放下
发表于 2007-5-7 10:47
使馆面签的时候说要带上经济担保函,以便检查用。其他的没有提到。看来还是都带上的好。
裙飘飘
发表于 2007-5-7 11:01
一直就要求随身带邀请和保险证明的阿,至少5年了吧,个人觉得称不上刁难的,也不只是对中国人的
jenny2410
发表于 2007-5-7 12:27
原帖由 裙飘飘 于 2007-5-7 12:01 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
一直就要求随身带邀请和保险证明的阿,至少5年了吧,个人觉得称不上刁难的,也不只是对中国人的
$支持$ $支持$ $支持$
freeman
发表于 2007-5-7 12:27
见第三条。。。。
[ 本帖最后由 freeman 于 2007-5-24 15:25 编辑 ]
HH-B
发表于 2007-5-7 12:45
我是居住在其他城市,虽然不是首都,不过也是大城市,在这里完全没有这样的说明。签证的时候德国工作人员也没有做出这样的提醒或者要求。
法制国家是应该讲法律的,法律规定的入境所需材料如下(整个居留法里面4次提到Verpflichtungserklärung,不过都和入境检查无关):
§ 3 Passpflicht
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind.
(2) Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.
§ 6 Visum
(1) Einem Ausländer kann
ein Schengen-Visum für die Durchreise oder
ein Schengen-Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr (kurzfristige Aufenthalte)
erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen des Schengener Durchführungsübereinkommens und der dazu ergangenen Ausführungsvorschriften erfüllt sind. In Ausnahmefällen kann das Schengen-Visum aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen des Schengener Durchführungsübereinkommens nicht erfüllt sind. In diesen Fällen ist die Gültigkeit räumlich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu beschränken.
(2) Das Visum für kurzfristige Aufenthalte kann auch für mehrere Aufenthalte mit einem Gültigkeitszeitraum von bis zu fünf Jahren mit der Maßgabe erteilt werden, dass der Aufenthaltszeitraum jeweils drei Monate innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an nicht überschreiten darf.
(3) Ein nach Absatz 1 Satz 1 erteiltes Schengen- Visum kann in besonderen Fällen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden. Dies gilt auch dann, wenn das Visum von einer Auslandsvertretung eines anderen Schengen- Anwenderstaates erteilt worden ist. Für weitere drei Monate innerhalb der betreffenden Sechsmonatsfrist kann das Visum nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 verlängert werden.
(4) Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird. Die Erteilung richtet sich nach den für die Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis geltenden Vorschriften. Die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts mit einem nationalen Visum wird auf die Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis angerechnet.
§ 13 Grenzübertritt
(1) Die Einreise in das Bundesgebiet und die Ausreise aus dem Bundesgebiet sind nur an den zugelassenen Grenzübergangsstellen und innerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden zulässig, soweit nicht auf Grund anderer Rechtsvorschriften oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen Ausnahmen zugelassen sind. Ausländer sind verpflichtet, bei der Einreise und der Ausreise einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 mitzuführen und sich der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zu unterziehen.
(2) An einer zugelassenen Grenzübergangsstelle ist ein Ausländer erst eingereist, wenn er die Grenze überschritten und die Grenzübergangsstelle passiert hat. Lassen die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden einen Ausländer vor der Entscheidung über die Zurückweisung (§ 15 dieses Gesetzes, §§ 18, 18a des Asylverfahrensgesetzes) oder während der Vorbereitung, Sicherung oder Durchführung dieser Maßnahme die Grenzübergangsstelle zu einem bestimmten vorübergehenden Zweck passieren, so liegt keine Einreise im Sinne des Satzes 1 vor, solange ihnen eine Kontrolle des Aufenthalts des Ausländers möglich bleibt. Im Übrigen ist ein Ausländer eingereist, wenn er die Grenze überschritten hat.
持有效护照和有效签证却不让入境,我觉得是笑话,需要检查的是护照签证的真实性,某些问题可以提问,但是不能作为允许入境的必要条件。这种非看邀请信不给入境的做法,事实上构成了刁难。
[ 本帖最后由 HH-B 于 2007-5-7 14:51 编辑 ]
冰葡萄酒
发表于 2007-5-8 11:37
楼主说的邀请信是不是就是经济担保函啊?$frage$
还是自己手写的邀请信?$frage$
[ 本帖最后由 冰葡萄酒 于 2007-5-8 12:39 编辑 ]
HH-B
发表于 2007-5-8 12:13
原帖由 冰葡萄酒 于 2007-5-8 12:37 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
楼主说的邀请信是不是就是经济担保函啊?$frage$
还是自己手写的邀请信?$frage$
我也不清楚,因为我父母也被弄得莫名其妙,邀请信我当时为了签证是写了的,不过也没用上,经济担保原件我父母也没有带,签证都给了,难道还要带这些吗?难道父母的停薪留职证明也要带了?
不过我建议MM的父母如果来还是什么都带着吧,不管海关有没有道理,减少麻烦早点入关是我们的目的。
kakalein
发表于 2007-5-8 14:35
原帖由 莫愁 于 2007-5-5 11:00 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
保险单和邀请函都要随身携带的.从国内出关到德国入关说不定都会要看的.
是啊,我妈妈这次来就是,要看邀请函的,我妈妈什么都带在身上,想看什么给什么。不过以前要不要看不知道了。
kakalein
发表于 2007-5-8 14:39
原帖由 freeman 于 2007-5-7 13:27 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
见第三条。。。。
这个开始是说受外国居民的邀请来德国,那德国人邀请的也是同样规定吗?不过好像是。
裙飘飘
发表于 2007-5-10 10:07
原帖由 kakalein 于 2007-5-8 15:35 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
是啊,我妈妈这次来就是,要看邀请函的,我妈妈什么都带在身上,想看什么给什么。不过以前要不要看不知道了。
大家说的邀请函指的是verpflichtungserklaerung 还是一封自己写的信(材料里没提到这个要准备阿)$frage$