mark.shang 发表于 2008-4-15 18:40

原帖由 一帆风顺 于 2008-4-15 05:34 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
我有一朋友,和德国人结婚3年后就取得了德国国籍.但据她说,这种情况的确是不太多,因为要他老公公司出证明,公司给他老公的合同是永久的等等,还有一些其它的材料.办起来是有些费事.所以说是有可能的,但成功不成功和LZ夫 ...
谢谢楼上,我在北威州,

[ 本帖最后由 mark.shang 于 2008-4-24 23:54 编辑 ]

na 发表于 2008-4-15 19:15

说别的都没有用,新移民法的推出改变了不少内容,看看这个再说吧!

Einbürgerung
Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Im Regelfall müssen für eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    * Rechtmäßiger Daueraufenthalt (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Besitz einer Bestätigung der Ausländerbehörden, dass die Voraussetzungen der Freizügigkeitsverordnung nach EU-Recht erfüllt sind)
    * mindestens einen durchgehenden 8-jährigen Inlandaufenthalt
    * Unterhaltsfähigkeit
    * ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
    * keine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit (Mehrstaatigkeit)
    * nicht vorbestraft
    * Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes
    * keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
    * Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (gilt ab 01.09.2008)

Für Asylberechtigte, andere Flüchtlinge und Staatenlose kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs, für Deutschverheiratete auf drei Jahre verkürzt werden.
Der Einbürgerungsantrag kann beim Landratsamt (Staatsangehörigkeitsstelle) oder in einer kreisfreien Stadt bei der Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadtverwaltung gestellt werden.

Anspruch auf Einbürgerung
Für einen Anspruch auf Einbürgerung muss der Antragsteller zu dem 8-jährigen (rechtmäßigen und gewöhnlichen) Aufenthalt folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
Er muss

    * ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthalteszwecke besitzen
    * ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch) nachweisen; fehlt der Nachweis, ist eine Sprachprüfung zu absolvieren
    * ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ablegen
    * eine Erklärung abgeben, dass er keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat; hierzu ist auch ein Fragebogen zu bearbeiten in dem Angaben zu Mitgliedschaften oder Unterstützungen bei dort aufgelisteten extremistisch beeinflussten oder extremistischen Organisationen zu machen sind. Dies wird in jedem Fall von den Sicherheitsbehörden überprüft
    * den Lebensunterhalt grundsätzlich durch eine eigene Erwerbstätigkeit sichern können
    * sich straffrei geführt haben; Bagatelldelikte bleiben außer Betracht
    * die bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben; Ausnahmen sind in einem gewissen Umfang möglich
    * über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen (gilt ab 01.09.2008)

Erforderliche Unterlagen
Dem Einbürgerungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    * ein Lichtbild
    * ein handgeschriebener Lebenslauf, der grundsätzlich bei der Einbürgerungsbehörde zu schreiben ist
    * Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)
    * Geburtsurkunde
    * evtl. Heiratsurkunde
    * evtl. Scheidungsurteil
    * Einkommensnachweise aller Familienmitglieder
    * Nachweis über Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein. Ausländische Urkunden und Dokumente müssen übersetzt sein.

Kosten
Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 €. Für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen wird eine Gebühr von 51,00 € erhoben.


Ermessenseinbürgerung
Ein Ausländer, der sich seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält, aber die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einbürgerung nicht erfüllt, kann auf seinen Antrag hin im Ermessenswege eingebürgert werden. Bei deutschverheirateten Antragstellern können die geforderten acht Jahre Aufenthalt bis auf drei Jahre verkürzt werden. Der Ausländer muss sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen grundsätzlich aus eigenen Mitteln unterhalten können. Er darf nicht vorbestraft sein und muss ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erfüllt er diese Voraussetzungen, prüft die Staatsangehörigkeitsbehörde, ob an der Einbürgerung des Antragstellers ein öffentliches (staatliches) Interesse besteht. Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung zum Staatsangehörigkeitsrecht erläutern und regeln näher, wann ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung gegeben ist.

Unterlagen
Der Antrags-Vordruck auf Einbürgerung ist bei der Kreisverwaltungsbehörde erhältlich. Er ist ausgefüllt dort einzureichen. Weitere Dokumente und Urkunden sind erforderlich. Sie sind in der Regel in einem Merkblatt der Kreisverwaltungsbehörde aufgelistet.

Kosten
Die Gebühr für die Ermessenseinbürgerung beträgt grundsätzlich auch 255,00 €. Eine Ermäßigung ist in Sonderfällen möglich.



Weiterführende Links

    * Bayerischer Behördenwegweiser
      Ergänzende Informationen zum Thema unter dem Stichwort 'Einbürgerung' bei den 'Behördenleistungen'

[ 本帖最后由 na 于 2008-4-15 19:35 编辑 ]

na 发表于 2008-4-15 19:36

通过语言考试的可缩短为7年!:)

mark.shang 发表于 2008-4-15 19:42

:( :( 看来我只有等待了:( :mad:

na 发表于 2008-4-15 19:49

原帖由 mark.shang 于 2008-4-15 19:42 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
:( :( 看来我只有等待了:( :mad:
不是故意打消你的积极性!$汗$ 只不过有个朋友也正在办这个,然后我和LG都给她找了不少材料, 才知道的。但是也听说这个每个州也是有区别的吧,可能有的州弹性比较大,在拜仁就是这样的严格。 希望你能早日达成你愿吧!:)

mark.shang 发表于 2008-4-15 19:53

原帖由 na 于 2008-4-15 06:49 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

不是故意打消你的积极性!$汗$ 只不过有个朋友也正在办这个,然后我和LG都给她找了不少材料, 才知道的。但是也听说这个每个州也是有区别的吧,可能有的州弹性比较大,在拜仁就是这样的严格。 希望你能早日达成你愿 ...
谢谢美女,我也只能听天由命了:( ,唉,等年底先把长居申请下来再说吧。:(

杉杉来迟 发表于 2008-4-15 19:54

tweete 发表于 2008-4-15 19:57

LZ理论上是可以申请入籍, 但是能不能拿到就看移民局了$汗$

Blüte 发表于 2008-4-15 20:29

记得讨论过N次啦啊,配偶德国人,结婚2年,在德国至少呆3年以上可以申请入籍。
Einbürgerung bei deutschem Ehepartner nach § 9 StAG

Ausländische Staatsangehörige, deren Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nach § 9 (StAG) eingebürgert werden. Dies setzt folgendes voraus:

Sie müssen sich seit drei Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten,
über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,
die Ehe muss in der Regel zwei Jahre bestehen und der deutsche Ehepartner muss während dieser Zeit deutscher Staatsangehöriger oder zumindest Statusdeutscher gewesen sein,
Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben (Ausnahmen s. Mehrstaatigkeit),
es muss gewährleistet sein, dass Sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen,
Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und ansonsten nicht in Ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sein,
es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen,
es muss eine Wohnung oder Unterkunft vorhanden sein,
Sie müssen für sich und Ihre Familienangehörigen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt, ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV), selbständig zu bestreiten,
es dürfen der Einbürgerung keine erheblichen Belange der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen

ngqg 发表于 2008-4-15 21:19

楼主已经考过B1证书,就满足入籍对语言的要求了,申请应该是行,但批不批真的就是不知道了.
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