Erwerbstaetigkeit 释疑[必读]
Die ErwerbstätigkeitUnter Erwerbstätigkeit ist jede selbständige und unselbständige Tätigkeit, die auf die Erzielung von Gewinn gerichtet oder für die ein Entgeld vereinbart oder üblich ist oder für die eine Arbeits- oder sonstige Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist. Unselbständig ist eine Erwerbstätigkeit dann, wenn sie für einen anderen nach dessen Weisungen erbracht wird. Eine selbständige Erwerbstätigkeit umfasst nicht nur die Betätigung als Einzelunternehmer, sondern auch selbständige oder vergleichbare unselbständige Tätigkeiten z. B. als
Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer OHG - oder Komplementär einer KG,
gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person (z. B. als Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer Aktiengesellschaft),
leitender Angestellter mit Generalvollmacht oder Prokura,
Leitung einer Niederlassung oder Betriebsstätte
unselbständiger Reisegewerbetreibender (z. B. als unselbständiger Handelsvertreter) sowie
Stellvertreter nach § 45 der Gewerbeordnung oder nach dem Gaststättengesetz.
Je nach der Dauer des angestrebten und genehmigungsbedürftigen Erwerbsaufenthalts kommen als Aufenthaltstitel im Normalfall eine zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis oder - bei nur vorübergehendem Aufenthalt - eine Aufenthaltsbewilligung in Betracht. Von diesem Grundsatz bestehen jedoch Ausnahmen, denn die Vorschriften über Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland weisen je nach Herkunftsland des Einreisenden und Zweck der Einreise wesentliche Unterschiede auf. Generell sind die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zu beachten, die für Erwerbspersonen aus EU-Ländern bzw. aus Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und aus anderen Staaten gelten. ding
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