最新德国法律:保险服务商给投保者的各种形式奖金价值不得超过15欧
am 01.03. tritt §48b zum Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot des Versicherungsaufsichtsgesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/_48b.html) in Kraft.Aufgrund des neuen Gesetzes dürfen Belohnungen an Endkunden beim Abschluss einer Versicherung 15 EURO pro Versicherungsverhältnis nicht überschreiten.
Dies gilt für sämtliche Formen der Kunden-Incentivierungen, seien es Gewinnspiele, Gutscheine, Cashback, Bonus-Punkte oder sonstige geldwerte Vorteile.
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