授予代理权
今天我授予……先生代理权。Ich habe heute Herrn... Prokura erteilt.我授于…先生作为全权代理。Ich habe Herrn... ermaechtigt, per Prokura zu zeichnen.
自今日起……先生被授予我公司的代理权。Herr... ist von heute an ermaechtigt, fuer meine Firma zu zeichnen.
授予……先生的代理权.Die Herrn... erteilte Prokura.
今日被收回。 wird heute zurueckgenommen.
特此撤销。wird hiermit aufgehoben. 不错,还没用过。 Die Prokura (ital. procura, Vollmacht, von lat. procurare, für etwas Sorge tragen, zu pro, für, und cura, Sorge) ist eine handelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich festgelegtem Inhalt, die ausdrücklich und persönlich erteilt werden und in das Handelsregister eingetragen werden muss. Sie ermächtigt nach deutschem Handelsrecht gem. § 49 Abs. 1 HGB "zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt". Ausgenommen sind nach § 49 Abs. 2 HGB die Belastung und Veräußerung von Grundstücken. Dazu bedarf es einer besonderen Ermächtigung. Die Erteilung von Prokura sowie die Anmeldung der Prokura beim Handelsregister ist dem Inhaber des Handelsgeschäfts vorbehalten (vgl. § 48 Abs. 1 HGB und § 53 Abs. 1 HGB) und gehört deshalb nicht in den Aufgabenkreis des Prokuristen. Entsprechendes gilt für weitere Anmeldungen von Handelsregistereintragungen, das Unterschreiben von Bilanzen und Steuererklärungen oder die Einleitung des Insolvenzverfahrens, da diese Handlungen nicht den Betrieb des Handelsgewerbes (vgl. § 49 Abs. 1 HGB) betreffen.
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