Modong
发表于 2006-8-17 08:04
原帖由 HRK 于 2006-8-16 17:52 发表
德国不承认双重国籍。只是允许有多重国籍的孩子在18岁时作出自由选择,如果选择了德国籍,则只允许享有单一国籍。
这个观点正确!不过我相信“宁静以致远”说的,因为我也有朋友是这样的,但从严格法律条例来说,这是不妥的。
另外看了这么多帖子,各说各有理,有点乱了。专门翻出医院给的有关孩子出生后登记的规定,我相信这是最官方的了。当然孩子是在德国出生的。大概如下(所有写外国人的地方都直接翻译为中国人,这样对我们更直接点):
1) 父母双方中国人,且在德国都不满8年,孩子入中国籍
2) 父母双方中国人,至少一方在德国满8年,但都是学生身份,孩子入中国籍
3) 父母双方中国人,至少一方在德国满8年,且其中一方是工作身份或永久居留的,孩子可以入中国籍或德国籍
4) 中德家庭孩子可以入中国籍或德国籍
关于第3,4点有个补充说明,不管你打算申请何种国籍,都要求出示你没入另一国籍的证明。例如,当你去中国使领馆办中国护照,官员现在要求出示入德国籍的证明。
Modong
发表于 2006-8-17 08:08
原帖由 宁静以致远 于 2006-8-16 21:01 发表
嫁都嫁了德国老公,生个孩子却想入中国籍. 早干什么去了?!:P
语锋犀利,赞一个!$高$
这种情况是不多,但是可能的。干吗不温柔点。:P
mixmas
发表于 2006-8-17 08:31
原帖由 宁静以致远 于 2006-8-16 21:01 发表
你可真是够笨的. $汗$
父母都是拿永居的中国人,孩子当然有权利选择当中国人了!
嫁都嫁了德国老公,生个孩子却想入中国籍. 早干什么去了?!:P
本来就笨,现在让你一嚷嚷出去,所有的人都知道了:mad::(:mad:
我还是出名的糊涂呢,自己补充一下算了$汗$:P$害羞$
cd168
发表于 2006-8-17 10:33
Staatsangehörigkeitsgesetz
§ 4
(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat
und
2. freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder als Staatsangehöriger der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch den für die Beurkundung der Geburt des Kindes zuständigen Standesbeamten eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.
(4) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
宁静以致远
发表于 2006-8-17 20:11
原帖由 mixmas 于 2006-8-17 09:31 发表
本来就笨,现在让你一嚷嚷出去,所有的人都知道了:mad::(:mad:
我还是出名的糊涂呢,自己补充一下算了$汗$:P$害羞$
版主太幽默了! :)
是俺笨! 行了吧? $害羞$
宁静以致远
发表于 2006-8-17 20:36
To cd168
内容是不少,但好像跟LZ的问题没啥关系呀? :)
宁静以致远
发表于 2006-8-18 11:16
原帖由 Modong 于 2006-8-17 09:08 发表
语锋犀利,赞一个!$高$
这种情况是不多,但是可能的。干吗不温柔点。:P
刚看到.
Sorry, 失态了! $害羞$
有时候看到同胞有好处都想占着的习惯就...
:)
朝霞满林
发表于 2006-8-19 14:02
拿着外办认证过的出生证明公证和结婚证公证,父母一起去领事馆就可以了,上海下午也可以办的。公证书需要翻译成德文的。
[ 本帖最后由 朝霞满林 于 2006-8-19 15:04 编辑 ]
Modong
发表于 2006-8-21 11:01
原帖由 朝霞满林 于 2006-8-19 15:02 发表
拿着外办认证过的出生证明公证和结婚证公证,父母一起去领事馆就可以了,上海下午也可以办的。公证书需要翻译成德文的。
国内的出生证明都是手写的,能被认可吗?感觉好象很随便似的!
能说说具体办公证和认证的步骤吗?
一定要父母亲自,同去领事馆吗?
多谢谢先!