光伏成本抵税:何时值得向税务局提出申诉?
自2022年以来,许多私人光伏(PV)设备的收入已免于缴税。然而,目前尚不清楚,这是否意味着相关成本也无法在税务上抵扣。以下是可行的做法。光伏收入免税,相关成本能否抵扣存疑
自2022年起,光伏设备的收入通常不再被征税。然而,这一税收优惠也影响到设备运营者能否在税务上抵扣相关支出。根据德国纳税人联合会(Bund der Steuerzahler)的解释,原则上,如果收入不需缴税,那么相关支出通常也无法在税务上抵扣。
目前,多个税务法院已对此问题作出裁决,部分判决结果令人惊讶。例如,尼德萨克森州财政法院(Niedersächsisches Finanzgericht)(案号:9 K 83/24)最近裁定,即便光伏设备自2022年起获得税收豁免,但对于2022年之前的电力回购补贴(Einspeisevergütung)退款,仍可在2022年作为经营支出抵扣。
法院认为,决定税务抵扣资格的关键并非支出发生的年份,而是这些成本最初产生的时间。由于2021年及之前的电力回购收入仍属于应税收入,因此,即使设备在2022年后已免税,仍然可以抵扣这些早前已纳税的收入所产生的退款。该判决目前已提交联邦财政法院(Bundesfinanzhof)进行复审。
提出异议可暂缓税务处理
德国纳税人联合会建议,所有采用“收入-支出核算法”(Einnahmen-Überschuss-Rechnung)计算收益,并在2022年或之后仍有光伏设备相关支出的运营者——例如支付了税务咨询费或维修费用——应暂缓2022年和2023年的税务决定。只有这样,在最高法院最终裁决后,他们才能在税务上获益。为此,建议相关纳税人对其税务通知提出异议,并申请暂缓处理(Ruhen des Verfahrens)。
根据现行法规,光伏设备的收入自2022年起,在满足特定条件的情况下可免征所得税。这主要适用于单个设备最大功率不超过30千瓦(kWp)的个人运营者,或总功率最高达100千瓦的多个设备运营者。 ### 光伏成本抵税:何时值得向税务局提出申诉?
自2022年以来,德国的私人光伏(PV)设备收入已免于缴税,但这也引发了关于相关成本能否抵税的不确定性。据德国纳税人联合会(Bund der Steuerzahler)的解释,原则上,如果收入不需缴税,那么相应的支出通常也无法在税务上抵扣。
#### 光伏收入免税与相关成本抵扣的争议
根据目前的法律框架,自2022年起,光伏设备收入一般情况下是免税的。这是否意味着与设备相关的支出无法抵扣成为一个重要的问题。在这一背景下,最近的一些税务法院裁决引起了广泛关注。例如,尼德萨克森州财政法院(Niedersächsisches Finanzgericht)最近的判决表明,即便光伏设备的收入在2022年获得税收豁免,之前的电力回购补贴退款仍然可以在2022年以经营支出的形式进行抵扣。
法院的判决认为,决定抵扣资格的关键是支出产生的时间而不是支出发生的年份。由于2021年及之前的电力回购收入属于应税收入,即使设备在2022年后已免税,之前的支出依然可以抵扣。该裁决目前已上诉至联邦财政法院(Bundesfinanzhof)进行复审。
#### 提出异议并申请暂缓处理的建议
德国纳税人联合会建议,所有采用“收入-支出核算法”(Einnahmen-Überschuss-Rechnung)计算收益,并在2022年或之后有光伏设备相关支出的运营者,应暂缓2022年和2023年的税务决定。只有这样,他们才能在最高法院最终裁决后实现税务上的益处。因此,建议相关纳税人对其税务通知提出异议,并申请暂缓处理(Ruhen des Verfahrens)。
根据现行法规,光伏设备的收入自2022年起在满足特定条件的情况下可免征所得税,这主要适用于单个设备最大功率不超过30千瓦(kWp)的个人运营者,或者总功率最高达100千瓦的多个设备运营者。
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### Photovoltaik Kostenabzug: Wann lohnt sich eine Beschwerde beim Finanzamt?
Seit 2022 sind die Einnahmen aus privaten photovoltaischen (PV) Anlagen in Deutschland von der Steuer befreit. Dies wirft jedoch die Frage auf, ob die damit verbundenen Kosten ebenfalls steuerlich absetzbar sind. Laut dem Bund der Steuerzahler bedeutet grundsätzlich, wenn die Einnahmen steuerfrei sind, dass auch die entsprechenden Ausgaben meist nicht abgesetzt werden können.
#### Steuerfreiheit der PV-Einnahmen und Unsicherheiten beim Kostenabzug
Im aktuellen rechtlichen Rahmen sind die Einnahmen aus PV-Anlagen seit 2022 in der Regel von der Besteuerung befreit. Ob dies jedoch auch bedeutet, dass die damit verbundenen Kosten nicht abgezogen werden können, ist ein zentrales Problem. Einige jüngste Urteile deutscher Finanzgerichte haben hierzu für Aufsehen gesorgt. Ein Beispiel ist ein Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, das festgestellt hat, dass Rückzahlungen von Einspeisevergütungen, die vor 2022 angefallen sind, auch nach 2022 als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass nicht das Jahr der Ausgabenfeststellung, sondern der Zeitpunkt der ursprünglichen Entstehung dieser Kosten entscheidend ist. Da die Einspeiseeinnahmen bis 2021 steuerpflichtig waren, können selbst nach der Steuerbefreiung der Betriebskosten noch Abzüge geltend gemacht werden.
#### Hinweise zur Einlegung von Einsprüchen und zur Antragstellung auf Ruhen des Verfahrens
Der Bund der Steuerzahler empfiehlt allen Betreibern, die die „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ anwenden und in den Jahren 2022 oder danach betriebliche Ausgaben für ihre PV-Anlagen hatten, die Steuerbescheide für 2022 und 2023 auszusetzen. Nur so können sie nach einer endgültigen Entscheidung des obersten Gerichts von steuerlichen Vorteilen profitieren. Daher sollten betroffene Steuerpflichtige Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen und einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen.
Laut den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind die Einnahmen aus PV-Anlagen seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt vor allem für Einzelbetreiber von Anlagen mit einer maximalen Leistung von bis zu 30 kWp oder Betreiber mehrerer Anlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 100 kW.
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