baobaoXXL 发表于 2006-9-23 23:39

LZ可找当地的Mieteverein咨询.会费大约50Euro/年,然后咨询免费.这个协会是全国性的
专门和Vermieter做对头的.

risa04 发表于 2006-9-24 20:55

原帖由 baobaoXXL 于 2006-9-24 00:39 发表
LZ可找当地的Mieteverein咨询.会费大约50Euro/年,然后咨询免费.这个协会是全国性的
专门和Vermieter做对头的.

多谢
第一次听说这个协会
我找找看

cd168 发表于 2006-9-29 11:12

1. Zuerst muss klargestellt werden, dass der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht zu vertreten hat (vgl. §538 BGB).

2. Wenn LZ beweisen kann, dass die Mängel bei Vertragsschluss schon vorhanden sind, braucht LZ dann nichts zu bezahlen. Nach §536a BGB haftet der Vermieter für schon bei Vertragsschluss vorhandene Mängel. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es ebenso wenig an wie auf die Erkennbarkeit oder die Vermeidbarkeit des Mangels.

Nach der Darstellung von LZ hat ihr LG damals erklärt, dass房子没有任何问题, nur weil er und der Vermieter die Mängel nicht bemerken konnten. Da heißt aber immer noch nicht, dass der Mieter für die damals nicht bekannten, aber schon vorhandenen Mängel bezahlen soll. Andererseits hat der Vermieter auch nicht erklärt, dass die Mängel schon da waren, weil er vermutlich es auch nicht wusste, obwohl er zuerst bei dem Vormieter überprüfen musste. Damit hat der Vermieter praktisch auch erklärt, dass 房子没有任何问题, obwohl 房子有问题. Aber unabhängig davon, ob die Mängel dem Vermieter bekannt waren, muss der, aber nicht der Mieter, dafür bezahlen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1968 - VIII ZR 195/65; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.1991 - 10 U 10/91).

Diese Rechtslage braucht LZ aber jetzt noch nicht bei dem Vermieter zu erklären. Es gibt mindestens jetzt eine einfache Lösung (siehe 短消息).

[ 本帖最后由 cd168 于 2006-9-29 12:47 编辑 ]
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