Tiegerblatt 发表于 2015-3-19 21:58

德籍配偶持长居离境超过半年

之前在版上好像看到说德籍配偶如果持长居离开德国没有时间限制, 也就是说超过半年也没有问题。 结果今天去外管局问人家说完全没有的事情。不知道有没有人有类似的情况啊,另外有没有哪位可以贴一下相关的法律条款, 好去理论啊。 谢谢啦。

youketsu 发表于 2015-3-19 23:33

我听说的版本是如果和德籍配偶一起离开就可以,一个人还是不行。

AlArm 发表于 2015-4-1 07:51

一个人离开超过一年,你老公有权利和你离婚了。

netphen 发表于 2015-4-1 08:31


§ 51
Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
.

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

1.Ablauf seiner Geltungsdauer,
2.Eintritt einer auflösenden Bedingung,
3.Rücknahme des Aufenthaltstitels,
4.Widerruf des Aufenthaltstitels,
5.Ausweisung des Ausländers,
5a.Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,
6.wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7.wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
8.wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt;

ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 6 und 7.

(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
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