读博的工作签证可以申请永久居留权吗?
如果读博拿到的是Halbstelle,签证会改为工作签证,请问这样的签证跟普通公司的工作签证有区别吗?可以申请永久居留权吗?还有,要在德国待满多少年呢?请各位好心的大侠帮忙$害羞$ $送花$ $送花$ 不是所有的半位都能转为工作签证的。看自己的签证好了,如果是根据移民法18条发放的签证就是工作签证,16或者19都不是。另外在大学工作一般不需要工作许可,不过知道lz是否有工作许可。如果没有将来找工作还要从新申请工作许可。
如果没有unbefristigter Vertrag就没有资格申请长期居留或者入籍。博士的工作合同最长5年,所以不能申请长期居留或者入籍。
长期居留最基本条件:交满60个月的的税和Sozialbeitrag,无限期合同,良好德语
入籍最基本条件:德国合法居留超过8年,在BW 和 Bayer必须是持工作签证满8年,无限期合同,良好德语 多谢哈,ls的解释的好详细,现在搞清楚了$送花$ $送花$ unbefristigter Arbeitsvertrag 你可以作为Hochqualifizierte申请永久居留许可,也就是Niederlassung,这个应该没有有必须工作多久的时间限制。当然这需要你工作的单位证明你是Hochqualifizierte的,比如你有的专业技能,projectleiter等等。这个的申请费有点儿贵,200欧元,不过还是值得的,交这一次就再也不用交延签费用了,而且可以方便很多。 法律上根本没有规定要 unbefristete Arbeitsvertrag,是这帮外管局的人自己整出来的。 原帖由 luckybeing 于 2007-6-5 15:04 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
法律上根本没有规定要 unbefristete Arbeitsvertrag,是这帮外管局的人自己整出来的。
所有的法律都会有执行条例的。 原帖由 QCheng 于 2007-6-5 13:42 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
Hochqualifizierte应该不是让工作单位来证明,而是对年薪有要求,中国人一般达不到这个年薪的。
至于projectleiter,那就更不稀奇了,根本不能算是Hochqualifizierte。
具体法律条文细节就不清楚了,但成功的例子好几个了,证明材料就是单位开的,其中没有年薪要求,不过都是国家科研单位,要是商业公司的话就不清楚了。大学应该也算是科研单位吧。 申请永居好像不要求德语吧,只有入籍才有要求$考虑$ 原帖由 纳兰 于 2007-6-5 20:21 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
申请永居好像不要求德语吧,只有入籍才有要求$考虑$
也有要求的。见AufenthG §9
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
sein Lebensunterhalt gesichert ist,
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungsoder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
er in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden ist,
ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
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