lotharjoe 发表于 2006-2-17 18:00

lotharjoe 发表于 2006-2-17 19:52

晒太阳 发表于 2006-2-17 21:26

帮忙顶,等懂德国法规的朋友解释

lotharjoe 发表于 2006-2-18 06:08

yuhoo 发表于 2006-2-18 18:17

路过,顶一顶!

caomeisanhao 发表于 2006-2-18 20:34

帮忙顶一下,希望你的问题可以解决

PlatformRunner 发表于 2006-2-18 20:54

支持一下,等待法律达人

cd168 发表于 2006-2-19 11:05

AufenthG
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§ 9Niederlassungserlaubnis
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(2)Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
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4. er in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden ist,
...

§ 27Grundsatz des Familiennachzugs
(1)Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.
(2)Für die Herstellung und Wahrung einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im Bundesgebiet finden Absatz 3, § 9 Abs. 3, §§ 28 bis 31 sowie 51 Abs. 2 entsprechende Anwendung.
(3)Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.
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§ 53Zwingende Ausweisung
Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er
1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,
2. wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen Landfriedensbruches unter den in § 125 a Satz 2 des Strafgesetzbuches genannten Voraussetzungen oder wegen eines im Rahmen einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs begangenen Landfriedensbruches gemäß § 125 des Strafgesetzbuches rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder
3. wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

[ 本帖最后由 cd168 于 2006-2-19 11:09 编辑 ]

lotharjoe 发表于 2006-2-19 13:16

kleinerStein 发表于 2006-2-19 13:35

很难拿到入境签证。因为被判处Freiheitstrafe超过180天的就一定会记录在案。
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查看完整版本: 请教, 我老公到底还能不能出来......