ATOM0622
发表于 2016-10-26 15:16
握紧阳光 发表于 2016-10-26 15:00
外管局的说法是,认可你是紧缺专业,因为你的工资高于38688,所以我们可以接收你的蓝卡申请,但是因为工 ...
外管局我觉得没说错,因为好像不是德国毕业的,在申请蓝卡时,低于49000欧, 是需要经过bundesagentur的
ilovehc
发表于 2016-10-26 15:17
不行 搬个家吧 换个外管局
ATOM0622
发表于 2016-10-26 15:22
§ 2 Abs. 1 BeschV.
因为你里面 Nr 1/2/3 都不达标,所以需要劳动局的Zustimmung
xieyuanfeng
发表于 2016-10-26 16:07
我也是按紧缺专业申请的蓝卡,也是要劳动局审核的。但是并不需要自己跟劳动局打交道。兰卡申请和材料直接在外管局提交,外管局的人会把材料转交给劳动局的人审核,审核好了他们会跟外管局的说。然后由外管局给你发蓝卡。
kaeferin
发表于 2016-10-26 16:14
本帖最后由 kaeferin 于 2016-10-26 16:15 编辑
根据楼上的楼上的Link
紧缺专业,本土毕业生,工资达到法定养老保险上限的52%,不需要劳动局批(§ 2 Abs. 1 BeschV. Nr.2b)
紧缺专业,外国毕业生,工资达到法定养老保险上限的52%,需要劳动局批(Zustimmung), 但是不需要Vorrangpruefung ((§ 2 Abs. 2 BeschV)
hauke
发表于 2016-10-26 16:33
本帖最后由 hauke 于 2016-10-26 16:38 编辑
外管局和劳动局都没有说错,你直接联系本地劳动局的吧? 他们当然说他们不管,而且也不归他们管,是ZAV管,记住从好多年前开始,都是由ZAV管这个事情了,很多人总是说劳动局劳动局的,他们只是劳动局的一个分支机构,你的情况你把所有材料交给外管局,由他们联系ZAV进行审核!
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/WeitereDienststellen/ZentraleAuslandsundFachvermittlung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI531988
shrek_munich
发表于 2016-10-26 16:58
握紧阳光 发表于 2016-10-26 13:34
那是另一个合同,过了。但是考虑到没有Arbeitszeitkont,我没打算签那个。这个比49600欧的低一点,我早上 ...
49600是一定会给你的线
以下我的理解是可以商榷但是非强制
subway1999
发表于 2016-10-26 17:14
本帖最后由 subway1999 于 2016-10-26 17:16 编辑
http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/BlaueKarteEU/blaue-karte-eu-node.html
Wie hoch muss das Bruttojahresgehalt sein, um eine Blaue Karte EU erhalten zu können?
Für das Jahr 2016 beträgt das Mindestbruttoeinkommen pro Jahr 49.600 Euro. Wird diese Mindestgehaltsgrenze erfüllt, bedarf die Erteilung der Blauen Karte EU nicht der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Beschäftigungsverordnung). Die Gehaltsgrenze muss unabhängig vom Arbeitszeitmodell erreicht werden. Es erfolgt keine anteilige Berechnung bei Teilzeitstellen. Ebenso ist keine individuelle Prüfung des Einzelfalls bei Nichterreichen der Gehaltsgrenzen vorgesehen.
Für sogenannte Mangelberufe wurde eine verringerte Mindestbruttogehaltsgrenze in § 2 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung bestimmt. Für das Jahr 2016 beträgt diese Grenze 38.688 Euro. Die Erteilung der Blauen Karte EU an diesen Personenkreis kann grundsätzlich nur nach Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Eine sogenannte Vorrangprüfung wird nicht durchgeführt. Es wird lediglich geprüft, ob die Arbeitsbedingungen dem ortsüblichen Standard entsprechen. Soweit die Ausländerin bzw. der Ausländer über einen inlaendischen Hochschulabschluss verfügt, bedarf die Erteilung der Blauen Karte EU an sie bzw. ihn nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, auch wenn sie bzw. er unter die Mangelberufsregelung fallen würde (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Beschäftigungsverordnung).
Die Mindestgehälter sind in § 2 Beschäftigungsverordnung geregelt. Sie orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und ändern sich jährlich. Jeweils zum Jahresende werden sie durch das Bundesministerium des Innern für das Folgejahr im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Eine Anhebung der Gehaltsgrenzen zu Beginn eines Jahres hat keine Auswirkungen auf den Bestand einer bereits erteilten Blauen Karte EU. Lediglich bei der Verlängerung oder einem zustimmungspflichtigen Wechsel des Arbeitsplatzes ist die neue Gehaltsgrenze zu erfüllen.
schaukal
发表于 2016-10-26 20:25
subway1999 发表于 2016-10-26 17:14
http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/BlaueKarteEU/blaue-karte-eu-node.html
Wie hoch mus ...
楼上正解,紧缺专业且德国毕业证的,工资超过38688Euro的不需要劳动局审核,如果你是中国毕业证的话,就算紧缺专业,工资不到49000Euro的话也要劳动局审核
schaukal
发表于 2016-10-26 20:28
本帖最后由 schaukal 于 2016-10-26 20:29 编辑
Ist eine Prüfung der Bundesagentur für Arbeit notwendig?
Bei sogenannten Mangelberufen kann die Blaue Karte schon bei einem Jahresgehalt von 38.688 Euro erteilt werden, jedoch grundsätzlich nur mit Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit. Eine sogenannte Vorrangprüfung, d.h. ob die Stelle durch privilegierte Unionsbürger zu besetzen wäre, wird nicht durchgeführt. Es wird lediglich geprüft, ob die Arbeitsbedingungen denen von vergleichbaren Deutschen entsprechen.
Sollte die Ausländerin bzw. der Ausländer jedoch über einen inländischen Hochschulabschluss verfügen oder mehr als derzeit 49.600 Euro verdienen, entfällt auch für Mangelberufe die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.