hallo_tong 发表于 2008-4-21 17:37

与Studentenwerk之间的合同问题

我简单地介绍一下:

自2005年10月起租Studentenwerk的房一间。本人于今年3月底写信告知,本人想于今年5月31日搬离此宿舍。后收到一封 Email,说根据"ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN",最早的退房时间是8月31日.

当初在合同上只有一句gemaess "ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN", 而这个文件只是在网上.

这几天我读了一下,其中有这么一段:

Eine außerordentliche vorzeitige Kündigung durch den Mieter kann mit einer
Frist von vier Wochen zum Monatsende erfolgen bei:
• krankheitsbedingter Studienunterbrechung
• Heirat

我打电话告知我怀孕了,而且Mutterschutz始于5月中旬,那个办事人员也说了在学生宿舍里是不能住孩子的,也就是说如果我的预产期和搬家的日子有冲突,以我预产期为准,可是昨天我又收到一份信,信上还是说最早的退房时间是8月31日.

我想5月31日搬去我老公的城市待产,可是我不想平白无故地付这么多的房租,我想问一下,像我这种情况,是否可以提前终止合同。谢谢了。

hallo_tong 发表于 2008-4-21 18:24

等待有关人士给与专业的解答$害羞$ $害羞$ 谢谢

雨蝶 发表于 2008-4-21 19:23

你自己去找个nachmieter也许可以吧$考虑$ $考虑$

hallo_tong 发表于 2008-4-21 19:52

哎,不可以,我可以私底下把房租出去,但被发现的风险挺大的,因为我这几天天天打电话给他们.....

tpp 发表于 2008-4-22 10:17

原帖由 hallo_tong 于 2008-4-21 20:52 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
哎,不可以,我可以私底下把房租出去,但被发现的风险挺大的,因为我这几天天天打电话给他们.....


有什么风险,最大可能性就是房子被kun掉,这不正好吗。。。

太有才了 发表于 2008-4-22 14:33

原帖由 hallo_tong 于 2008-4-21 18:37 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
这几天我读了一下,其中有这么一段:
Eine außerordentliche vorzeitige Kündigung durch den Mieter kann mit einer
Frist von vier Wochen zum Monatsende erfolgen bei:
• krankheitsbedingter Studienunterbrechung
• Heirat

Ich weiß nicht, ob man sich darauf berufen kann.

Nach meiner Kenntnis kann man das Mietverhältnis hier aber auch mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Als Beispiel wird die Rechtslage in einem Schreiben unten vorgestellt:
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Ihr Schreiben vom 21.04.2008

22.04. 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem o.g. Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:

Die von Ihnen genannte Klausel in „Allgemeinen Mietbedingungen“, dass der Mieter das Mietverhältnis nur unter Einbehaltung einer Frist von acht Wochen zum 31.08. kündigen kann, ist jedenfalls nach §573c Abs. 4 BGB als eine zum Nachteil des Mieters von §573c Abs. 1 BGB abweichende Vereinbarung unwirksam.

Nach §549 und §573c BGB ist auch für Wohnraum in einem Studentenwohnheim die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Wird in einer Kündigungserklärung ein unzutreffender vorzeitiger Zeitpunkt für die Beendigung des Mietverhältnisses angegeben, so wird die Kündigung zum nächsten zulässigen Zeitpunkt wirksam (§140 BGB; vgl. auch BGH, Urteil vom 25.10.1995 - XII ZR 245/94; OLG Hamm, Urteil vom 28.09.1993 - 7 U 41/93; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.01.1990 - 5 U 61/89).

Nach dieser eindeutigen Rechtslage wird mit meiner Kündigung vom xx.03.2008 das Mietverhältnis spätestens zum 30.06.2008 beendet.

Nur höchstvorsorglich kündige ich hiermit hilfsweise das Mietverhältnis zum 31.07.2008, wenn die o.g. Rechtslage im vorliegenden Fall nicht verwendet würde.

Mit freundlichen Grüßen

[ 本帖最后由 太有才了 于 2008-4-22 16:09 编辑 ]

hallo_tong 发表于 2008-4-22 16:56

谢谢了
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