德国资本盈利与纳税
本帖最后由 kaitian 于 2009-2-10 17:07 编辑任何网站转载本人的作品(包括但不限于文字、图片、表格等),必须获得本人的书面许可。未经书面许可,不得转载(摘编)。本人保留追究侵权者法律责任的权利。
好像很多人搞不清楚。
我抛砖。
以下不指明,特指德国inland股票。
freibetrag,不管是否学生,每个人都有,包括孩子。
单身750欧加上51欧的paschal,共 801欧
结婚两口子,1500欧加上102欧,共1602欧。
如果你一年的盈利在此之下,不用交投资的所得税。
如果你向银行或者金融机构提交了freiaufstellung,单身801欧不交资本盈利税,两口子1602欧不交,以下为简化处理,假设你没有向银行或者金融机构提交freiaufstellung的要求。
2007年freistellung已经缩短了,单身801,夫妻1602欧。
扣税的时候都需要加扣所得税的5,5%的团结税,为了简化说明,下面提文不再加团结税。
对投资者而言,股票的收益有两项。Dividende 红利 和 Kursgewinn 指买卖股票的利差。
2009年以前,投机所得Kursgewinn,是不纳入freiaufstellung里去计算的。
2009年1月1日后,所有的资本盈利都算入单身的801欧里去,超过了就交税。
2009年1月1日开始,德国政府引入了结税 Abgeltungssteuer,主要想来简化对私人投资者的资本收益征税。
以前kursgewinn,超过1年不用交投机税。现在取消了。
需要交投机税的产品有,股票,股票基金,leerverkäufe.
和些金融衍生产品,需要交投机税,而且是全数交税,这些产品举例
Optionsscheine( 期权), Zertifikate, Termingeschäfte( 期货交易 ), Derivate(金融衍生品) , Zertifikate (selbst wenn sie auf Aktionindizes basieren) , Futures( 期货) und Aktienanleihen( 股票贷款 ).
就是说,只要你从2009年1月1日买卖股票或者其他金融产品,买卖价差就是你的投机所得,个人一年盈利超过801欧,夫妻超过1602欧,就需要就超过部分交了结税。
对于2009年以前所进行的投资,立法人设立了相应的过渡时期规定。这些过渡时期的政策因投资方式的不同而异。对于股票、基金和定息证券来说,只要它们在出售时满足了持有期(Haltefrist)一年的要求,盈利仍然不需上税。对于2008年12月31日之后购买的有价证券,不论它们被持有的时间有多长,一律需要缴纳了解税。引入了解税之后,目前使用的股票投资赢利和红利减半征税办法(Halbeinkünfte-verfahren) 也将被取消。
举个例子说明。
你2008年11月买入的股票,2009年12月卖,不需要交投机税
如果你2009年1月买入股票,价值5000欧,2009年2月卖,价值7000欧。
挣了2000欧。
你一年就这个买卖,2000欧,超过801欧的界限,就需要就1199欧来交税
2009年的时候你需要为此1199欧,了结税率25%
你需要交1199X25%=299.75欧的资本了结税。
关于投机税的损失。只能和投机的收益相抵消,不能和其他收益相抵消。
每年没有用完的损失,可以带到下面的一年。2009年以前实现的投机损失,同样可以移带到下一年,但最长只到2013年。
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).
如果没有提交freiaufstellung,如果单身一年只有不到801欧的盈利,夫妻只有不到1602的盈利,那么报税的时候可以把已经被扣的资本盈利税退回来。
包括不炒股的朋友,只有利息收入的朋友。如果你没有向银行提交freistellungsauftrag, 导致银行扣除了你的利息税,而你一年的利息税又没有超过801欧,你只能通过年底向finanzamt报税的方式,填写anlage kap,以便退回所多交的利息税。
利息税属于资本所得的税一种,都含在每个人的801 欧免税额里。
再退一步说,如果你只有资本盈利,没有其他收入。(比如没有工作,没有工作收入。这里也包括打工收入。也没有自己企业经营等等)
资本盈利,最多净收入7664欧不用纳税。加上可以加的一些扣除费用,单身大概是8501欧左右可以免税。(z因为2007年资本收益免税额降了的缘故,2006年总额是9121欧)
8501欧是这样算出来的。
sparerfreibetrag750欧
+ webungskosten- pauschbetrag 51欧
+ Sonderausgaben- Pauschbetrag 36欧
+ Grundfreibetrag 7664欧
insgesamt 8501欧
出处 http://web.buhl.de/Portal_Mein_Geld___Ratgeber_2_3_9.BuhlData
没有收入的可以向财政局申请一个表,可以提高自己的资本收入免税额度
2,这个表叫 nv-beschnigung( nichtveranlagung Beschnigung)
3, 材料是一定需要提交的,包括你的收入证明等。(或者前几年的纳税证明)
我把表附在第一页上,但是请不要直接填写,这个表是旧表,当时利息额度还是每个人1421欧。
可以直接去财政局拿这个表
另外,请注意家庭主妇主夫(学生也算) 炒股,注意家庭保险的失去,月收入连续超过350欧(2007提高为350欧,以前是325欧),或者单月收入超过400欧,就要自己交医疗保险。我已经发了另外文章,请结合着看。
参看tk的家庭保险条件说明
http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/01__gut__versichert/030__selbststaendiger/100__aenderung__versicherung/fv__selbststaendig/fv__nav.html
用孩子的名义炒股,也是,一注意家庭保险的失去。孩子年收入超过5001欧,也不能保家庭保险。必须自己保医疗保险。
超过18岁的孩子年收入超过7680欧,没有kindergeld的资格。已经到手的kindergeld,要还给政府.
再有,孩子的资产必须在孩子名下。你不能拿出来,也不能借助说用在孩子的生活费,把钱拿出来。养育子女是父母的责任与义务。德国借用孩子的名义免税方法多,政府的响应措施也多,有详细问题,欢迎另开贴讨论。
这一段的理论,也适用于下面的红利交税。
关于Dividende红利交税
同时也取消了半数纳税,直接扣除25%了结税。
*。关于股票投资的一些问题解答
股票卖的时候实行的是"先入先出'法. 就是说,最先买入的股票,最先卖出,根据这个原则来确定你持有股票的时间长短与成本. 平均成本法将不再被采用.
具体的操作大家也不必担心。年底你的金融机构会给你出份报表。列清了你何时买入的股票,什么价格。何时卖出的股票,什么价格,你应该有多少价值需要缴纳投机税。2009年以前投机税并不会预扣,按照你个人税率来扣税,是让你自己填表去交税。同时金融机构也会在财政局送一份表过去,你所有的帐户都会被汇总,你该交多少税,财政局清清楚楚。
2009年以后引入了结税 abgeltungssteuer后,只要你产生了kursgewinn,银行在你的freistellung范围内,不扣税。只要超过你的额度,银行就自动把你的 kursgewinn 扣除25%了结税,直接传给财政局。
股票买卖得手续费不算werbungskosten.而是直接增加了你得anschaffungskosten, 和减少了你得Veräußerungserlös
*关于投机损失
你可以在当年报税的时候注明,你想想向去年或者前年或者以后的年份减少你已经缴纳的投机税。财政局会给你出个特别的Bescheid,证明你的Verlust.:
了结税的影响
毫无疑问,对炒股的人影响最坏。
对固定收益投资者来说,反而好事,税降低了。
以前的利息,股息,预扣30%,年底还要合并入你个人收入纳税。基本上,越有钱的人,税越重,需要缴纳利息税的人,往往个人税率都在42%, spitzsteuer, 引入了结税,其实是为了降低他们的税负,也吸引资金回流。正如德国财政部长,steinbrück所说,42% wie nichts。
[ 本帖最后由 kaitian 于 2009-2-3 11:06 编辑 ] 呵呵,火气有些大啊。
我读过20条,第一行就写着股票收益属于kap
别的一些问题大家可以再讨论,我也说过,我是抛砖,我知道网络上藏龙卧虎,牛人辈出。我向来是虚心向各位前辈请教。
如果是不超过一年的买卖股票收益填写在Anlage So,
其他的收益,比如分红灯,都是填写在Anlage Kap.
在这里向肥皂泡致歉,由于本人才疏学浅,又刚愎自用,对以前给大家造成的错误表示再次道歉。
原帖由 肥皂泡 于 2007-8-22 14:03 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
拜托看一下我给的法条§2 i.v.m.§23 EStG
至于§20 ,你读过么? $frage$
[ 本帖最后由 kaitian 于 2008-6-2 17:20 编辑 ] $送花$ $送花$ $送花$
$支持$ $支持$ $支持$ 问lz:
那么你的例子中的300欧税收对于学生来说,年底还能退回嘛? 已经在原文修改过回答你了。
原帖由 jmchen 于 2007-8-20 08:13 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
问lz:
那么你的例子中的300欧税收对于学生来说,年底还能退回嘛? solidalitätszuschlag basiert auf Einkommensteuer,nicht auf Einkommen
d.h. die Zumme von Soli = ESt*5,5% 原帖由 kaitian 于 2007-8-19 22:28 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
好像很多人搞不清楚。
我抛砖。
以下不指明,特指德国inland股票,国外股票有不同,感兴趣再发贴。
freibetrag,不管是否学生,每个人都有,包括孩子。
单身750欧加上51欧的paschal,共 801欧
结婚两口子,1 ...
$支持$ $支持$ $支持$ 谢谢支持。
原文修改过,加了关于孩子名义炒股的一点提示。 谢谢 ! 多多这方面的文章$送花$ $送花$ $送花$ $支持$ $支持$ $支持$ 如果单身一年只有不到801欧的盈利税,夫妻只有不到1602的盈利税,那么报税的时候都可以退回来。
---------------
这里不是很明白,我以为801欧指的是盈利收入在801欧以下不用交税,而你的意思是交的税在801欧以下可以退回来 我的意思是,前提在没有提供freistellung情况下,被扣了税也会被退回来。$郁闷$
不过原文已经修改了,谢谢建议。
原帖由 fr56k 于 2007-8-20 22:22 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
如果单身一年只有不到801欧的盈利税,夫妻只有不到1602的盈利税,那么报税的时候都可以退回来。
---------------
这里不是很明白,我以为801欧指的是盈利收入在801欧以下不用交税,而你的意思是交的税在801 ...
[ 本帖最后由 kaitian 于 2007-8-20 23:00 编辑 ] 问个很笨的问题。
比如买一只股票花1000欧+10欧手续费,卖了2000欧+10欧手续费。
就是说赚了1000欧,但其间花费手续费20欧,那么盈利算1000欧呢,还是1000-20=980欧呢?$害羞$
谢谢。$送花$ 明白了,谢谢 算盈利的时候是卖出价减买入价,手续费扣除。
原帖由 snowgirlcai 于 2007-8-20 23:55 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
问个很笨的问题。
比如买一只股票花1000欧+10欧手续费,卖了2000欧+10欧手续费。
就是说赚了1000欧,但其间花费手续费20欧,那么盈利算1000欧呢,还是1000-20=980欧呢?$害羞$
谢谢。$送花$
[ 本帖最后由 kaitian 于 2008-6-2 17:15 编辑 ] 一个问题:
比如 我买美国 公司的股票,从 Frankfurt 买进,并且以欧元交易。这种算国外股票么?
[ 本帖最后由 lalalalala 于 2008-9-15 15:41 编辑 ] 原帖由 kaitian 于 2007-8-21 09:43 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
手续费和盈利无关的。
算盈利的时候就是卖出价减买入价,手续费不扣除。
§ 23 Abs.3 EStG
Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. 这里的Werbungskosten应该就是手续费吧$考虑$ 对于Dividend的计算也有一点不同的理解。Dividend应该是以Jahresüberschuss为基础,也就是Handelsbilanzgewinn减去由以Steuerbilanzgewinn为基础计算出的Steuer。一般来讲JÜ=HandelsbianzG-Körperschaftsteuer-Erwerbsteuer. 然后由Hauptversammlung决定JÜ的百分之几作为Dividend. 这个总数再除以发行股票的数量得到的是每一股的红利为多少。这样的话,Köperschaftsteuer已经在分红之前就扣除了,拿到Dividend之后就不应该再扣了吧$考虑$
[ 本帖最后由 肥皂泡 于 2007-8-21 12:01 编辑 ] 这段德语我不是很理解。
Als Werbungskosten für Kapitalerträge lässt sich Vieles geltend machen: z.B. Depotkosten für die Verwaltung und Aufbewahrung von Aktien oder anderen Wertpapieren
可以作为werbungskosten扣除的是depot的管理费,比如帐户每个月的管理费。
买卖股票的手续费我理解是不可以。
欢迎提出有力的证据。
原帖由 肥皂泡 于 2007-8-21 10:46 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
§ 23 Abs.3 EStG
Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den A ... 原帖由 kaitian 于 2007-8-21 11:13 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
这段德语我不是很理解。
Als Werbungskosten für Kapitalerträge lässt sich Vieles geltend machen: z.B. Depotkosten für die Verwaltung und Aufbewahrung von Aktien oder anderen Wertpapier ...
§9 Abs. 1 EStG
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.
我的理解,手续费应该算在里面吧,不过不是很确定 判断是否inland,看公司是否在德国。
amd是在美国公司。是国外股票。
这个还没有完全确定。欢迎拍。
原帖由 lalalalala 于 2007-8-21 10:13 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
一个问题:
比如 我买美国 AMD 公司的股票,从 Frankfurt 买进,并且以欧元交易。这种算国外股票么?
[ 本帖最后由 kaitian 于 2008-6-2 17:17 编辑 ] 我查过,确认买卖股票手续费不能做为werbungskosten抵扣
Keine Werbungskosten bei der Einkunftsart Kapitalvermögen sind Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (z.B. Börsenmakler, Bankgebühren beim Aktienkauf und Verkauf).
原帖由 肥皂泡 于 2007-8-21 11:21 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
§9 Abs. 1 EStG
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.
我的理解,手续费应 ... 原帖由 kaitian 于 2007-8-21 18:09 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
我查过,确认买卖股票手续费不能做为werbungskosten抵扣
Keine Werbungskosten bei der Einkunftsart Kapitalvermögen sind Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren ...
我不知道这些话是出自哪里,所以不好评价,只能指出其中出错的地方。一般的股票买卖收入,和大多数的衍生物交易收入算作7个Einkünftsarten里面的第7种,也就是sonstige Einkünfte,而不是第5种Einkünfte aus Kapitalvermögen . §2 i.v.m. §23 EStG,所以不能用Einkünfte aus Kapitalvermögen的Werbungskosten 来衡量sonstige Einkünfte
回复 #1 kaitian 的帖子
真心请教了如果股票,证券投资,居然要交如此高的税,超过50%了,那还不如把钱弄到HONGKONG,开着账号,internet控制,直接炒卖港股了。HONGKONG是出名的低税收的,特别这类投资的。而且HONGKONG政府笔耕没有和德国政府又任何的协议,如对定居在德国或者持有德国签证的要向德国政府报税(和美国政府有类似的协议的,呵呵) 33333
原帖由 肥皂泡 于 2007-8-22 10:42 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
我不知道这些话是出自哪里,所以不好评价,只能指出其中出错的地方。一般的股票买卖收入,和大多数的衍生物交易收入算作7个Einkünftsarten里面的第7种,也就是sonstige Einkünfte,而不是第5种Einkünfte aus ...
[ 本帖最后由 kaishi 于 2007-8-22 13:38 编辑 ] nod en
原帖由 EE_engineer 于 2007-8-22 12:32 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
真心请教了
如果股票,证券投资,居然要交如此高的税,超过50%了,那还不如把钱弄到HONGKONG,开着账号,internet控制,直接炒卖港股了。HONGKONG是出名的低税收的,特别这类投资的。而且HONGKONG政府笔耕没 ...
[ 本帖最后由 kaishi 于 2007-8-22 13:41 编辑 ] 股票收益属于Einkünften aus Kapitalvermögen
出处
§ 20
(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
1.
Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben.2Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen.3Die Bezüge gehören nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes als verwendet gelten.4Als sonstige Bezüge gelten auch Einnahmen, die an Stelle der Bezüge im Sinne des Satzes 1 von einem anderen als dem Anteilseigner nach Absatz 2a bezogen werden, wenn die Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert werden;
2.
Bezüge, die nach der Auflösung einer Körperschaft oder Personenvereinigung im Sinne der Nummer 1 anfallen und die nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen; Nummer 1 Satz 3 gilt entsprechend.2Gleiches gilt für Bezüge, die auf Grund einer Kapitalherabsetzung oder nach der Auflösung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft oder Personenvereinigung im Sinne der Nummer 1 anfallen und die als Gewinnausschüttung im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 und 4 des Körperschaftsteuergesetzes gelten;
3.
(weggefallen)
4.
Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehnsgeber als Mitunternehmer anzusehen ist.2Auf Anteile des stillen Gesellschafters am Verlust des Betriebes sind § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 und § 15a sinngemäß anzuwenden.
5.
Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden.2Bei Tilgungshypotheken und Tilgungsgrundschulden ist nur der Teil der Zahlungen anzusetzen, der als Zins auf den jeweiligen Kapitalrest entfällt;
6.
der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, wenn der Vertrag nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen worden ist.2Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.3Die Sätze 1 und 2 sind auf Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, auf Erträge im Erlebensfall bei Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht, soweit keine lebenslange Rentenzahlung vereinbart und erbracht wird, und auf Erträge bei Rückkauf des Vertrages bei Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht entsprechend anzuwenden;
7.
Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt worden ist, auch wenn die Höhe des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt.2Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung und der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Kapitalanlage;
8.
Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen einschließlich der Schatzwechsel;
9.
Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes, die Gewinnausschüttungen im Sinne der Nummer 1 wirtschaftlich vergleichbar sind, soweit sie nicht bereits zu den Einnahmen im Sinne der Nummer 1 gehören; Nummer 1 Satz 2, 3 und Nummer 2 gelten entsprechend;
10.
a)
Leistungen eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art im Sinne des § 4 des Körperschaftsteuergesetzes mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu mit Gewinnausschüttungen im Sinne der Nummer 1 Satz 1 wirtschaftlich vergleichbaren Einnahmen führen; Nummer 1 Satz 2, 3 und Nummer 2 gelten entsprechend;
b)
der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art im Sinne des § 4 des Körperschaftsteuergesetzes ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt oder Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als 350.000 Euro im Kalenderjahr oder einen Gewinn von mehr als 30.000 Euro im Wirtschaftsjahr hat, sowie der Gewinn im Sinne des § 22 Abs. 4 des Umwandlungssteuergesetzes.2Die Auflösung der Rücklagen zu Zwecken außerhalb des Betriebs gewerblicher Art führt zu einem Gewinn im Sinne des Satzes; in Fällen der Einbringung nach dem Sechsten und des Formwechsels nach dem Achten Teil des Umwandlungssteuergesetzes gelten die Rücklagen als aufgelöst.3Bei dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen der inländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gelten drei Viertel des Einkommens im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes als Gewinn im Sinne des Satzes 1.4Die Sätze 1 und 2 sind bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen entsprechend anzuwenden.5Nummer 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(2) 1Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch
1.
besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden;
2.
Einnahmen aus der Veräußerung
a)
von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden.2Die Besteuerung tritt an die Stelle der Besteuerung nach Absatz 1;
b)
von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden.2Entsprechendes gilt für die Einlösung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung;
3.
Einnahmen aus der Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen mitveräußert werden und das Entgelt für die auf den Zeitraum bis zur Veräußerung der Schuldverschreibung entfallenden Zinsen des laufenden Zinszahlungszeitraums (Stückzinsen) besonders in Rechnung gestellt ist.
4.
Einnahmen aus der Veräußerung oder Abtretung von
a)
abgezinsten oder aufgezinsten Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und sonstigen Kapitalforderungen durch den ersten und jeden weiteren Erwerber,
b)
Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und sonstigen Kapitalforderungen ohne Zinsscheine und Zinsforderungen oder von Zinsscheinen und Zinsforderungen ohne Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und sonstige Kapitalforderungen durch den zweiten und jeden weiteren Erwerber zu einem abgezinsten oder aufgezinsten Preis,
c)
Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und sonstigen Kapitalforderungen mit Zinsscheinen oder Zinsforderungen, wenn Stückzinsen nicht besonders in Rechnung gestellt werden oder bei denen die Höhe der Erträge von einem ungewissen Ereignis abhängt,
d)
Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und sonstigen Kapitalforderungen mit Zinsscheinen oder Zinsforderungen, bei denen Kapitalerträge in unterschiedlicher Höhe oder für unterschiedlich lange Zeiträume gezahlt werden,
soweit sie der rechnerisch auf die Besitzzeit entfallenden Emissionsrendite entsprechen.2Haben die Wertpapiere und Kapitalforderungen keine Emissionsrendite oder weist der Steuerpflichtige sie nicht nach, gilt der Unterschied zwischen dem Entgelt für den Erwerb und den Einnahmen aus der Veräußerung, Abtretung oder Einlösung als Kapitalertrag; bei Wertpapieren und Kapitalforderungen in einer ausländischen Währung ist der Unterschied in dieser Währung zu ermitteln.3Die Besteuerung der Zinsen und Stückzinsen nach Absatz 1 Nr. 7 und Satz 1 Nr. 3 bleibt unberührt; die danach der Einkommensteuer unterliegenden, dem Veräußerer bereits zugeflossenen Kapitalerträge aus den Wertpapieren und Kapitalforderungen sind bei der Besteuerung nach der Emissionsrendite abzuziehen.4Die Sätze 1 bis 3 gelten für die Einlösung der Wertpapiere und Kapitalforderungen bei deren Endfälligkeit entsprechend.5Die Sätze 1 bis 4 sind nicht auf Zinsen aus Gewinnobligationen und Genussrechten im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 2 anzuwenden.
2Die Nummern 2 und 3 gelten sinngemäß für die Einnahmen aus der Abtretung von Dividenden- oder Zinsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen im Sinne der Nummer 2, wenn die dazugehörigen Anteilsrechte oder Schuldverschreibungen nicht in einzelnen Wertpapieren verbrieft sind.3Satz 2 gilt auch bei der Abtretung von Zinsansprüchen aus Schuldbuchforderungen, die in ein öffentliches Schuldbuch eingetragen sind.
(2a) 1Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 erzielt der Anteilseigner.2Anteilseigner ist derjenige, dem nach § 39 der Abgabenordnung die Anteile an dem Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind.3Sind einem Nießbraucher oder Pfandgläubiger die Einnahmen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 oder 2 zuzurechnen, gilt er als Anteilseigner.
(2b) 1§ 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Ein vorgefertigtes Konzept im Sinne des § 15b Abs. 2 Satz 2 liegt auch vor, wenn die positiven Einkünfte nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.
(3) Soweit Einkünfte der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Art zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören, sind sie diesen Einkünften zuzurechnen.
(4) 1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nach Abzug der Werbungskosten ein Betrag von 750 Euro abzuziehen (Sparer-Freibetrag).2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Freibetrag von 1.500 Euro gewährt.3Der gemeinsame Sparer-Freibetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die um die Werbungskosten geminderten Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 750 Euro, so ist der anteilige Sparer-Freibetrag insoweit, als er die um die Werbungskosten geminderten Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, beim anderen Ehegatten abzuziehen.4Der Sparer-Freibetrag und der gemeinsame Sparer-Freibetrag dürfen nicht höher sein als die um die Werbungskosten einschließlich einer abzuziehenden ausländischen Steuer geminderten Kapitalerträge.
原帖由 我不知道这些话是出自哪里,所以不好评价,只能指出其中出错的地方。一般的股票买卖收入,和大多数的衍生物交易收入算作7个Einkünftsarten里面的第7种,也就是sonstige Einkünfte,而不是第5种Einkünfte aus ... 33333
[ 本帖最后由 kaitian 于 2007-8-22 13:42 编辑 ] 理论上说,你只要一年在德国居住超过183天,对德国负有完全纳税义务,必须就你全球收益向德国政府报税。
所以你买卖港股也是如此。
银行和财政局是联网的。
如果你德国的帐户和香港帐户互相转来转去,很容易被发现。
德国监察税务的手段多了。
当然如果你的收益比较小,也许财政局不会查你。
风险肯定有,看你怎么衡量了。
原帖由 EE_engineer 于 2007-8-22 12:32 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
真心请教了
如果股票,证券投资,居然要交如此高的税,超过50%了,那还不如把钱弄到HONGKONG,开着账号,internet控制,直接炒卖港股了。HONGKONG是出名的低税收的,特别这类投资的。而且HONGKONG政府笔耕没 ... 原帖由 kaitian 于 2007-8-22 13:39 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
股票收益属于Einkünften aus Kapitalvermögen
出处
§ 20
(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
1.
Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge...
拜托看一下我给的法条§2 i.v.m.§23 EStG
至于§20 ,你读过么? $frage$ 再详细点,§2 Abs 1 i.v.m. §23 Abs.1 Nr.2 und Nr.4 EStG
回复 #27 kaitian 的帖子
讨论一下如何进行跨国的资金周转,方法多了.,道高一尺,魔高一丈了.国际洗钱的生意多了,当年那个HONGKONG著名的绑架案子,赎金打入那个账号后,24个小时内transaction 多极了,根本没法监控。这个还是在ICAC 反经济犯罪很专业的HONGKONG了。
而且HONGKONG政府确实没有和德国政府又任何的协议,如对定居在德国或者持有德国签证的要向德国政府报税(和美国政府有类似的协议的,呵呵)