- bei Vertragsschluss bereits beschädigte oder erkrankte Zähne,
- bei Vertragsschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne,
- Lückenschluss bei Fehlen von Zahnanlagen (nicht angelegte Zähne),
- eine bereits vor Vertragsschluss bekannte, oder medizinisch angeratene
oder bereits begonnene Heilbehandlungsmaßnahme, candy224 发表于 2016-4-6 22:37
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- bei Vertragsschluss bereits beschädigte oder erkrankt ...
写的很清楚,入保前缺牙或牙齿本身有问题,不能报销
哎~~
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