清源师
发表于 2015-6-18 09:32
直觉这是一条冒险之路。
irvine
发表于 2015-6-18 09:56
gmx49 发表于 2015-6-17 23:53
持欧盟国家长期居留或者无限期居留许可,在德国工作或者开业仍然需要外管局同意才行。请问您说的这种外管 ...
我也只是读法条稍微多点。但是总所周知法律玩的就是例外和具体操作,所以还是要以具体实践为准。这个审批只是走过场还是很严格,我就不知道了。
AufenthG
§ 38a Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europaeischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte
(1) Einem Auslaender, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europaeischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich laenger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten will. § 8 Abs. 2 ist nicht anzuwenden.
(3) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausuebung einer Beschaeftigung, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Ausuebung der Beschaeftigung nach § 39 Absatz 2 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Ausuebung der Beschaeftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulaessig ist.
官方全文在
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__38a.html
harryzs
发表于 2015-6-18 10:00
本帖最后由 harryzs 于 2015-6-18 11:10 编辑
gmx49 发表于 2015-6-17 23:50
如果是从中国申请工作签,那么至少英语4级的水平。对德语是否有明确要求,我还不清楚。我说的情况包括打 ...
德国外管局的人也知道CET4?
cosimo
发表于 2015-6-18 10:06
harryzs 发表于 2015-6-17 09:01
。。。。蓝卡成本太高不考虑。。。。
蓝卡一年5万,还是税前。。。。在工版没有80k,都不叫正式工作的。
工版什么时候标准涨到80k了?也就是说我也就算个半职?
harryzs
发表于 2015-6-18 10:09
本帖最后由 harryzs 于 2015-6-18 11:24 编辑
cosimo 发表于 2015-6-18 11:06
工版什么时候标准涨到80k了?也就是说我也就算个半职?
才涨的。。。。半职不错了,我都快成minijob了。{:5_382:}
PS: 工版。。你懂的。
dc3
发表于 2015-6-18 12:28
harryzs 发表于 2015-6-18 10:09
才涨的。。。。半职不错了,我都快成minijob了。
再往下数就该是Hartz4了{:5_310:}
马甲1
发表于 2015-6-18 12:35
irvine 发表于 2015-6-17 08:29
持欧盟国家长期居留或者无限期居留许可,在德国工作或者开业仍然需要外管局同意才行。
蓝卡年薪4,5万就 ...
希腊那个居留不是欧盟长居。所以能否能在德国工作估计很悬。
gmx49
发表于 2015-6-18 21:10
irvine 发表于 2015-6-18 10:56
我也只是读法条稍微多点。但是总所周知法律玩的就是例外和具体操作,所以还是要以具体实践为准。这个审 ...
感谢你分享重要的法条。我也曾经问过律师,说劳工局发工作签也是有一定的门槛的,例如专业要对口,中国专科水平和以下,都很难得到工作签。这些应该算司法实践,因为不可能在法律上写这么细致。
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstaetigkeit und die Integration von Auslaendern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 39 Zustimmung zur Auslaenderbeschaeftigung
(1) Ein Aufenthaltstitel, der einem Auslaender die Ausübung einer Beschaeftigung erlaubt, kann nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden, soweit durch Rechtsverordnung nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn dies in zwischenstaatlichen Vereinbarungen, durch ein Gesetz oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist.
(2) Die Bundesagentur für Arbeit kann der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschaeftigung nach § 18 oder einer Blauen Karte EU nach § 19a zustimmen, wenn
1.
a)
sich durch die Beschaeftigung von Auslaendern nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, insbesondere hinsichtlich der Beschaeftigungsstruktur, der Regionen und der Wirtschaftszweige, nicht ergeben und
b)
für die Beschaeftigung deutsche Arbeitnehmer sowie Auslaender, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind oder andere Auslaender, die nach dem Recht der Europaeischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht zur Verfügung stehen oder
2.
sie durch Prüfung nach Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b für einzelne Berufsgruppen oder für einzelne Wirtschaftszweige festgestellt hat, dass die Besetzung der offenen Stellen mit auslaendischen Bewerbern arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar ist,
und der Auslaender nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschaeftigt wird. Für die Beschaeftigung stehen deutsche Arbeitnehmer und diesen gleichgestellte Auslaender auch dann zur Verfügung, wenn sie nur mit Foerderung der Agentur für Arbeit vermittelt werden koennen. Der Arbeitgeber, bei dem ein Auslaender beschaeftigt werden soll, der dafür eine Zustimmung benoetigt, hat der Bundesagentur für Arbeit Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteilen.
(3) Absatz 2 gilt auch, wenn bei Aufenthalten zu anderen Zwecken nach den Abschnitten 3, 5 oder 7 eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung einer Beschaeftigung erforderlich ist.
(4) Die Zustimmung kann die Dauer und die berufliche Taetigkeit festlegen sowie die Beschaeftigung auf bestimmte Betriebe oder Bezirke beschraenken.
(5) Die Bundesagentur für Arbeit kann der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 zustimmen, wenn sich durch die Beschaeftigung des Auslaenders nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nicht ergeben.
(6) Staatsangehoerigen derjenigen Staaten, die nach dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europaeischen Union (BGBl. 2013 II S. 586) der Europaeischen Union beigetreten sind, kann von der Bundesagentur für Arbeit eine Beschaeftigung, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 erlaubt werden, soweit nach Massgabe dieser Vertraege von den Rechtsvorschriften der Europaeischen Union abweichende Regelungen Anwendung finden. Ihnen ist Vorrang gegenüber zum Zweck der Beschaeftigung einreisenden Staatsangehoerigen aus Drittstaaten zu gewaehren.
yijx2
发表于 2015-6-21 00:36
irvine 发表于 2015-6-17 08:29
持欧盟国家长期居留或者无限期居留许可,在德国工作或者开业仍然需要外管局同意才行。
蓝卡年薪4,5万就 ...
请问一下,蓝卡月薪4000,税后工资大概是多少?
xuxiaoyao
发表于 2015-6-21 07:25
yijx2 发表于 2015-6-21 01:36
请问一下,蓝卡月薪4000,税后工资大概是多少?
一级税大致2100