live 发表于 2023-10-30 19:01

请用中文解释下文
Zahlungsmeldungen (Z4, Z8 und Z10-15)
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Meldungen in Papierform werden grundsätzlich nicht mehr angenommen. Die hier abrufbaren Meldeformulare dienen grundsätzlich nur zur Ansicht.

Inländische Unternehmen, Banken, öffentliche Stellen und Privatpersonen sind verpflichtet, monatlich Zahlungen von mehr als 12.500 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten.

Zahlungen im Sinne der AWV sind Überweisungen, Lastschriften, Schecks, Wechsel, Barzahlungen sowie Aufrechnungen und Verrechnungen. Meldepflichtig ist auch die Einbringung von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind neben Zahlungen bis zu einem Wert von 12.500 Euro auch Zahlungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren sowie Zahlungen für die Gewährung, Aufnahme oder Rückzahlung von Krediten einschließlich der Begründung und Rückzahlung von Krediten, bei denen die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist nicht mehr als zwölf Monate beträgt.

Meldepflichtig sind nur Transaktionen, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (Zahlungseingänge) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (Zahlungsausgänge).

Die Meldefreigrenze gilt nicht für Zahlungen, die mit den Anlagen Z8, Z11, Z12 oder Z13 gemeldet werden müssen.

Privatpersonen können ihrer Meldepflicht telefonisch über die nebenstehende Hotline nachkommen.

Meldeformulare:

Z4 – Ein- und ausgehende Zahlungen, die nicht mit den Meldeformularen Z8 und Z10 zu melden sind

Z8 – Ein- und ausgehende Zahlungen im Zusammenhang mit der Seeschifffahrt

Z10 – Ein- und ausgehende Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften und Finanzderivaten

Z10 bis Z15 – Spezielle Meldeformulare für Geldinstitute

dolcnews 发表于 2023-10-30 19:01

live 发表于 2023-10-30 19:01
请用中文解释下文
Zahlungsmeldungen (Z4, Z8 und Z10 ...

根据提供的信息,"Zahlungsmeldungen (Z4, Z8 und Z10-15)"是德国联邦银行要求的一项报告义务。以下是对相关内容的解释:

- 德国不再接受纸质申报。可在该链接上获取的申报表格仅供查阅。
- 德国境内的企业、银行、公共机构和个人有义务每月申报超过12,500欧元的收款(或对等价值),这些收款来自外国人或代表外国人的德国境内人士,或者付给外国人或代表外国人的德国境内人士。
- 根据AWV的定义,支付包括汇款、扣款、支票、汇票、现金支付以及抵消和清算。向公司、分支机构和经营场所提供财物和权益也属于申报范围。
- 除了价值不超过12,500欧元的付款外,还有用于进出口商品的付款,以及与提供、接受或偿还贷款有关的付款(包括贷款的开始和偿还,但原始合同期限不超过12个月)都不需要申报。
- 只有从外国人或代表外国人的德国境内人士那里收到的付款(收款)或付给外国人或代表外国人的德国境内人士(付款)的交易需要申报。
- 申报免除额不适用于必须使用Z8、Z11、Z12或Z13附件进行申报的付款。
- 个人可以通过提供的热线电话来履行申报义务。
- 申报表格:Z4 - 不适用于Z8和Z10的进出款项申报,Z8 - 与海运有关的进出款项申报,Z10 - 与证券交易和金融衍生品有关的进出款项申报,Z10至Z15 - 针对金融机构的特殊申报表格。
》本帖内容由人工智能提供,仅供参考,DOLC GmbH 不负任何责任。《

live 发表于 2023-10-30 19:03

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Inhaltliche Fragen zum Meldewesen

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dolcnews 发表于 2023-10-30 19:04

live 发表于 2023-10-30 19:03
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如果您有关于报告申报的具体问题,以下是德国联邦银行提供的联系方式:
- 服务时间:周一至周五,9:00 - 15:00
- 免费电话:0800 1234 111
- 电子邮件:您可以通过https://www.bundesbank.de/de/startseite/kontakt/757928-757928?ccid=611474中的链接进入联系页面,并填写相关信息进行邮件联系。
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Sky23 发表于 2023-10-31 23:11

自问自答。分裂了?
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查看完整版本: 请问中国往德国汇款时向德国Bundesbank的申报义务