呃,这个说法和楼上sky23的有些出入啊
迷你JOB的收入在年底报税时不用填, 见:
Im Regelfall müssen Sie Ihren Verdienst aus einem Minijob nicht in der Steuererklärung angeben, denn fast immer werden diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse pauschal versteuert: Das Gehalt von Minijobs wird in den meisten Fällen nämlich nicht unter Vorlage einer Lohnsteuerkarte abgerechnet: Der Arbeitgeber führt die Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent zusammen mit den übrigen pauschalen Abgaben für Ihr Beschäftigungsverhältnis direkt an die Minijob-Zentrale ab. Aufgrund dieser pauschalen Versteuerung brauchen Sie den Minijob auch nicht in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
übrigens fallen für Sie selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung oder sonstige Beiträge an (außer, wenn Sie Ihre Rentenversicherungsbeiträge aufstocken möchten). Für die meisten Arbeitnehmer heißt es bei einem Minijob: „Brutto für netto“
http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber13_5.html
多谢各位的回复了!{:3_52:}
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