muschel 发表于 2008-5-31 23:09

Unfall mit Bagatellschaden - Zettel hinterlassen kann teuer werden

Sie haben sich vielleicht auch schon einmal darüber geärgert, daß jemand Ihr Fahrzeug beim Ausparken oder mit einem Einkaufswagen auf einem Parkplatz beschädigt hat. Vielleicht haben Sie gedacht, derjenige hätte wenigstens einen Zettel mit seiner Adresse dalassen können, damit man den Schaden regulieren kann. Das hilft zwar oft weiter, aber viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht: auch nach einem Bagatell-schaden reicht es nicht, nach einiger Wartezeit einen Zettel zu hinterlassen und wegzufahren. Damit begeht der Unfallverursacher eine Straftat, nämlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Es muß grundsätzlich - auch bei Bagatellschäden - die Polizei informiert werden. Das Gericht kann aber muß nicht von Strafe absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall, der außerhalb des fließenden Verkehrs geschehen ist sich freiwillig bei der Polizei meldet. Anlaß zu diesem Beitrag gab mir folgende wahre Begebenheit: Ein Verursacher eines Unfalls hatte nach dem Unfall eine ganze Weile gewartet und dann schließlich einen Zettel am beschädigten Auto angebracht. Er hat sich Fabrikat und Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs notiert und den Unfall seiner eigenen Haftpflichtversicherung umgehend gemeldet. Kurz darauf meldete sich der Geschädigte bei der Versicherung. Diese wurde stutzig. In der Schadenmeldung des Versicherungsnehmers war ein anderes Fahrzeug angegeben, als im Schreiben des Anspruchstellers. Offenbar hat da jemand den Zettel vom tatsächlich beschädigten Auto entfernt und für sich verwendet. Die Versicherung bat darum den Vorfall umgehend der Polizei zu melden. Diese mußte nun auch ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht einleiten. Eine Unfallflucht ist zudem eine sogenannte Obliegenheitspflichtverletzung gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Das führt nach den Versicherungsbedingungen der eigenen Haftpflichtversicherung, daß die Versicherung dem eigenen Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei wird. Die Versicherung muß dann zwar den Schaden ersetzen kann aber Regreß nehmen, also den Betrag der an den Geschädigten gezahlt wurde von Ihnen bis zu einer Grenze von in der Regel 2.500,- ¿ zurückfordern.



摘自 http://www.anwalt4you.com/topics/2322
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