了。这个公司过去几年里一直尝试着各种招要我签字同意他们涨房租。我一直没有理会过。这次好像他们动真格的了。把2013年弗赖堡的房价列了个单子。根据他们列的单子还有我们的住房面积,我们的房价是低于他们单子中的平均水平。所以他们要求把我们的房价涨到他们单子中的平均水平。

但是我在网上查了一下他们来信中涨价所根据的法律条款 BGB 558条。里面明明写着房屋公司的参照对象应该是 过去四年的同一个社区或者类似社区的类似房型、房屋面积、辅助设施、位置、能源设施房子的房租。所以我觉得他们简单的笼统的给一个整个弗赖堡的过去一年的房租,且只按照住房面积分档,这不合法吧。

http://dolc.de/thread-1775444-1-1.html

dc3 发表于 2014-10-8 18:21

可以,那你必须在3个月内搬走。

一般是提前3个月通知你,同意的话,3个月后加租,如果你不同意,给你3个月时间找房子

鱼之乐 发表于 2014-10-8 19:05

不同意就搬走呗

pijiudu160 发表于 2014-10-8 19:13

目前信上没有说不同意会怎么处理,只是提到会动用法律手段。是不是会像楼上提到的再收到他们的来信:不同意就给三个月时间另找房子搬走...... 静观其变吧。

dc3 发表于 2014-10-8 19:25

pijiudu160 发表于 2014-10-8 19:13
目前信上没有说不同意会怎么处理,只是提到会动用法律手段。是不是会像楼上提到的再收到他们的来信:不同意 ...

你搞错了,这3个月就是从通知信那天算起,不是另外再给你3个月

dc3 发表于 2014-10-8 19:30

本帖最后由 dc3 于 2014-10-8 19:37 编辑



你自己看看,我上面写得也不完全正确

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Mieterhoehung

pijiudu160 发表于 2014-10-8 21:55

dc3 发表于 2014-10-8 20:30
你自己看看,我上面写得也不完全正确

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Mieterhoehung

你给的链接打不开。

pijiudu160 发表于 2014-10-8 21:57

我住这里已经快6年了。这个公司过去几年里一直尝试着各种招要我签字同意他们涨房租。我一直没有理会过。这次好像他们动真格的了。把2013年弗赖堡的房价列了个单子。根据他们列的单子还有我们的住房面积,我们的房价是低于他们单子中的平均水平。所以他们要求把我们的房价涨到他们单子中的平均水平。

但是我在网上查了一下他们来信中涨价所根据的法律条款 BGB 558条。里面明明写着房屋公司的参照对象应该是 过去四年的同一个社区或者类似社区的类似房型、房屋面积、辅助设施、位置、能源设施房子的房租。所以我觉得他们简单的笼统的给一个整个弗赖堡的过去一年的房租,且只按照住房面积分档,这不合法吧。

pijiudu160 发表于 2014-10-8 22:01

这是相关法律条文。我德语很烂,用google translator翻译成英文看的。哪位朋友德语好的,帮忙看看,重点是第二段。看看我理解得对不对。多谢!

§ 558
Mieterhoehung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

(1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhoehung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhoehung eintreten soll, seit 15 Monaten unveraendert ist. Das Mieterhoehungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhoehung geltend gemacht werden. Erhoehungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.

(2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Groesse, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschliesslich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhoehungen nach § 560 abgesehen, geaendert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethoehe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Foerderzusage festgelegt worden ist.

(3) Bei Erhoehungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhoehungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhoehen (Kappungsgrenze). Der Prozentsatz nach Satz 1 betraegt 15 vom Hundert, wenn die ausreichende Versorgung der Bevoelkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefaehrdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermaechtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils hoechstens fünf Jahren zu bestimmen.

(4) Die Kappungsgrenze gilt nicht,

1.        wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Ausgleichszahlung nach den Vorschriften über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen wegen des Wegfalls der oeffentlichen Bindung erloschen ist und
2.        soweit die Erhoehung den Betrag der zuletzt zu entrichtenden Ausgleichszahlung nicht übersteigt.
Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier Monate vor dem Wegfall der oeffentlichen Bindung verlangen, ihm innerhalb eines Monats über die Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über deren Hoehe Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leistung einer Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumfoerderungsgesetzes und den hierzu ergangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen Wegfalls der Mietbindung erloschen ist.

(5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhoehung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergaebe, sind Drittmittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle des § 559a Abs. 1 mit 11 vom Hundert des Zuschusses.

(6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Yoda 发表于 2014-10-9 08:35

没啥不合法的,不超过涨价限度,比如3年不能超过5%(各地数值有差距)之类的,人家就能涨价。地区价格是个参考数值,好像也能拿来说事儿但是如果没有违反第一条就是合法的。我看到很多房东涨价不说原因的,直接就给个信说何时开始要涨价多少。。。。

他们发信通知涨价那天开始3个月你要么搬走要么同意。尽快吧。
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