急求德语原文 及出处
听说11月份开始拿到合同直接办工作签证, 如果是真的, 急求德语原文及出处 Bundeskabinett: Erleichterte Regelungen für Beschäftigung von AusländernAm 1. November 2007 treten Regelungen für einen erleichterten Zuzug ausländischer Fachkräfte in Kraft.
Folgende Regelungen gelten ab 1. November 2007:
• Ausländische Absolventen an deutschen Hochschulen, die innerhalb eines Jahres einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz gefunden haben, können dann ohne Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit eine befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse erhalten, die verlängert werden kann. Nach 5 Jahren Aufenthalt und Erwerbstätigkeit kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
• Auf die Vorrangprüfung für ausländische Ingenieure (Elektro- und Maschinenbauingenieure, ggf. Erweiterung um Wirtschaftsingenieure, Energietechnik und IT-Technik) aus den neuen EU-Beitrittsländern wird künftig verzichtet. Nach Bedarf wird diese Regelung auf andere Berufsgruppen erweitert.
• Absolventen erhalten nach einem Studienabschluss in Deutschland zur Suche nach einem der Ausbildung adäquatem Arbeitsplatz ein Jahr Aufenthaltsrecht. In dieser Zeit wird eine Arbeitserlaubnis für 90 ganze bzw. 180 halbe Tage zur Finanzierung des Lebensunterhaltes gewährt.
• Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Forscher an privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen, die in einem neuen Verfahren anerkannt sind, gibt es künftig ein erleichtertes Verfahren.
• Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt von mindestens in Höhe von 85.500 Euro beziehen, können von Beginn an eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
• Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten - ohne Einkommenserfordernis - Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Lehrpersonen und wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
• Das Kabinett hat zudem die Ministerien beauftragt, eine Konzeption für die gesteuerte Zuwanderung Hochqualifizierter aus dem Ausland zu erarbeiten. Dabei soll eine flexible Orientierung am Fachkräftebedarf mit einer Option zur Festlegung von Zuwanderungshöchstgrenzen möglich sein. Auch sollen die Auswirkungen der spätestens ab 2011 bzw. 2013 geltenden vollen Freizügigkeit aller Bürger in den neuen EU-Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden.
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