athena_hu 发表于 2008-9-19 19:26

一直以为德国不承认双重国籍

今天无意中看到的:

Zweitpass für Deutsche im Ausland
Doppelte Staatsbürgerschaft
Dem zweiten Pass, der doppelten Staatsbürgerschaft steht nichts mehr im Wege...

Seit dem 1. Januar 2000 ist es Wahrheit geworden. Wer dauerhaft im Ausland lebt, kann nun – aus
Sicht der deutschen Ge- setzgebung (mögliche Beschränkungen Ihres 'Gastlandes' beachten!) – die
ausländische Staatsbürgerschaft erworben, und dabei die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten
werden. Um das zu bewerkstelligen, muß vom Antragsteller halbwegs plausibel eine gewisse Bin-
dung an die alte Heimat deutlich ge-macht werden. Die zurückgelassene Kaninchenzucht im Hause
Ihrer Großeltern reicht da aber sicherlich nicht aus...

Möglich – mit einigen Hürden – ist auch die Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Mehr drüber, wenn Sie oben rechts 'intensiv' anklicken...Jetzt geht es:
Die doppelte Staatsbürgerschaft


Der Kompromiss zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht (StAG), den der Bundestag am 7. Mai
1999 mit breiter Mehrheit verab-schiedet hatte, wurde am 01.01.2000 rechtskräftig.

Das neu verabschiedete Gesetz beinhaltet u.a. einige Verbesse-rungen für im Ausland lebende
Deutsche, die eine ausländische Staatsbürgerschaft erwerben, dabei aber ihre deutsche Staats-
bürgerschaft beibehalten wollen. Unter bestimmten (erfüllbaren) Auflagen, darunter "fortbestehen-
de Bindungen" an Deutschland, können Auslandsdeutsche, vor der Erlangung einer Staatsbür-
gerschaft ihres Wohnlandes, über ihre örtlichen Konsulate beim Bundesverwaltungsamt eine so-
genannte "Beibehaltungsgeneh-migung" (BBG) beantragen.

Die inhaltliche Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt durch die
sogenannten allgemeinen Verwaltungsvorschriften, zu deren Erlass das Bundesministerium des
Innern im Gesetzestext ausdrücklich ermächtigt wurde. Damit diese Ausführungsbestimmungen
rechtzeitig vorliegen, wurde dieser Teil vorzeitig in Kraft gesetzt und wirksam.


Gute Kriterien für fortbestehende Bindungen an Deutschland:

• Eltern / Verwandte ersten Grades noch in Deutschland.
• Grundbesitz / Immobilie(n) in Deutschland.
• Konto (Spar- und/oder Girokonto) oder andere Geldanlagen in   Deutschland.
• Besuch deutscher Schulen; Besuche in Deutschland.
• Mitgliedschaft in deutschen Clubs, Vereinen usw.

Fragen Sie bei Ihrer zuständigen diplomatischen Vertretung nach dem BBG-Infopaket für die Bei-
behaltungsgenehmigung der deut-schen Staatsbürgerschaft. Wichtig: Erst die Bewilligung von
Deutschland abwarten, erst dann die Staatsbürgerschaft Ihres 'Gastlandes' beantragen. Ist sie
nämlich erst einmal weg, Ihre deutsche Staatsbürgerschaft, dann muß der etwas dornenreichere
(nicht sehr aussichtsreiche) Weg zur Rückerlangung der Staatsbürgerschaft beschritten werden.



   Rückerlangung der deutschen Staatsbürgerschaft

Irgendwann, vor Jahren, haben Sie frustriert Ihren deutschen Pass in den Ofen geschmissen und
sind Albaner, Saudi oder Koreaner geworden? Und nun möchten Sie keinen Wehrdienst mehr in
Albanien absolvieren, haben erkannt, daß Ihre Ölquelle mehr Kamelurin enthält, als Mineralöl,
oder sie mögen einfach kein Hundefleisch mehr essen und wieder Deutscher werden?

Nun ja, es geht schon irgendwie. Ein Gesetz aus dem Jahr 1912 offeriert Ihnen die Möglichkeit zur
reuigen Rückkehr. Die Sache hat nur einen Haken: Sie müssen den Reichskanzler irgendwie aus-
findig machen...

Hier der Gesetzestext:

Staatsangehörigkeitsgesetz(1) vom 22. Juli 1913
(RGBl. I S. 583 - BGBl. III 102-1, zuletzt geändert durch Gesetz vom
15. Juli 1999 (BGBl. S. 1618) § 13)

Ein ehemaliger Deutscher, der sich nicht im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaa-
te, dem er früher angehört hat, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen
des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von einem sol-
chen abstammt oder als Kind angenommen ist. Vor der Einbürgerung ist dem Reichskanzler Mit-
teilung zu machen; die Einbürgerung unterbleibt, wenn der Reichskanzler Bedenken erhebt.

Nun ja - probieren Sie's halt mal...!



http://www.auswandern-aktuell.de/

athena_hu 发表于 2008-9-19 19:30

还有一个误区是:如果放弃中国国籍以后又想重新获得,并不如我们想象中的困难。只要有正当理由,还是可以恢复中国国籍的。
知道这一点的原因是因为认识一个熟人,他拿了德国某个邻国的国籍,现在这个国家的社会部鼓励华人归国养老,养老金一分不少,还给津贴,但只有一个要求就是要恢复中国国籍,具体如何不知道,不过听说政府开咨询会的时候使馆的工作人员都去了,说恢复国籍没问题。

achim 发表于 2008-9-19 19:35

养老金一分不少,$考虑$
不太理解这句,是原来中国这边要扣还是恢复国籍后德国不发了?LZ能解货一下吗

超妖 发表于 2008-9-19 19:36

国内政策多妖啊,三天两头变,办事人一不高兴,你拿着法条给他擦屁股也没用,说穿了,有钱的,欢迎回来,没钱的,谁让你死外面去啦。

athena_hu 发表于 2008-9-19 19:38

原帖由 achim 于 2008-9-19 20:35 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
养老金一分不少,$考虑$
不太理解这句,是原来中国这边要扣还是恢复国籍后德国不发了?LZ能解货一下吗
不是不是,这句话指,虽然恢复中国国籍,但是外国政府还是照付给这些恢复国籍,回中国养老的人养老金

athena_hu 发表于 2008-9-19 19:42

原帖由 超妖 于 2008-9-19 20:36 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
国内政策多妖啊,三天两头变,办事人一不高兴,你拿着法条给他擦屁股也没用,说穿了,有钱的,欢迎回来,没钱的,谁让你死外面去啦。
这倒是,不过这个帖子讨论我原来认知里面的误区。
要是国内那些官朝三暮四就没办法了

achim 发表于 2008-9-19 19:43

原帖由 athena_hu 于 2008-9-19 20:38 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

不是不是,这句话指,虽然恢复中国国籍,但是外国政府还是照付给这些恢复国籍,回中国养老的人养老金
懂了,谢谢LZ

超妖 发表于 2008-9-19 19:43

原帖由 athena_hu 于 2008-9-19 20:38 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

不是不是,这句话指,虽然恢复中国国籍,但是外国政府还是照付给这些恢复国籍,回中国养老的人养老金
这个不是变相敢人走嘛。为了减少人口压力,保护环境?

necomancer 发表于 2008-9-19 19:45

国人就是爱耍这些小聪明
有这个必要吗
这种人到哪个国家都让人烦
朝三暮四
跟猴样.

athena_hu 发表于 2008-9-19 20:07

原帖由 achim 于 2008-9-19 20:43 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

懂了,谢谢LZ
不谢,我也是刚知道
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