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本帖最后由 dc3 于 2014-10-22 07:30 编辑
Polizei Sachsen
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Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
NEU: Vorbehaltliche Änderungen der Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbungsstichtag verschoben
Die wichtigsten Änderungen hier in Kürze:
Ab 2015 werden jaehrlich 400 Polizeianwaerter eingestellt.
Vorbehaltlich der Änderung der Saechsischen Laufbahnverordnung und der VwV NachwuchsPol soll zum einen das Einstellungsalter für den Vorbereitungsdienst in die saechsische Polizei von bisher 17 Jahren auf 16 Jahre herabgesetzt und das Hoechstalter von derzeit 25 Jahren auf 34 Jahre heraufgesetzt werden.  
Die Mindestgroesse wird von 165cm auf 160cm abgesenkt.
Interessenten, die sich wegen der bisher geltenden Kriterien nicht bewerben konnten, wird die Gelegenheit gegeben, sich für das Auswahlverfahren 2015 online zu bewerben. Vorbehaltlich (bis Inkrafttreten der geaenderten Laufbahnverordnung) werden diese Bewerber zum Auswahlverfahren zugleassen.
Dazu wird der regulaere Bewerbungsstichtag für die Ausbildung einmalig um einen Monat auf den 01.10.2014 verschoben.
Sie eignen sich, wenn Sie folgende Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehoerigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaeischen Union besitzen,
jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten,
keine Vorstrafen haben,
in stabilen wirtschaftlichen Verhaeltnissen leben,
uneingeschraenkt umzugs- und versetzungsbereit sind,
mindestens 160 cm gross sind (vorbehaltlich der Änderungen der saechsischen Laufbahnverordnung und der VwV NachwuchsPol),
gesundheitlich geeiget sind,
keine Taetowierungen, Brandings, Mehndis sowie Piercings und Ähnliches haben, die im Dienst sichtbar waeren (Grundsaetze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dürfen nicht verletzt sein),
eine Schwimmbescheinigung vorweisen koennen und
das Auswahlverfahren bestanden haben.
für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene in der Fachrichtung Polizei - LG 1.2
(ehemals mittlerer Polizeivollzugsdienst):
am Tag der Einstellung: das Mindestalter von 16 Jahren nicht unterschritten und das Hoechstalter von 34 Jahren nicht überschritten (vorbehaltlich der Änderungen der saechsischen Laufbahnverordnung und der VwV NachwuchsPol) und
die Realschule beendet oder einen gleichwertig anerkannten Abschluss erlangt haben,
für das Studium in der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene in der Fachrichtung Polizei - LG 2.1
(ehemals gehobener Polizeivollzugsdienst):
am Tag der Einstellung: das Hoechstalter von 34 Jahren nicht überschritten (vorbehaltlich der Änderungen der saechsischen Laufbahnverordnung und der VwV NachwuchsPol) und
die Hoch- bzw. Fachhochschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Abschluss erlangt haben.
 
Im Zweifelsfall koennen Sie Ihren Abschluss beim Saechsischen Staatsministerium des Innern, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Polizeipraesidium, Referat 35 Personal, Aus- und Fortbildung der Polizei, prüfen lassen:
Personal-Ausbildung-Fortbildung-Polizei@smi.sachsen.de
Die Vorschriften über die Hoechstaltersgrenzen gelten nicht:
für ehemalige Soldaten der Bundeswehr, die Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind sowie
für Soldaten auf Zeit, deren Dienstzeit für einen Zeitraum von zwoelf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist und die sich bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhaeltnisses oder dem Ende der Foerderung einer Bildungsmassnahme beworben haben.
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