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Sehr geehrter Herr X,
zu Ihrem Schreiben vom 30.10.2007 nehmen wir wie folgt Stellung:
Entgegen Ihrer Auffassung steht Ihrem Mandant kein Maklerprovisionsanspruch zu. Unstreitig wurde zwischen uns und Ihrem Mandant weder ein schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen, noch zu irgendeinem Zeitpunkt ausdrücklich über eine von uns an ihn zu zahlende Maklerprovision gesprochen, so dass auch der mündliche Abschluss eines Maklervertrages nicht in Betracht kommt.
Zwar kann eine Provisionsabrede nach §652 BGB auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. Die Rechtsprechung stellt aber hieran indessen strenge Anforderungen. Danach ist es die Sache des Maklers, klare Verhältnisse zu schaffen. Jede Unklarheit über einen stillschweigenden Vertragsschluss geht zu seinen Lasten.
Die Willenserklärung des Maklers liegt in der Regel in der Übermittelung eines Exposes oder Objektnachweises mit Provisionsverlangen. Nach Rechtsprechung liegt es bei einem Provisionsverlangen, das in einer Erklärung des Maklers enthalten ist, die sich im wesentlichen auf den Inhalt des Maklervertrages beschränkt und keine näheren Angaben zum Kaufobjekt und mögliche Bedingungen des zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten abzuschließenden Hauptvertrages enthält, nach der Lebenserfahrung nahe, dass der Makler mit demjenigen in vertragliche Beziehungen treten will, demgegenüber er die Provisionserwartung äußert. Das sehe auch ein Kaufinteressent, von dem die Unterzeichnung einer solchen Erklärung verlangt werde, nicht anders (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.1999 - III ZR 223/98; OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2005 - 18 U 70/04).
Die Internetanzeige stellt wie Zeitungsanzeige und Aushang im Geschäftslokal jedoch kein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages dar. Sie dienen lediglich der Suche nach Interessenten und sind zu unbestimmt, um bereits als verbindliches Angebot bewertet werden zu können (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.1971 - IV ZR 52/70; OLG Hamm, Urteil vom 16.05.1994 - 18 U 231/93).
Wer sich an einen Makler wendet, der mit „Angeboten“ werbend im geschäftlichen Verkehr auftritt, erklärt damit noch nicht schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, dass ein Vertrag über das angebotene Objekt zu Stande kommt. Der Interessent darf nämlich, soweit ihm Gegenteiliges nicht bekannt ist, davon ausgehen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Anbieter erbringen will. Ohne weiteres braucht der Kaufinteressent in einem solchen Fall nicht damit zu rechnen, dass der Makler auch von ihm eine Provision erwartet (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.1985 - IV a ZR 22/84; BGH, Urteil vom 02.07.1986 - IVa ZR 246/84; NJW-RR 1996, BGH, Urteil vom 04.10.1995 - IV ZR 163/94; BGH, Urteil vom 20.06.1996 - III ZR 219/95; BGH, Urteil vom 17.09.1998 - III ZR 174/97; BGH, Urteil vom 06.12.2001 - III ZR 296/00; BGH, Urteil vom 11.04.2002 - III ZR 37/01; BGH, Urteil vom 22.09.2005 - III ZR 393/04). Auch die Besichtigung des Verkaufsobjekts zusammen mit dem Makler reicht für einen schlüssigen Vertragsschluss nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.1985 - IV a ZR 22/84; BGH, Urteil vom 22.09.2005 - III ZR 393/04).
Der erforderliche Hinweis auf ein eindeutiges Provisionsbegehren des Maklers kann zu einem Maklervertrag in der Regel nur führen, wenn er der Inanspruchnahme und dem Gefallenlassen von Maklerbemühungen durch den Kunden zeitlich vorangeht. Erst wenn der Kunde danach weitere Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, wird dem ein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert i.S. einer Vertragsannahme zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.1983 - IVa ZR 26/82; BGH, Urteil vom 17.09.1998 - III ZR 174/97).
Nach der eindeutigen Rechtslage und Sachlage sind wir ohnehin nicht verpflichtet, die von Ihrem Mandant behauptete Maklerprovision zu bezahlen. Um die Angelegenheit schnell abzuschließen, haben wir Ihrem Mandant inzwischen einen Betrag i.H.v. xxxx Euro bezahlt. Dies gilt aber nur als Nachgeben i.S.v. §779 BGB bei einem von uns angebotenen Vergleich und stellt jedoch kein Anerkenntnis des Maklerprovisionsanspruches von Ihrem Mandant dar.
Sollte Ihr Mandant mit dem Vergleich aber nicht einverstanden sein, bitten wir hiermit um Rückzahlung von dem o.g. Betrag i.H.v. xxxx Euro bis zum 20.11.2007.
Mit freundlichen Grüßen
[ 本帖最后由 太有才了 于 2007-11-7 09:12 编辑 ]
回复 #29 Blüte 的帖子
到今天为止还没收到任何信件,有情况会速告!多谢了!$送花$ $送花$ $送花$回复 #31 太有才了 的帖子
太谢谢了,不过他还没给我们来律师信,我们还在静观中!$ok$ 我有消息会给你电话的!再次感谢!$握手$ $握手$ $握手$回复 #1 轻轻她妈 的帖子
十万火急啊!:mad: :mad: :mad: 怎么回事$frage$ 刚收到律师信,信上说我们必须在月底前把中介费转账过去再加上700多欧的律师费!我老公立刻发火了,他说他也要请律师!我叫他先别急,我想问问大家,我们该怎么办$frage$ 有没有律师朋友$frage$ 多谢关注! 你们有保险没有。Rechtsschutzversicherung$frage$回复 #37 Blüte 的帖子
没有呀!:mad: :mad: :mad: 如果你不想付钱的话必须找律师。我也帮不上什么忙,你找德国律师吧,不一定中国律师啊,别耽误时间啦。 怎么还没人理我$frage$ :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: 原帖由 轻轻她妈 于 2007-11-2 20:18 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif刚收到律师信,信上说我们必须在月底前把中介费转账过去再加上700多欧的律师费!我老公立刻发火了,他说他也要请律师!我叫他先别急,我想问问大家,我们该怎么办$frage$ 有没有律师朋友$frage$ 多谢关注!
看来不请律师不行了。在这段时间里应该能找到一个律师,可以问问周围的朋友,有没有这方面的律师。反正你们只付了一部分,其他的还没有付,所以你们不用急。
[ 本帖最后由 jochenkan 于 2007-11-3 08:44 编辑 ] 不用急, 到月底还早.
给律师的信我不是都帮你们写好了吗?
在31楼. 不用急啊,你先写封信看看对方律师怎么说,然后再找律师都不迟
回复 #43 athena_hu 的帖子
谢谢!$送花$ $送花$ $送花$ 原帖由 Blüte 于 2007-10-31 11:41 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif搞定没有。说说啊。$支持$ $支持$
我问了法兰克福的中介,如果是买房子的话,中介费在3%-5%间
至于找租的房子,多数中介都不介意直接告诉地址和门牌号一起去。有的看完房子以后会让签个简单的声明,姓名地址月净收入家庭情况电话号码,说明一旦要这个房子(不管是通过中介签还是和房东签还是和房屋管理处签等等)就要给中介应该得的中介费用(多数是2个月的冷租+19%的增值税或者是按照协议说明)
多数中介看完房子就拜拜了,什么也不需要签 原帖由 mixmas 于 2007-11-4 21:35 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
我问了法兰克福的中介,如果是买房子的话,中介费在3%-5%间
多数中介看完房子就拜拜了,什么也不需要签
钱还是要交的啊。 Nach der neuen Information habe ich das Schreiben (在31楼) geändert. Wenn Du mir eine Email-Adresse gibst, kann ich Dir das Schreiben auch in Word-Format geben. 原帖由 Blüte 于 2007-11-4 21:37 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
钱还是要交的啊。
中介提供了相关信息和服务,一旦合同签了,是应该拿到报酬的,这点我同意 原帖由 太有才了 于 2007-11-5 08:58 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
Nach der neuen Information habe ich das Schreiben (在31楼) geändert. Wenn Du mir eine Email-Adresse gibst, kann ich Dir das Schreiben auch in Word-Format geben.
你真是太好了.$支持$ $支持$ $支持$ $送花$
回复 #48 太有才了 的帖子
谢谢!收到了!:mad: :)回复 #51 轻轻她妈 的帖子
$支持$ $支持$ $支持$ 原帖由 轻轻她妈 于 2007-10-29 23:26 发表 http://dolc.de/forum/images/common/back.gif如题,我们买了房子,当初只是在网络上看到的广告就打电话去中介公司约时间,他告诉了我们地址,然后陪我们看了两次房子后就再也没有出现过!以至于我们只能以后自己和房主联系买房事宜,并签订了买房合同!我们 ...
德国法中的经纪合同分为三类,书面、口头和决定性行为(schlüssiges Verhalten),你这个案子的关键是对方的已提供的服务是否被法官认同为schlüssiges Verhalte,朝这个方向动动心思吧
:)
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