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萍聚头条

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[售后纠纷] 关于14天内的退货问题

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发表于 2008-2-25 19:34 | 显示全部楼层 |阅读模式

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上周一买了台电脑,但是启动时老是死机,今天去店里谈退货。这家店的经意模式是店里放部分样品,然后有专门的网站提供其所有的机器型号。顾客需要的话,他给预定,然后货到后通知客户来取货。结果被告知,因为在AGB里写了象这种经营模式不提供退货,只提供产品Nachbesserung,所以不能退钱。 但据我所知,德国出于保护消费者的目的,法律好象强制性规定顾客享有14天退货的权利,不管销售方是否在AGB里写了什么。
不知哪位达人能指点一下,具体是怎样的。谢谢
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发表于 2008-2-25 22:47 | 显示全部楼层
法律上没有强制性规定顾客享有14天退货权:) 。但是如果货物本身质量有问题的话,顾客可以要求修理,要是没有履行的话,可以要求退货,不知道说的对不对,等待高人$考虑$

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发表于 2008-2-25 23:12 | 显示全部楼层
原帖由 四海游涛 于 2008-2-25 19:34 发表
上周一买了台电脑,但是启动时老是死机,今天去店里谈退货。这家店的经意模式是店里放部分样品,然后有专门的网站提供其所有的机器型号。顾客需要的话,他给预定,然后货到后通知客户来取货。结果被告知,因为在AGB里 ...


你买的电脑当时店里有无样品样机?
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发表于 2008-2-26 08:46 | 显示全部楼层
BGB § 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

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发表于 2008-2-26 12:18 | 显示全部楼层
很好很全面

http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/355ff-widerruf.htm

Widerrufs- / Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen:
§§ 355-359 BGB (= §§ 361a-b a. F.)
1. Anwendungsbereich
2. Widerruf § 355 BGB
3. Rückgaberecht § 356 BGB
4. Modifikationen bei a) Haustürgeschäft,  
b) Fernabsatzvertrag
c) Teilzeit-Wohnrecht,  
d) Verbraucherdarlehnsvertrag

1. Anwendungsbereich
Die abstrakte Regelung des verbraucherrechtlichen Begriffs "Widerruf" ist anwendbar in folgenden Bereichen:
Haustürgeschäft: § 312 BGB (= früher: § 1 HWiG).
Fernabsatzvertrag: § 312d BGB (= früher: § 3 FernAbsG).
Teilzeit-Wohnrechtevertrag: § 485 BGB (= früher: § 5 TzWrG).
Verbraucherkreditvertrag: § 495 BGB (= früher: § 7 VerbrKrG).
Mit einem Verbraucherkredit verbundene Geschäfte: §§ 358, 359 BGB.
Darlehnsvermittlungsvertrag: § 655c BGB.
Die jeweiligen Verweisungen enthalten keine eigenständige Definition des Widerrufsrechts mehr, sondern verweisen auf §§ 355-359 BGB. Sie enthalten jedoch leichte Modifikationen, die auf den jeweiligen Vertragstyp zugeschnitten sind. Daher muss eine Zusammenschau von allgemeiner und spezieller Regelung erfolgen:.
--> Zunächst sollte in der speziellen Regelung nachgesehen werden, ob ein Widerrufsrecht überhaupt existiert.
--> Dann ist bei jeder Voraussetzung der §§ 355-359 BGB zu prüfen, ob die spezielle Regelung Modifikationen vornimmt.
--> Schließlich ist bei Anwendung des Rücktrittsrechts (§§ 346 ff. BGB) zu prüfen, inwieweit es anwendbar ist.
Bis zum Widerruf ist der Vertrag wirksam. Die Widerrufsfrist beträgt nunmehr einheitlich 2 Wochen (§ 355 Abs. 1 S. 2 BGB). 6 Monate nach der Lieferung erlischt das Widerrufsrecht  unabhängig davon, ob eine Belehrung erfolgt ist (§ 355 Abs. 3 BGB). Diese Regelung wiederspricht allerdings bei Haustürgeschäften der EU-Richtlinie.

Dem Widerruf gleich gestellt ist die Rückgabe der gelieferten Sache (§ 357 BGB), die in folgenden Gesetzen als Alternative zum Widerruf vorgesehen ist: Haustürgeschäft (§ 312 Abs. 1 S. 2 BGB) und Fernabsatzvertrag (§ 312d Abs. 1 S. 2 BGB).
  





2. Allgemeine Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs (§ 355 BGB)
a) Widerrufsfrist (§ 355 Abs. 2 BGB)
aa) 2 Wochen nach Vertragsschluss (Beweislast beim Unternehmer), wenn
- dem Verbraucher  eine Belehrung darüber in Textform (§ 126b BGB), d. h. auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist,
- die Belehrung von ihm unterschrieben bzw. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (vgl. dazu SignG) versehen worden ist und
- ihm  bei schriftlichen Verträgen eine Abschrift ausgehändigt worden ist.

bb) Die Widerrufsmöglichkeit erlischt spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss bzw. nach Lieferung der Ware, jedoch nicht bei fehlender Belehrung (§ 355 Abs. 3 BGB). Die zeitlich unbeschränkte Widerrufsmöglichkeit ist durch das Gesetz vom 27.7.2002 (BGBl. I S. 2850) eingeführt worden, weil jedenfalls bei Haustürgeschäften eine zeitliche Begrenzung bei fehlender Belehrung in der europäischen Richtlinie nicht vorgesehen ist.

b) Ausübung des Widerrufs (§ 355 Abs. 1 BGB)
- Schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware.
- Es genügt das rechtzeitige Absenden der Ware.

c) Rechtsfolgen
Der Vertrag wird durch den Widerruf unwirksam.
Es gilt Rücktrittsrecht gem. §§ 346 ff. BGB mit folgenden Modifikationen:
- Die Ware ist auf Kosten des Unternehmers zurück zu schicken (bei Warenwert unter 40 Euro kann dies auch auf Kosten des Verbrauchers vereinbart sein), § 357 Abs. 2 BGB.
- Bei Verschlechterung der Ware durch bestimmungsgemäße Benutzung ist Wertersatz zu leisten (entgegen § 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB), wenn der Verbraucher darauf in Textform hingewiesen worden ist (§ 357 Abs. 3 S. 1 BGB). Dies gilt auch bei unverschuldeter Verschlechterung, wenn er sein Widerrufsrecht gekannt hat (entgegen § 346 Abs. 3 Nr. 3 BGB).
- Bei verschuldeter  Verschlechterung ist Wertersatz zu leisten.
- Bei fehlender Belehrung: Nur Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz (§ 346 Abs. 3 Nr. 3 BGB).
- Wertvergütung für Gebrauch einer Sache (§ 346 Abs. 1 BGB).
- Wertersatz ist zu zahlen, wenn die Rückgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist (§ 346 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Die Nutzungsvergütungspflicht und die Ersatzpflicht bei Verschlechterung der Sache aufgrund des Gebrauchs führt dazu, dass Verbraucher nicht leichtfertig mit den Sachen umgehen.


3. Rückgaberecht gem. § 356 BGB
Das Rückgaberecht kann das Widerrufsrecht ersetzen. dies ist vorgesehen bei Haustürgeschäft (§ 312 Abs. 1 S. 2 BGB) und Fernabsatzvertrag (§ 312d Abs. 1 S. 2 BGB). § 356 BGB nennt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen:
- Information über das Rückgaberecht im Verkaufsprospekt.
- Kenntnisnahme durch Verbraucher in Abwesenheit des Unternehmers.
- Einräumung des Rückgaberechts in Textform (§ 126b BGB).
- Die Kosten der Rücksendung trägt der Unternehmer.
- Alternativ kann der Verbraucher Rücknahme verlangen, wenn die Sache nicht als Paket geschickt werden kann (§ 356 Abs. 2 BGB).
  

4. Modifikationen des  Widerrufsrechts/Rückgaberechts bei einzelnen Verträgen
a) Haustürgeschäft (§§ 312-312a BGB)
a) Der Verbraucher muss auf die Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts hingewiesen sein (§ 312 Abs. 2).
b) Ausschluss des Widerrufsrechts bei (§ 312 Abs. 3 BGB):
- Versicherungsvertrag oder
- Verhandlung aufgrund vorheriger Bestellung des Verbrauchers oder
- sofortiger Erbringung und Bezahlung der Leistung unter 40 Euro oder
- Beurkundung des Vertrages durch einen Notar.

b) Fernabsatzvertrag (§§ 312b ff., 312d BGB)
aa) Fristbeginn (§ 312d Abs. 2 BGB):
- Nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des § 312c Abs. 2 BGB;
- nicht vor Eingang der Warenlieferung, bei Sukzessivlieferung nicht vor Eingang der 1. Teillieferung;
- bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsabschluss.
bb) Die Widerrufsbelehrung muss nicht vom Verbraucher unterzeichnet werden (§ 312d Abs. 2 a. E. BGB).
cc) Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 312d Abs. 3 BGB):
- Bei Dienstleistungen: wenn Unternehmer mit Zustimmung des Verbrauchers mit der Dienstleistung begonnen hat.
dd) Ausschluss des Widerrufsrechts bei (§ 312d Abs. 4 BGB) bei:
- Speziell für den Kunden angefertigten Waren und  verderblichen Waren;
- CD oder Software o.ä., die entsiegelt ist;
- Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten;
- Lotterien;
- Versteigerungen (§ 156 BGB).
  

c) Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§§ 481 ff., 485 BGB)
aa) Belehrung muss Kosten des Widerrufs angeben (§ 485 Abs. 2 BGB).
bb) Bei Fehlen von notwendigen Angaben im Vertrag gem. § 482 Abs. 2 BGB: Beginn der Widerrufsfrist erst nach Erhalt dieser Angaben (§ 485 Abs. 4 BGB).
cc) Ausdehnung des Widerrufs auf verbundene Kredite (§ 358 Abs. 1 BGB).

d) Verbraucherdarlehnsvertrag (§§ 491 ff., 495 BGB)
aa) Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 495 Abs. 2 BGB): Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn das Darlehn empfangen ist und nicht innerhalb von 2 Wochen zurück gezahlt wurde, es sei denn, es handelte sich um ein verbundenes Geschäft gem. § 358 Abs. 2 BGB.
bb) Ausschluss des Widerrufsrechts bei Überziehungskredit gem. § 493 BGB, wenn der Kredit jederzeit ohne Vorfälligkeitskosten zurück gezahlt werden kann (§ 495 Abs. 3 BGB).
cc) Sonderregelungen bei verbundenen Geschäften (§ 358 BGB).

[ 本帖最后由 xumeng 于 2008-2-26 12:33 编辑 ]

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发表于 2008-2-26 12:27 | 显示全部楼层
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 楼主| 发表于 2008-2-27 09:30 | 显示全部楼层
谢谢各位了,另外回复2楼的,当时店里面没有我订的那款的样品机,请问有什么影响吗?
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