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本帖最后由 爱得简单 于 2015-11-18 22:56 编辑$怒吼$ $怒吼$ $怒吼$ $怒吼$
[ 本帖最后由 爱得简单 于 2007-7-15 02:24 编辑 ] 你在没有收到VODAFONE给你开通了happyabend的Bestätigung,就敢凭想象自行打电话,那你只能花钱买个教训了。你应该在等了两个星期以后,在没有收到VODAFONE的开通的信的情况下,去你签约的店里去询问,让他们帮你催。只有在收到
VODAFONE的信以后才能使用。这是常识。你只是提出了申请,但你的申请别人还没有批准呢,所以你说到哪里都说不通的。 原帖由 jochenkan 于 2007-5-19 14:08 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
你在没有收到VODAFONE给你开通了happyabend的Bestätigung,就敢凭想象自行打电话,那你只能花钱买个教训了。你应该在等了两个星期以后,在没有收到VODAFONE的开通的信的情况下,去你签约的店里去询问,让他 ...
偶不知道啊。以前用的是vodafone/callya,拨打22922登记就可以。这次签合同的,又不能随时查询。还以为。。。。吃亏了。:mad: 在德国是没有想当然的事情的,有些虽然是口头承诺,但没落实到笔头上都不能信十成。很替楼主可惜,要不自己打客服电话说明一下吧,看有没有挽回的余地。 原帖由 财神妹妹 于 2007-5-19 14:53 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
在德国是没有想当然的事情的,有些虽然是口头承诺,但没落实到笔头上都不能信十成。很替楼主可惜,要不自己打客服电话说明一下吧,看有没有挽回的余地。
谢谢财神妹妹。 楼主直接打vodafon的客服电话问问吧,也许能有所帮助 强硬点找他们的店长说明情况,要他们店和VODAFON协商,会退回一部分的GUTSCHEIN给你的.
PS:一定态度要强硬,实在不行找个德国人陪你去. 原帖由 飘雪 于 2007-5-20 02:03 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
强硬点找他们的店长说明情况,要他们店和VODAFON协商,会退回一部分的GUTSCHEIN给你的.
PS:一定态度要强硬,实在不行找个德国人陪你去.
这个找谁去都没有用,没有收到确认就自以为开通了,责任不在电话公司。而且没哪家公司这么傻,会直接相信一面之词的,再想想,电话公司在这种情况下是相信自己的员工还是相信一个新客户。
另外这种情况下不交钱,当心被schufa记上一笔,以后需要信用证明的时候就麻烦了。 In „在vodafone shop的被骗经历“
http://www.dolc.de/forum/viewthread.php?tid=502208&extra=page%3D1&page=1
habe ich dem dortigen LZ skyline vorgeschlagen, gegen die Rechnung Einwendung zu erheben und den Vertrag gemäß §119 BGB anzufechten. Ich bin aber nicht ganz sicher, ob dies auch hier bei Dir funktioniert. Nur wenn Du keine Angst hast, noch 2,60 Euro für Einschreiben zu verlieren, kannst Du auf jeden Fall mal probieren.
Die Information zur Einwendung und die entsprechende Anschrift soll man in der Rechnung finden können.
Nach §119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. Nach §121 BGB muss die Anfechtung aber ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.
Daher sollst Du jetzt oder nach dem Erhalt der Telefonrechnung so schnell wie möglich einen Brief per Einschreiben an V schicken. Außer Briefkosten hast Du jetzt sowieso noch kein Risiko, noch mehr zu verlieren. Bei dem Brief brauchst Du nicht viel zu schreiben. Man kann (muss aber nicht) z.B. wie folgt schreiben:
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Betr.: Ihre Rechnung vom xx.05.2007, Rechnungs-Nr. xxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihre o.g. Rechnung vom xx.05.2007 erhebe ich hiermit fristgerecht Einwendung. Vorsorglich erkläre ich hier gemäß §119 BGB auch Anfechtung meiner Willenserklärung bei dem Abschluss des Handy-Vertrages vom xx.04.2007 und bei den entsprechenden Telefonverbindungen, wenn ich bei der Abgabe der Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum sein sollte.
Am xx.04.2007 habe ich den Vodafone-Vertrag für Handy mit „Happyabend“-Tarif bei Debitel abgeschlossen. Dabei wurde mir erklärt, dass ich in zwei Wochen, also ab yy.04.2007 mit „Happyabend“-Tarif telefonieren kann. Tatsächlich habe ich auch nur mit „Happyabend“-Tarif telefoniert, und zwar erst ab xx.04.2007.
Ihre o.g. Rechnung vom xx.05.2007 mit einer Telefongebühr von xxx,yy Euro ist mir viel zu hoch. Sie ist auch offensichtlich falsch. Daher erhebe ich fristgerecht Einwendung gegen die Rechnung.
Durch die fristgerechte Erhebung von Einwendung tragen Sie die Ihr hiernach obliegende Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der Telefonrechnung (allg. Meinung, vgl. z.B.: BGH, NJW 2004, 3183; OLG Hamm, MMR 2004, 337; OLG Dresden, MMR 2001, 62; OLG Celle, NJW-RR 1997, 568; LG Hof, MMR 2003, 414; LG Frankfurt/O, MMR 2002, 249; LG Oldenburg, NJW-RR 1998, 1365).
Dies ergibt sich aus §16 TKV:
„Erhebt der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die auf den für die Sprachkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist.“ (§16 Abs. 1 TKV).
Gemäß §16 TKV bitte ich Sie um Zusendung von Einzelentgeltnachweis und Dokumentation der technischen Prüfung i.S.d. §16 TKV.
Legen Sie keine technische Überprüfung nach §16 TKV vor, trotzdem der Kunde diese verlangt, haben Sie nach Rechtsprechungen keinen Anspruch auf Zahlung der angefallenen Telefon-Entgelte (allg. Ansicht, vgl. z.B. LG München I, MMR 2005, 263; AG Hannover, MMR 2005, 555; AG Hamburg-St. Georg, MMR 2005, 788; AG Frankfurt/M., MMR 2005, 872; AG Gießen, Urteil vom 04.05.2004 - Az.: 44 C 22/04; AG Köln, Urteil vom 27.04.2004 - Az.: 124 C 482/03; AG Krefeld, Urteil vom 10.03.2004 - Az.: 80 C 443/03; AG Krefeld, Urteil vom 30.12.2003 - Az.: 79 C 484/03, AG Viersen, Urteil vom 20.01.2004 - Az: 17 C 304/03).
Meine Irrtumsanfechtung erfolgt nur vorsorglich für den Fall, wenn nach Ihrer Überprüfung kein Fehler in der Rechnung festgestellt werden sollte und ich bei der Abgabe der Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum sein sollte. Nach §119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es nach §142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
[ 本帖最后由 太有才了 于 2007-5-20 14:59 编辑 ] 谢谢有才,谢谢大家。
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