Ein abgeschobener (chinesischer) Asylbewerber darf wieder nach Deutschland.
DER SPIEGEL 2/2006 - 09. Januar 2006URL: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,393996,00.html
Ein abgeschobener Asylbewerber darf wieder nach Deutschland.
Über den momentanen Zustand von Jiang Renzheng ist Folgendes bekannt: Er durfte das Arbeitslager verlassen, er ist krank, ein Leberleiden, seine Eltern, sie sind Bauern, pflegen ihn zu Hause, so gut sie können. Ein Krankenhaus können sie sich nicht leisten.
Der Hof der Eltern, gelegen in der chinesischen Provinz Liaoning, ist der Endpunkt einer Odyssee, die Jiang um die halbe Welt führte, zuerst zum Glück, dann zum Unglück, und die erzählt von unvollkommenen Menschen, einem unvollkommenen Staat und vom schwierigen, alltäglichen Versuch deutscher Gerichte, die Trickser, die sich ihr Asyl in Deutschland erschleichen wollen, zu trennen von denen, die es verdienen.
Jiang Renzheng, geboren am 26. November 1976, betrat Deutschland vor vier Jahren legal, mit einem Studentenvisum in der Tasche. Er war damals 25 Jahre alt, hatte in China Anglistik studiert und wollte sich nun Deutschland und der deutschen Sprache zuwenden. Er begann sein Sprachstudium in Köln, ein schmaler, asketisch wirkender Mann mit einer mächtigen Brille, der nur langsam Freunde fand.
Ungefähr zur selben Zeit wie Jiang erreichte Guo Rui Deutschland, auch sie stammte aus der Provinz Liaoning, auch sie besaß ein Studentenvisum. Jiang und Guo lernten sich in Köln kennen, an der Sprachenschule, sie verliebten sich, Guo wurde schwanger, die Probleme begannen.
Guos Eltern waren nicht glücklich über ihren unehelichen Enkel in spe, sie bestanden auf einer Abtreibung, in China. Guo weigerte sich, zurückzukommen und abzutreiben. Sie gebar einen Sohn, wurde wieder schwanger und beantragte in Deutschland Asyl, zusammen mit Jiang.
Sie fälschten Dokumente, sie erschienen nicht zur gerichtlichen Anhörung, sie flohen nach Norwegen, was alles noch schlimmer machte, wurden zurückgeschickt nach Deutschland, und schließlich, im August des vergangenen Jahres, stand Jiang vor seinem Richter, im Verwaltungsgericht in Würzburg. Zusammen mit seinem Anwalt argumentierte er gegen die drohende Abschiebung. Es sah nicht gut aus. Eigentlich hatten sie nur ein Argument. Jiang sei in Norwegen der Glaubensgemeinschaft Falun Gong beigetreten, deren Anhänger in China verfolgt, gefoltert werden. Er habe in Oslo vor der chinesischen Botschaft für Falun Gong und gegen deren Repression in China demonstriert. Deshalb seien Jiang, Guo und ihre beiden Kinder gefährdet, sie brauchten Asyl in Deutschland.
Das war das ganze Argument. Es klang nicht sehr überzeugend. Juristen nennen so etwas "Schaffung von Nachfluchtgründen", und Richter honorieren das eigentlich nie mit politischem Asyl.
Jiang und sein Anwalt wiesen weiter darauf hin, dass Jiang den norwegischen Behörden freiwillig und ohne Not mitgeteilt hatte, dass er unter falschem Namen ins Land gereist sei. Er habe dies getan, weil die Regeln der Falun-Gong-Bewegung "Wahrhaftigkeit" in allen Lebenslagen forderten.
Das klang wie die taktische Ausflucht eines verzweifelten Asylbewerbers. Jiangs Antrag wurde abgelehnt und der von Guo auch. Der Richter war nicht von der Lauterkeit der Motive überzeugt. Außerdem bezweifelte er, dass ein einfaches Falun-Gong-Mitglied in China Repressalien ausgesetzt sein würde.
Nach Verkündigung des Urteils kämpften deutsche Anhänger der Glaubensgemeinschaft für dessen Aufhebung. Sie wandten sich an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags, an den Petitionsausschuss des Bundestags, doch die Politiker sahen keinen Grund, gnädig zu sein.
Am 7. März wurde Jiang nach China abgeschoben, zusammen mit Guo und den Kindern. Der Fall schien erledigt. Er war langwierig, kostete den Staat eine Menge Geld, aber letztlich war es Routine. Nur 2 von 100 Asylbewerbern werden in Deutschland anerkannt.
Einen Monat später saß Jiang in einem Arbeitslager nahe der Stadt Benxi, zur Umerziehung.
Das war eine Überraschung, für den Richter in Würzburg, für die Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sie hatten den ersten Asylantrag von Jiang abgelehnt. Offenbar reicht eine kaum beachtete Demonstration im Ausland doch aus, um in China als Staatsfeind abgestempelt zu werden.
Und es gab eine zweite Überraschung: Jiang hätte sich die Haft ersparen können. Er hätte sich nur von Falun Gong distanzieren müssen, auf einem Stück Papier, mit seiner Unterschrift, seinem Namen. Mehr wäre nicht nötig gewesen. Doch er tat es nicht und zog die Haft vor. Er schien sich und der Welt beweisen zu wollen, dass er es ernst meint mit seiner Zugehörigkeit zu der Glaubensgemeinschaft.
Ende November, neun Monate nach seiner Abschiebung, wurde Jiang in Deutschland als Asylbewerber anerkannt. Nützen tut ihm das nichts. Er hat das Lager zwar wegen seines schlechten Gesundheitszustands verlassen dürfen, aber er steht weiter unter Hausarrest, sein Pass ist eingezogen worden. Er kann das Land nicht verlassen. 有的怀疑报道的真实性.如果真有这样的人,哎,不知道说什么好了.有书不好好读,想进办法当难民,那为什么要出国,已经很困难了还要生孩子,真是对自己对下一代都不负责.
Es ist gut
Ich glaube er hat es verdient. Nun schmarotzt er auf Kosten Chinas
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